Bundesrat: Im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen Kinderpornografie ist noch viel zu tun

EU-Ausschuss diskutiert zwei Berichte der Kommission

Wien (PK) - Im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern ist noch einiges zu tun, stellten die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats unisono fest. Grundlage dafür boten zwei Berichte der EU-Kommission. Der eine befasst sich mit der Einhaltung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie. Der zweite Bericht geht auf Maßnahmen ein, um die unverzügliche Entfernung von einschlägigem Material auf Internetseiten zu gewährleisten und den Zugang zu Kinderpornografie zu sperren. Die genannte Richtlinie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und umfasst sowohl die strafrechtlichen Ermittlungen und die Strafverfolgung als auch die Unterstützung und den Schutz der Opfer sowie die Prävention. Dies sei für die wirksame Bekämpfung derartiger Straftaten erforderlich, so die Kommission.

Dieser Rechtsrahmen habe in den Mitgliedstaaten auch erhebliche Fortschritte erzielt, unterstreicht die Kommission in ihren beiden Berichten. Sie sieht daher auch keinerlei Bedarf, Änderungen der Richtlinie oder etwaige ergänzende Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Es seien Strafgesetzbücher, Strafverfahren und einschlägige Rechtsvorschriften geändert und Verfahren gestrafft worden. Die EU-Staaten hätten auch Regelungen für die Zusammenarbeit eingeführt oder verbessert und die Koordinierung der einzelstaatlichen Akteure effizienter gestaltet, hält die Kommission fest.

Dennoch ortet sie noch erheblichen Spielraum, um das Potenzial der Richtlinie voll auszuschöpfen. Die Analyse habe gezeigt, dass Präventions- und Interventionsprogrammen für Straftäter, das materielle Strafrecht sowie Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Opfer im Kindesalter zu den größten Herausforderungen für die Mitgliedstaaten zählen. Auch sieht die Kommission noch große Probleme im Hinblick auf die unverzügliche Entfernung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gehostet ist. Mängel stellt sie auch bei den Möglichkeiten der einzelnen Länder fest, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um den Zugang zu Websites, die Material über sexuellen Kindesmissbrauch enthalten, für NutzerInnen ihres Hoheitsgebiets zu sperren.

Eine Bewertung der Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten nimmt die Kommission in den beiden Berichten nicht vor, sie skizziert nüchtern, was geschehen ist und zieht dann Resümee.

Österreich habe die Richtlinie zum Großteil umgesetzt, hieß es aus dem Justizministerium, in manchen Bestimmungen habe man sogar eine Vorreiterrolle eingenommen - etwa was die Strafbestimmung für die Betrachtung von Kinderpornografie im Internet betrifft. Viele europäische Länder hätten zwar oftmals die entsprechenden Gesetze erlassen, das Problem stelle aber die Vollziehung der Bestimmungen in der Praxis dar, gab der Ressortexperte gegenüber Bundesrat Eduard Köck (V/N) zu bedenken. Stefan Schennach (S/W) verwies seinerseits auf Regelungsbedarf in manchen EU-Staaten. Er erinnerte daran, dass in Österreich auch ein im Ausland begangener sexueller Missbrauch nach heimischen Bestimmungen strafbar ist und es seit einiger Zeit den Grooming-Paragraphen (Anbahnung sexueller Kontakte) gibt. Zudem zeigte sich Schennach erfreut, dass sich in die Kampagne des Europarats "One in Five - gegen sexuelle Gewalt" (eines von fünf Kindern wird missbraucht) schon einige Länder, wie etwa Marokko, eingeklinkt haben. Er sprach die Hoffnung aus, dass auch Thailand diesen Schritt tun werde. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan

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