Bundesrat: Möglichkeit Rechtsabbiegeverbote für Lkw zu erlassen, bringt mehr Verkehrssicherheit

Zusammenlegung von Mietwagen- und Taxigewerbe sowie Strafen für Schummeln bei Führerscheinprüfung und Befahren der Rettungsgasse nun fix

Wien (PK) Ein Verkehrsblock stand heute Abend auf der Tagesordnung des Bundesrat s. Dabei ging es insgesamt um die Möglichkeit, großräumigere Rechtsabbiegeverbote für Lkw zu erlassen, das Schummeln bei Führerscheinprüfungen hintanzuhalten, um ein eigenes Sachbereichskennzeichen mit den Buchstaben „FW“ für Feuerwehren und um die Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes. Auch diese Punkte blieben ohne Einspruch, die Materien passierten die Länderkammer einstimmig.

Rechtsabbiegeverbot für Lkw und stärkere Sanktionen für Schummeln bei Führerscheinprüfung

Ohne Gegenstimme blieb die Novelle des Führerscheingesetzes, deren Ziel es ist, gegen das immer öfter vorkommende „Schummeln“ mit technischen Hilfsmitteln bei theoretischen Fahrprüfungen vorzugehen. Für KandidatInnen, deren Prüfung wegen Schummelei nicht gewertet werden konnte, soll es künftig eine neunmonatige Sperrfrist für einen Folgeantritt geben. Doris Schulz (ÖVP/O) bezeichnete die Änderungen als sachgerecht. Es gehe nicht an, dass Personen in den Verkehr gelassen werden, die keine Ahnung von den Verkehrsregeln haben, weil sie geschummelt haben, pflichtete ihr Christoph Steiner (FPÖ/T) bei. Das sei auch eine Frage der Verkehrssicherheit. Das Problem seien ausländische organisierte Banden, die für ihre Beihilfe zum Schummeln auch noch viel Geld verlangen.

Ebenso befürworteten alle die Neuerungen in der   Straßenverkehrsordnung (StVO), worin eine Verordnungsermächtigung geschaffen wird, die es den Behörden erlaubt, nicht nur an einzelnen gefährlichen Kreuzungen, sondern in größeren Bereichen, also vor allem in Ortsgebieten, ein Rechtsabbiegeverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, die über kein Abbiege-Assistenzsystem verfügen, zu verordnen. Dabei sei es aber wichtig, dass die Lkw-Fahrer auch alle anderen Vorkehrungen vornehmen, sagte Doris Schulz (ÖVP/O). Mit den neuen Bestimmungen werde es gelingen, problematische Kreuzungen zu entschärfen, zeigte sich Dominik Reisinger (SPÖ/O) überzeugt.

Außerdem soll für mehrspurige Fahrzeuge das Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt werden, was explizit auch von den Bundesräten Stefan Zaggl (SPÖ/T) und Peter Samt (FPÖ/St) unterstützt wurde. Das Befahren der Rettungsgasse sei kein Kavaliersdelikt, stellte Zaggl fest. Er regte aber an, einspurigen Fahrzeugen zu erlauben, die Rettungsgasse im Schritttempo befahren zu können, was von Peter Samt dezidiert abgelehnt wurde.

Anpassungen im Eisenbahngesetz an EU-Recht, COTIF-Übereinkommen

Auch die vorgelegten Anpassungen im Eisenbahngesetz und das COTIF-Übereinkommen blieben einhellig ohne Einspruch. Bei der Novelle zum Eisenbahngesetz handelt es sich um die so genannte „marktrelevante Säule“ des 2016 erlassenen vierten Eisenbahnpakets der EU. Diese regelt die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur. Im Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) geht es um begriffliche Anpassungen und Klarstellungen sowie um Änderungen, die die Arbeitsweise der Organisation verbessern sollen.

Zusammenlegung des Mietwagen- und Taxigewerbes und eigene Sachbereichskennzeichen für Feuerwehren

Die beiden bisherigen Gewerbearten „mit Personenkraftwagen ausgeübtes Mietwagengewerbe“ und „Taxigewerbe“ werden nunmehr nach dem einstimmigen Beschluss in der Länderkammer zu einem neuen einheitlichen Gewerbe „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw“ zusammengelegt. Damit will man faire Rahmenbedingungen im Gewerbe schaffen.

Der Vorstoß wird damit begründet, dass die Vorteile beider Gewerbe so weit wie möglich erhalten werden und zugleich den Anforderungen des heutigen Kommunikations- und Wirtschaftslebens Rechnung getragen werden soll. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer entsprechenden Konzession sind bereits jetzt für die beiden Gewerbe gleich, sie sollen auch für das neue Gewerbe unverändert bleiben. Rudolf Kaske (SPÖ/W) wies vor allem auf das Lohndumping und die mangelnde Ausbildung der Fahrer von Uber hin. Das Argument ließ Gerd Krusche (FPÖ/St) zwar im Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen gelten und kündigte auch die Zustimmung seiner Fraktion an. Man schütte mit dem Gesetz aber das Kind mit dem Bade aus, sagte er und sprach die Hoffnung aus, in Zukunft eine bessere Lösung zu finden.

Die 37. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) sieht eine Reihe kleinerer Änderungen für Fahrzeuge vor. Feuerwehren werden künftig ein eigenes Sachbereichskennzeichen mit den Buchstaben „FW“ erhalten. Auch dafür stimmten alle BundesrätInnen. (Fortsetzung Bundesrat) jan


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen