Bundesrat: Stundung von SV-Beiträgen liegt weiterhin auf Eis

Fristsetzungsantrag von ÖVP und Grünen zum 2. Finanz-Organisationsreformgesetz abgelehnt

Wien (PK) Im Bundesrat wurde heute ein Fristsetzungsantrag von ÖVP und Grünen zum 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) abgelehnt. SPÖ und FPÖ, die in der Länderkammer die Mehrheit stellen, hatten zuvor im Finanzausschuss das Finanz-Organisationsreformgesetz auf Eis gelegt. Es konnte somit nicht auf die Tagesordnung für die heutige Plenardebatte gesetzt werden. Durch einen entsprechenden Antrag der  Koalitionsfraktionen wurde im Rahmen einer Debatte über den Fristsetzungsantrag nun doch darüber diskutiert.

2. Finanz-Organisationsreformgesetz mit Regelungen zu Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Das 2. FORG soll dem Änderungsbedarf Rechnung tragen, der sich seit Beschluss der Reform der österreichischen Finanzverwaltung im Herbst ergeben hat. So werden zur Flexibilisierung der Organisationsstruktur des „Finanzamts Österreich“ und des „Finanzamts für Großbetriebe“ einige Zuständigkeiten neu geregelt, die Datenübermittlung an die Finanzstrafbehörden ermöglicht und zentrale Services eingerichtet. Die neuen Abgabenbehörden sollen ihre Tätigkeit mit 1. Jänner 2021 aufnehmen – ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant.

Im Gesetz enthalten sind aber auch Regelungen zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Corona-Krise, die ursprünglich nur bis Mai vorgesehen war. Unternehmen sollen die Sozialversicherungsbeiträge nun bis Dezember stunden und bis 15. Jänner 2021 verzugszinsfrei zurückzahlen können. Ist ihnen das wegen der Corona-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht möglich, können sie die Beiträge auch in Raten über das Jahr 2021 zurückzahlen.

Aufgrund inhaltlicher Bedenken von SPÖ und FPÖ wurde das Gesetz nach den Ausschussberatungen nicht auf die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gesetzt. Das Gesetz kann somit erst in Kraft treten, wenn die achtwöchige Frist für einen Beschluss oder einen Einspruch des Bundesrats abgelaufen ist. Um ein rascheres Inkrafttreten zu ermöglichen, wollten ÖVP und Grüne dem Finanzausschuss des Bundesrats eine Frist bis 8. Juni 2020 setzen.

ÖVP für rasche Unterstützung von Unternehmen

Laut Karl Bader (ÖVP/N) habe die Gesundheitskasse darauf aufmerksam gemacht, dass die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge ein wichtiges Thema für die UnternehmerInnen und die ArbeitnehmerInnen sei. Man wolle daher im Interesse der Unternehmen und der Arbeitsplätze eine rasche Entscheidung herbeiführen, damit für diese weiterhin eine Sicherheit gegeben sei, so Bader. Sonja Zwazl (ÖVP/N) bat als Unternehmerin darum, den Betrieben aus einer schwierigen Situation zu helfen. Es gehe darum, die UnternehmerInnen bei der Beschäftigung von MitarbeiterInnen zu unterstützen, und so eine hohe Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge ist ihrer Meinung nach die geeignete Maßnahme dafür.

Marco Schreuder (Grüne/W) warf SPÖ und FPÖ vor, den Vorschlag ohne Diskussion in der Schublade verschwinden zu lassen und ortete eine Koalition der beiden Parteien. Für seine Bezeichnung der FPÖ als „rechtsextrem“ erhielt er einen Ordnungsruf. Korinna Schumann (SPÖ/W) trat dem entgegen. Es handle sich um parlamentarische Zusammenarbeit, die in Form der Oppositionsarbeit möglich sein müsse. Auch Monika Mühlwerth (FPÖ/W) verwies darauf, dass es im Zuge der parlamentarischen Zusammenarbeit Schnittmengen und gemeinsame Interessen gebe. Schreuder warf sie undemokratisches Verhalten vor.

FPÖ und SPÖ: Kritik an Vorgehen der Koalitionsparteien

Mühlwerth (FPÖ/W) kritisierte ÖVP und Grüne, weil diese die parlamentarischen Gepflogenheiten verlassen hätten und nicht mehr mit der Opposition reden würden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Sie forderte die Fraktionen dazu auf, wieder zu diesem Vorgehen zurückzufinden. Die Eile in Bezug auf das Gesetz konnte sie nicht nachvollziehen, da das Gesetz ohnehin rückwirkend mit Anfang Juni in Kraft trete.

Korinna Schumann (SPÖ/W) bezeichnete es als nicht klug, die Regelung zu den Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge in das 2. FORG „hineinzuquetschen“, wobei es ohne Frage wichtig sei, dass die Beiträge gestundet werden. Es brauche aber eine Haftung des Bundes für Ausfälle der Sozialversicherungsträger. Die Sozialversicherung und damit das Gesundheitssystem seien jetzt bereits aufgrund von Mindereinnahmen wegen der hohen Arbeitslosigkeit und der Kurzarbeit unter Druck. Eine Ausfallhaftung wäre wichtig, damit die Stundung von Beiträgen nicht zum Crash des Gesundheitssystems führe. Stefan Schennach (SPÖ/W) kritisierte ebenfalls, dass Sammelgesetze eingebracht und Gespräche verweigert würden. Eine Verzögerung von Hilfen für Unternehmen sei nicht gegeben, da der Gesundheitsminister diese mit einer Verordnung umsetzen könne, sagte er. (Fortsetzung Bundesrat) kar

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