Bundesrat verzögert Änderungen bei Gewährleistungsfristen sowie beim Kartell- und Wettbewerbsrecht

Länderkammer gibt grünes Licht für Insolvenzrechtsreform und Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz

Wien (PK) Keine Mehrheit kam im heutigen Bundesrat für die Reformen des Gewährleistungsrechts sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts zustande. Damit verzögert sich das Inkrafttreten beider Novellen um acht Wochen. Die Reform des Gewährleistungsrechts sieht längere Gewährleistungsfristen für KonsumentInnen vor. Die Reform des Kartell- und Wettbewerbsrechts soll die Wettbewerbsbehörden stärken.

Ebenfalls auf der Tagesordnung waren die Insolvenzrechtsreform, die die Entschuldung von SchuldnerInnen erleichtern soll sowie das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz, das die Beschaffung von umweltfreundlichen und energieeffizienten Straßenfahrzeugen im öffentlichen Bereich erhöhen soll. Diese beiden Gesetzesvorhaben fanden hingegen eine Mehrheit.

Verbesserung des VerbraucherInnenschutzes durch längere Gewährleistungsfristen

Die Reform des Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (GRUG) legt fest, dass die Gewährleistung für gekaufte Waren zwei Jahre betragen soll. Künftig sollen Unternehmen bei einem auftretenden Mangel bis zu einem Jahr nach dem Kauf des Produkts beweisen müssen, dass dieser Mangel nicht schon bei der Übergabe vorhanden war. Bisher galt das innerhalb der ersten sechs Monate. VerbraucherInnen soll die Vertragsauflösung beziehungsweise Preisminderung im Falle eines fehlerhaften Produkts erleichtert werden. Die Verjährungsfrist wird außerdem erstreckt auf drei Monate nach Ende der Gewährleistungsfrist. Außerdem werden digitale Leistungen und Waren in das Gewährleistungsrecht aufgenommen. VerbraucherInnen haben auch dann Gewährleistungsansprüche, wenn sie nicht mit Geld sondern mit digitalen Daten „bezahlt“ haben.

Kartell- und Wettbewerbsrecht soll Wettbewerbsbehörden stärken

Keine Mehrheit erzielte der Bundesrat heute für eine Regierungsvorlage zum Kartell- und Wettbewerbsrecht. Damit soll – in Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden – der Kartellrechtsvollzug weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wird das Kartellrecht an neuere Entwicklungen im Wirtschaftsleben angepasst, die Wettbewerbskommission gestärkt und die Entscheidungsgrundlagen für die Investitionskontrolle erweitert. Überdies enthält die Richtlinie detaillierte Bestimmungen über Programme für KronzeugInnen und macht auch Vorgaben über die Unabhängigkeit beim Vollzug durch nationale Wettbewerbsbehörden.

Insolvenzrechtsreform soll raschere Entschuldungen ermöglichen

Keinen Einspruch legten die BundesrätInnen gegen das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRUG) . Damit wird eine Verkürzung der Entschuldungsfrist bei Insolvenz von fünf auf drei Jahre ermöglicht. Coronabedingt wird dies nicht nur für Unternehmen, sondern für die kommenden fünf Jahre befristet auch für VerbraucherInnen gelten. Darüber hinaus beinhaltet das Paket ein „präventives Restrukturierungsverfahren“ für Unternehmen, das SchuldnerInnen ermöglichen soll, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit – und damit die Insolvenz – im Vorfeld zu vermeiden. Was die Entschuldungsdauer in der Insolvenz betrifft, wird ein auf drei Jahre verkürztes Abschöpfungsverfahren – neben dem derzeitigen fünfjährigen – eingeführt. Herzstück des gerichtlichen, vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens wird ein Restrukturierungsplan mit Restrukturierungsmaßnahmen sein.

Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz fixiert Mindestziele für die öffentliche Beschaffung

Ebenfalls mehrheitlich angenommen wurde ein neues Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz, das Mindestziele für die öffentliche Beschaffung vorsieht. Damit wird – in Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 – die Verbreitung von umweltfreundlichen und energieeffizienten Straßenfahrzeugen gestärkt. Vorgesehen ist ein einheitliches Quotensystem für alle AuftraggeberInnen, wobei die Mindestanteile an sauberen Straßenfahrzeugen nicht bei jedem Vergabeverfahren, sondern insgesamt erreicht werden müssen. Erfasst sind auch Vergaben zur umweltfreundlichen Nachrüstung von Fahrzeugen. Wenn die Mindestanteile nicht erreicht werden, sind Geldbußen vorgesehen. Die Einnahmen daraus müssen zweckgebunden für die Dekarbonisierung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs eingesetzt werden. (Fortsetzung Bundesrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek  des Parlaments verfügbar.


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