Burgenland: heute beschließt Landtag Verbot des Aussetzens von Zuchtvögeln zur Jagd | VGT

Jahrzehntelange Kampagne des VGT dadurch mit Erfolg gekrönt! – Abschießbelustigungen im Nordburgenland und Mensdorff-Pouillys Enten- und Fasanmassaker im Süden zu Ende!

Wien (OTS) Am heutigen Tag kommt ein Antrag der Burgenländischen Landesrätin Astrid Eisenkopf zu einer Reform des Jagdgesetzes im Landtag zur Abstimmung: das Aussetzen gezüchteter Tiere soll nur noch mit Genehmigung der Landesregierung erlaubt sein, die nur erteilt werden darf, wenn es um Forschungszwecke geht und ein naturschutzfachliches Gutachten vorliegt. Der VGT feiert dieses Verbot als einen großen Erfolg, war doch gerade das Burgenland neben Niederösterreich und der Steiermark das Bundesland mit den größten Aussetzzahlen insbesondere von Enten, Fasanen und Rebhühnern aus zumeist tschechischer oder ungarischer Zucht. Der VGT hat Jahr für Jahr die dramatischen Szenen des Aussetzens tausender Jungenten an der Leitha und ihren Nebenflüssen im Nordburgenland ebenso dokumentiert, wie an den Kunstteichen bei Mensdorff-Pouilly im Südburgenland. Schon Ende der 1990er Jahre – damals wurden in Österreich insgesamt etwa 500.000 Zuchtvögel aus Massentierhaltung direkt zur Jagd ausgesetzt – hat der VGT diese Abschießbelustigungen dokumentiert und ein Verbot gefordert. Im Jahr 2005 wurde die Jagdpraxis von Mensdorff-Pouilly durch den VGT öffentlich. Seine Frau war damals erste Tierschutzministerin der Geschichte. Ebenso dokumentierte der VGT das Aussetzen von Rebhühnern bei Halbthurn im Seewinkel. Dieser völlig sinnlose Wahnsinn soll nun endlich ein Ende haben!

Das Burgenland schließt sich damit Vorarlberg, Salzburg und Wien an, die bereits ähnliche Verbote ins Jagdgesetz geschrieben haben. In Tirol wird gar nicht ausgesetzt, und in OÖ und Kärnten nur mehr wenig. Stiefkinder bleiben NÖ und die Steiermark, wo man noch immer dieser infantilen Art der Belustigung frönt. Im Burgenland wurde vor etwa 2 Jahrzehnten das Aussetzen auf die Zeit bis 2 Wochen vor Beginn der Jagdzeit beschränkt. 2005 kamen Auflagen für die Haltung der Fasane vor dem Aussetzen hinzu. Im Jahr 2017 verlängerte man die Zeit zum Aussetzen auf bis 8 Wochen vor Beginn der Schusszeit. 2020 nun ist das Aussetzen endgültig verboten worden.

VGT-Obmann Martin Balluch, der diese jahrzehntelange Kampagne von Anfang an betreut hat, ist hoch erfreut: „Ich erinnere mich noch genau, wie vor 25 Jahren der Abschuss ausgesetzter Zuchtvögel als Hobby der Reichen überhaupt nicht hinterfragt worden war, und man als Kritiker angesehen wurde, als käme man vom Mond. Ich erinnere mich auch noch gut an die Auseinandersetzungen mit Mensdorff-Pouilly 2005, der die Elite der Republik in seinem Jagdrevier zum Abschuss von Zuchtenten zu Gast hatte, und uns mit Klagen überzog, als wir ihn kritisierten. Und in den letzten Jahren haben uns die Jägerschaften im Nord- und Mittelburgenland als radikal desavouiert, weil wir ihre Machenschaften dokumentiert hatten. Ich kann es gar nicht glauben, dass es jetzt endlich mit diesem Wahnsinn vorbei sein soll. Wir werden, wenn die Coronakrise endet, vor Ort überprüfen, ob sich die Jägerschaft an das Gesetz hält. Wäre nicht das erste Mal, dass sie sich über dem Gesetz dünkt. Bleiben nur noch NÖ und die Steiermark, um diesen tierquälerischen Anachronismus der Feudaljagd endgültig in die Geschichtsbücher zu verbannen.“

Rückfragen & Kontakt:

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
0699 160 91 829
medien@vgt.at
http://vgt.at

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