BV Leopoldstadt, Währing und Neubau gegen Freibrief für Lärm und Müll-Sünder

Wien (OTS) - Die BezirksvorsteherInnen der Bezirke Leopoldstadt, Neubau und Währing, Uschi Lichtenegger, Markus Reiter und Silvia Nossek üben scharfe Kritik an der von der schwarz-blauen Regierung geplanten Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz, wonach Lärm- und Müllsünder oder Verstöße gegen das Nichtrauchergesetz in Lokalen künftig nur mehr verwarnt werden sollen. Erst wenn jemand zum zweiten Mal beim gleichen Delikt innerhalb von drei Jahren erwischt wird, darf gestraft werden.

„Wenn ich an die zahlreichen Beschwerden bei uns im Bezirk denke, dann ist es bereits unter der jetzigen gesetzlichen Regelung schwer genug, gegen Lärmquellen oder Verschmutzungen vorzugehen. Die geplante Novelle wird diesem Zustand noch eins drauf setzen und den lärmgeplagten BürgerInnen noch mehr Leid zufügen. Die gute Lebensqualität der Stadt wird dann von dem Eindruck, dass den Problemen nicht nachgegangen wird, überdeckt“, zeigt sich die Bezirksvorsteherin der Leopoldstadt, Uschi Lichtenegger, besorgt. „Die Gesetzesnovelle wird nichts außer Schlupflöcher und bürokratischen Aufwand mit sich bringen“. 

Silvia Nossek, Bezirkvorsteherin von Währing: „Diese Novelle ist ein Hohn für all jene, die in dieser Stadt um ein gutes Miteinander bemüht sind. Und ein Freibrief für Rücksichtslosigkeit und Egoismus. Es ist klar, dass wir in Wien eine andere Idee von Gesellschaft haben als diese schwarz-blaue Bundesregierung.“ 

Markus Reiter, Bezirksvorsteher in Neubau, pocht auf ein gutes Zusammenleben in der Stadt: „In einer lebendigen und wachsenden Großstadt wie Wien, in der viele ganz unterschiedliche Menschen leben, braucht es Regeln für ein gutes Miteinander. In Wien gibt es diese Regeln und sie funktionieren sehr gut. Es ist daher vollkommen unverständlich, dass diese Regeln geändert werden – und das über die Köpfe der jeweiligen Länder hinweg“.  

Auch der Wiener Landtag hat die schwarz-blaue Regierung aufgefordert, dass durch die Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes nicht in die gängige Praxis der Länder eingegriffen wird.   

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