BVT-Untersuchungsausschuss hat sich konstituiert | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 20.04.2018

Ausschuss hat heute nach Schluss der Plenarsitzung Arbeit aufgenommen

Wien (PK) - Neben dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss, der am Vormittag erstmals zusammengetreten ist, hat sich nun auch der BVT-Untersuchungsausschuss nach dem Plenum des Nationalrats konstituiert. Der Geschäftsordnungsausschuss hat noch gestern grünes Licht für das diesbezügliche Verlangen von SPÖ, NEOS und Liste Pilz gegeben (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 437/2018 und 447/2018).

Zusammensetzen wird sich der insgesamt 25. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik aus 18 Abgeordneten. Die ÖVP ist mit 6, SPÖ und FPÖ mit jeweils 5 MandatarInnen vertreten. Je einen Abgeordneten stellen die NEOS und die Liste Pilz. Daneben wird es, mit dem gleichen Verteilungsschlüssel, 18 Ersatzmitglieder geben. Den Vorsitz übernimmt Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures, sie hat bereits den Hypo-Untersuchungsausschuss geleitet.

Die ÖVP werden die Abgeordneten Werner Amon, Gabriel Obernosterer, Johanna Jachs, Gabriela Schwarz, Nikolaus Prinz und Friedrich Ofenauer vertreten. Die SPÖ schickt Maurice Androsch, Muna Duzdar, Jörg Leichtfried, Angela Lueger und Kai-Jan Krainer in den Ausschuss. Die FPÖ stützt sich auf Hans-Jörg Jenewein, Werner Herbert, Günther Kumpitsch, David Lasar und Christian Ries. Die NEOS haben Stephanie Krisper und die Liste Pilz Alma Zadic nominiert.

Zu SchriftführerInnen wurden die Abgeordneten Johanna Jachs (ÖVP), Jörg Leichtfried (SPÖ) und Werner Herbert (FPÖ) gewählt.

Verfahrensrichter ist Eduard Strauss, Senatsvorsitzender am Oberlandesgericht Wien. Er ist unter anderem für die Erstbefragung der Auskunftspersonen und die Vorbereitung des Abschlussberichts des U-Ausschusses verantwortlich. Zum stellvertretender Verfahrensrichter wählten die Abgeordneten Wolfgang Pöschl, ehemaliger Vizepräsident des OLG Wien. Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden die Rechtsanwälte Arthur Mikesi als Verfahrensanwalt und Wolfgang Schupfer als dessen Stellvertreter wachen.

Die Dauer des Untersuchungsausschusses ist laut Verfahrensordnung grundsätzlich auf 14 Monate beschränkt, im Bedarfsfall kann er allerdings auf bis zu 20 Monate verlängert werden.

Was wird untersucht

Untersuchungsgegenstand des Ausschusses ist der Verdacht der politisch motivierten Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in den vergangenen zehn Jahren, konkret vom 1. März 2008 bis zum 13. März 2018. Unter anderem will man der Frage nachgehen, ob es Anweisungen an das BVT gab, bestimmte Ermittlungsakten länger als zulässig zu speichern, und ob auf die Arbeit des Extremismusreferats aus politischen Motiven Einfluss genommen wurde.

Außerdem soll durchleuchtet werden, welche Vorwürfe von welcher Seite zu den Hausdurchsuchungen im Bundesamt geführt haben. Weiters geht es den Abgeordneten u.a. um mögliche parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen und Suspendierungen, um die etwaige Behinderung von Ermittlungen anderer Behörden sowie die Auswirkungen der BVT-Affäre auf die öffentliche Sicherheit und die Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten anderer Staaten. Auch die im Büro von Vizekanzler Heinz-Christian Strache gefundene angebliche Abhöranlage ist Teil des Untersuchungsgegenstands (Näheres dazu siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 423/2018). (Schluss) jan

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