BVT-Untersuchungsausschuss widmet sich fortan möglicher politischer Einflussnahme

25 Sitzungen in zweiter Ausschussphase, Thema Hausdurchsuchungen abgeschlossen

Wien (PK) Nach 22 Ausschusssitzungen zum Thema Hausdursuchungen verlagert sich das Thema des BVT-Untersuchungsausschusses nun auf  die mögliche politische Einflussnahme sowie die mögliche missbräuchliche Nutzung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Bis Juli 2019 sind 25 weitere Termine geplant. Vor dem heutigen Sitzungsbeginn berichtete die Vorsitzende des BVT-Untersuchungsausschusses Doris Bures gemeinsam mit den FraktionsführerInnen über den aktuellen Stand der Aufklärungsarbeit.

Als Herausforderungen der ersten Ausschussphase bezeichnete Bures die schleppende Aktenlieferung als auch die drei beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Verfahren (von denen mittlerweile zwei entschieden wurden). Bei den drei Konsultationsverfahren habe man mit dem Justizministerium Einigung erzielt. Obwohl man auf eine transparente und medienöffentliche Befragung bedacht sei, habe man sich mittels Mehrheitsbeschluss auf die Anonymisierung von 15 der 41 Auskunftspersonen geeinigt, so die Ausschussvorsitzende.

„Den Auftrag, für Aufklärung zu sorgen, haben wir mittels des Instruments des Untersuchungsausschusses gemeinsam mit viel Engagement wahrgenommen“, sagte Bures und dankte Verfahrensrichter, Verfahrensanwalt und Auskunftspersonen für die bisherige Zusammenarbeit, wie auch den MedienvertreterInnen für die objektive Berichterstattung. Auch in der zweiten Ausschussphase werde sie darauf achten, dass der Anspruch auf ein gerechtes Verfahren, wie auch der Schutz von Persönlichkeitsrechten, gewahrt bleibt.

Für die objektive Vorsitzführung bedankte sich ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon. Mit Ende des Kapitels zu den Hausdurchsuchungen sei deutlich geworden, dass die Hausdurchsuchung im BVT widerrechtlich war, in anderen Bereichen hingegen nicht. Nun gehe es darum, die politische Verantwortung zu klären. Dabei stellt sich für ihn die Frage, welche personellen Konsequenzen es geben wird, als auch, welche Notwendigkeiten es in der Gesetzgebung gibt, um künftiges politisches Fehlverhalten auszuschließen.

Für Kai Jan Krainer (SPÖ) liegt die politische Verantwortung klar bei Innenminister Herbert Kickl. In der ersten Phase des Untersuchungsausschusses konnte das durch professionelle Arbeit gezeigt werden, so Krainer. Nun werde sich zeigen, ob es im BVT ein „schwarzes Netzwerk“ gegeben habe, das die Behörden missbraucht habe. Diesbezüglich kritisierte er, dass weiterhin bedeutsame Kabinettsakte fehlen.

Welche Akten noch geliefert werden müssen, sei zu klären, sagte auch

Hans-Jörg Jenewein (FPÖ). Immerhin könne der Ausschuss nur mit Vorlage entsprechender Unterlagen gut arbeiten. Ein politisches Fehlverhalten könne er hingegen nicht erkennen. Vieles würde man ohne die BVT-Hausdurchsuchung gar nicht wissen, gab er zu bedenken. Auch er bedankte sich bei den MedienvertreterInnen für die faire und ausgewogene Berichterstattung.

Für die Fraktionsführerin der NEOS, Stephanie Krisper, stellt sich für die weiteren Sitzungen vor allem die Frage, welche gesetzliche Konsequenzen es sowohl im BVT als auch bei der Staatsanwaltschaft und in der Justiz brauchen wird. Auch sie kritisierte das bestehende Problem der Aktenlieferung.

Das Fehlen wesentlicher Akten, etwa aus dem Kabinett des Innenministeriums, bezeichnete Peter Pilz (JETZT) als „Zumutung“. Für ihn gilt es demnach herauszufinden, von wem diese Akten zurückgehalten werden. Während Justizminister Josef Moser die Verantwortung trage, dass es die Hausdurchsuchungen gegeben habe, so trage Innenminister Herbert Kickl die Verantwortung dafür, wie diese abgelaufen seien. Da diese zur Lähmung des BVT geführt haben, gefährde der Innenminister die öffentliche Sicherheit, so sein Resümee. (Schluss) fan

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