Caritas-Kollektivvertrag: Arbeitgeber garantieren Corona-Prämie | Caritas Österreich, 19.05.2020

„KV-Abschluss mit Gewerkschaft derzeit nicht möglich“ Arbeitszeit: „Weniger arbeiten soll möglich sein. Doch es soll auch erlaubt sein, mehr zu verdienen. Wahlfreiheit statt Zwang“

Wien (OTS) Wien – Die 5. Verhandlungsrunde zum Caritas Kollektivvertrag zwischen Arbeitgeberseite, Betriebsrat und Gewerkschaft brachte am Dienstag noch kein endgültiges Ergebnis. Nachdem die Arbeitgeber bereits vor mehreren Wochen ein einseitiges Gehaltsplus von plus 2,7 Prozent rückwirkend mit Anfang Februar für alle 15.000 Beschäftigten der Caritas beschlossen haben, soll nun auch eine Corona-Prämie in der Höhe von 500 Euro für alle MitarbeiterInnen folgen, die in der Krise Außergewöhnliches geleistet haben und besonders gefordert sind und im physischen Kontakt arbeiten. So betonen Alexander Bodmann und Edith Pfeiffer – beide sitzen auf Seiten der Arbeitgeber am Verhandlungstisch: „Wir bedauern sehr, dass momentan ein gemeinsamer Abschluss nicht möglich ist. Wir setzen den nächsten Schritt deshalb heute einseitig, um den Beschäftigten zusätzliche Sicherheit zu geben. Aus unserer Sicht ist klar: Weder das Gehaltsplus noch die Prämie können und sollen einen gemeinsamen KV-Abschluss ersetzen. Unser Ziel bleibt weiterhin, eine gemeinsame und sozialpartnerschaftliche Lösung mit Gewerkschaft und Betriebsräten zu erreichen. Wir würden uns im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Rückkehr zu mehr Sachlichkeit wünschen, nicht zuletzt um uns in weiterer Folge Seite an Seite gemeinsam für eine Stärkung der Sozial- und Pflegeberufe gegenüber den verantwortlichen Stellen einsetzen zu können.“

Arbeitszeit: Wahlfreiheit und Selbstbestimmung statt Zwang und Bevormundung

Bodmann: „Wir haben heute erneut eine 37-Stundenwoche angeboten. Doch es sollte VollzeitmitarbeiterInnen weiterhin offenstehen, 38 Stunden zu arbeiten und dabei mehr zu verdienen. Diese Wahlfreiheit und die Rechte unserer MitarbeiterInnen wären durch die Einbindung des Betriebsrats geschützt. Eine selbstbestimmte Entscheidung wäre in dem Vorschlag der Arbeitgeberseite gesichert. Wir verwehren uns gegen Zwang und Bevormundung, wie von der Gewerkschaft gefordert.“ Konkret sieht der Vorschlag von Gewerkschaft und Betriebsrat schließlich vor, anstelle eines Gehaltsplus eine verpflichtende Verkürzung der Arbeitszeit von 38 auf 37 Wochenstunden durchzusetzen. VollzeitmitarbeiterInnen würden – so der Vorschlag – im Jahr 2022 keine Gehaltserhöhung in der Höhe von 2,7 Prozent bekommen. „Bei uns melden sich zahlreiche MitarbeiterInnen, die sich weiterhin ein Gehaltsplus wünschen und sich gegen generelle Verkürzung der Arbeitszeit aussprechen.“ Einigkeit herrscht darüber, dass TeilzeitmitarbeiterInnen eine Gehaltserhöhung von 2,7 Prozent bekommen sollen. Bodmann und Pfeiffer: „Wir hoffen weiter auf Gesprächsbereitschaft seitens der Gewerkschaft. Denn beide Seiten eint das Ziel nach weiteren Verbesserungen für 15.000 MitarbeiterInnen der Caritas in ganz Österreich.“ Ein nächster Verhandlungstermin wurde für Mitte Juni vereinbart.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Martin Gantner Bakk.
Pressesprecher der Caritas der Erzdiözese Wien
Mail: martin.gantner@caritas-wien.at
Tel: (0043) 0664/889 52 760

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