Caritas zum angekündigten Aus für Lehre für Asylwerber: Menschliche und wirtschaftliche Fehlentscheidung!

Landau: „Wenn jugendlichen Asylwerbern jetzt der Zugang zur Lehre verwehrt werden soll, zwingt man junge Menschen Monate und Jahre zum Nichtstun. Damit ist niemandem gedient!“

Wien (OTS) - Gestern gab die Regierung bekannt, dass die seit 2012 erlaubte Lehre für Asylwerber nun abgeschafft werden soll.
Caritas Präsident Michael Landau dazu: „Ich halte das für eine völlige Fehlentscheidung in menschlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht! Klar ist: Recht muss Recht bleiben. Das stimmt. Aber gutes Recht macht sinnvolle Dinge möglich, statt sie zu verhindern: Schon jetzt machen rund 900 junge Menschen im Asylverfahren in Österreich eine Lehre, für sie und alle anderen, die einen Beitrag leisten wollen, braucht es eine gute und sinnvolle Lösung!“

Etwas lernen zu können und einer sinnstiftenden Tätigkeit nachzugehen, ist selbst dann wichtig, wenn Jugendliche nicht bleiben können. So wird die Zeit sinnvoll genützt. Und der Hausverstand lehrt auch, dass man dann weniger leicht – ganz unabhängig von der Nationalität – auf dumme Ideen kommt.

„Erfahrungen aus unseren Einrichtungen zeigen, die jungen Menschen wollen lernen. Sie wollen und sollen einen Beitrag leisten. Es ist ein Gebot der Humanität und der wirtschaftlichen Klugheit, sie dabei zu unterstützen“, so Landau und weiter: „Völlig unverständlich ist, dass nun junge AsylwerberInnen mit all ihren Talenten, Interessen und Begabungen ihren Beitrag zur Gesellschaft nicht mehr leisten sollen. Hier werden Potenziale brach liegen gelassen und junge Menschen entmutigt. Wir können es uns als Gesellschaft gar nicht leisten, diese Menschen jetzt zum Nichtstun zu zwingen!“

Deutsches Modell als Vorbild?
In Deutschland erhalten Asylsuchende Lehrlinge eine Duldung für die Gesamtdauer der Lehre. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit. Nach erfolgreichem Lehrabschluss wird bei anschließender Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Wer nach der Ausbildung nicht im Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt wird, bekommt zur Arbeitsplatzsuche eine weitere Duldung für sechs Monate, um eine Arbeitsstelle zu suchen.

Michael Landau: „Ich appelliere an die österreichische Bundesregierung, jetzt keine überhasteten Entscheidungen zu treffen, sondern nach einer Nachdenkpause mit Unternehmen, Sozialpartnern und Lehrbetrieben doch noch zu einer sinnvollen und lebensnahen Regelung zu kommen. Als Orientierung könnte z.B. das deutsche Modell dienen.“

Rechtliche Situation:
Die Absolvierung einer Lehre ist selbstverständlich kein Grund, Asyl oder subsidiären Schutz zu erhalten, weil es dabei auf eine im Herkunftsland bestehende Bedrohung ankommt.

„Klar ist, Recht muss Recht bleiben. Und nicht jeder, der Asyl beantragt, wird das auch erhalten. Zugleich darf das humanitäre Bleiberecht, wie auch von den Bischöfen immer wieder betont, nicht totes Recht werden“, so Landau, aber: „Tatsache ist, die Menschen werden gebraucht. Sie wollen lernen. Und selbst dort, wo sie zurückkehren müssen, hat eine abgeschlossene Ausbildung einen Wert. Unternehmen und Wirtshaft haben hier einen nüchternen und lösungsorientierten Zugang. Der würde vielleicht auch der Politik jetzt gut tun. Und ich bin persönlich überzeugt, dass die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und Solidarität in einer Gesellschaft zwei Pfeiler einer Brücke sind. Wir brauchen beide!“

Rückfragen & Kontakt:

Caritas Österreich
Margit Draxl
Pressesprecherin
+43/1/488 31-417; +43/664/8266920
margit.draxl@caritas-austria.at
http://www.caritas.at/

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