Caritas zur Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen

Wachter: „Es droht eine rechtsstaatliche Blackbox mit dem Risiko für Intransparenz und Fehleranfälligkeit.“

Wien (OTS) In der geplanten Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) sollen künftig die Grundversorgung, die Rechts- und Rückkehrberatung, die Menschenrechtsbeobachtung bei Abschiebungen, sowie die Übersetzungs- und Dolmetsch-Leistungen für AsylwerberInnen im alleinigen Einflussbereichs des Innenministeriums zusammengefasst werden.

Caritas Generalsekretär Bernd Wachter: „Die Caritas hat massive Bedenken bezüglich der vom Innenministerium vorgeschlagenen Ausgestaltung dieser Agentur. Die Caritas bringt – wie eine Vielzahl anderer Institutionen – eine detaillierte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf ein und appelliert an die Bundesregierung, die Bedenken ernst zu nehmen. Auch wenn die Caritas im Bereich der staatlich finanzierten Rechtsberatung nicht tätig ist, bereitet uns die neu geplante Struktur Sorge.“

Gefahr einer „Black Box“

Durch die Zusammenfassung aller Funktionen in einer dem Innenministerium unterstehenden Agentur besteht die Gefahr, dass ein in sich abgeschlossenes System entsteht.
Der Innenminister hat die Gesellschafterrechte inne, bestellt die Geschäftsführung und die Hälfte des Aufsichtsrates und hat die Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung. Die RechtsberaterInnen sollen einem durch das Justizministerium bestellten Bereichsleiter unterstellt werden. Da dieser Bereichsleiter aber wiederum den Weisungen der Geschäftsführung unterliegt, steht die gesamte Bundesagentur im direkten Einflussbereich des Innenministeriums. Somit entsteht ein abgeschlossenes System mit dem Risiko für Intransparenz und Fehleranfälligkeit. „Da keine externe Kontrolle vorgesehen ist, ist völlig unklar, wohin sich ein Schutzsuchender im Konfliktfall wenden kann und wie Transparenz über die Vorgänge in der Bundesagentur sichergestellt werden soll“, so Wachter.

Weiters argumentiert Caritas Generalsekretär Bernd Wachter: „Wer von uns würde sich guten Gewissens einem Rechtsbeistand anvertrauen, der finanziell derselben Behörde unterstellt und dieser berichtspflichtig ist, wie die Gegenseite im Verfahren? In einer solchen Situation sind Interessenskonflikte vorprogrammiert.“

Unabhängigkeit der Rechtsberatung und Rechtsstaatlichkeit

Eine unabhängige Rechtsberatung und -vertretung ist wesentlich für ein faires und effizientes Asylverfahren. Mit der Eingliederung der Rechtsberatung und -vertretung in eine Bundesagentur, die dem Innenministerium unterstellt ist, wären das Recht auf ein faires Verfahren und die Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Die RechtsberaterInnen der Bundesagentur wären zwar formell unabhängig, weil inhaltlich weisungsfrei, aber faktisch abhängig, da sie z.B. personell und finanziell der Kontrolle des Innenministeriums unterstehen würden. Da außerdem neben den RechtsberaterInnen auch die im erstinstanzlichen Verfahren zuständige Behörde – das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – dem Innenministerium unter-stellt ist, würde dadurch ein rechtsstaatlich bedenkliches Naheverhältnis entstehen.

“Die Eingliederung der Rechtsberatung in einer dem Innenministerium unterstellten Agentur erweckt den Anschein der Befangenheit“, argumentiert Wachter, und verweist auf die Rechtsanwaltskammer, die ebenfalls im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit Bedenken geäußert hat und appelliert, „von der Errichtung der Bundesagentur in dieser Form Abstand zu nehmen.“

Rückfragen & Kontakt:

Caritas Österreich
Margit Draxl
Pressesprecherin
+43/1/488 31-417; +43/664/8266920
margit.draxl@caritas-austria.at
http://www.caritas.at/

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