CETA – Leichtfried: ÖVP und FPÖ schaffen Privilegien für Multis auf Kosten der Republik und der heimischen Unternehmen

Bedingungslose Ratifizierung durch die Regierungsparteien bedeutet Selbstentmachtung des Parlaments gegenüber späteren Änderungen im CETA-Vertrag

Wien (OTS/SK) SPÖ-Europasprecher Jörg Leichtfried warnt die Regierungsparteien FPÖ und ÖVP davor, die Sonderklagsrechte für multinationale Konzerne zu beschließen. Ein neues Gutachten von Professor Konrad Lachmayer, das von der AK beauftragt wurde, zeigt, dass mit der Ratifizierung internationale Konzerne gegenüber heimischen Unternehmen stark privilegiert würden. Für den Staat entstünden enorme Risiken für hohe Entschädigungszahlungen an Multis, wenn die sich in ihren Profiterwartungen enttäuscht fühlen. **** 

    Dazu kommt, wie Leichtfried kritisiert, dass ÖVP und FPÖ die Ratifizierung mit den Sonderklagsrechten vorbehaltlos beschließen wollen, mit der Folge, dass spätere Verschlechterungen im CETA-Vertrag ohne Mitsprache des österreichischen Nationalrats erfolgen können.  

    „Wenn FPÖ und ÖVP einen Funken Verantwortungsbewusstsein haben, dann sichern sie die Mitsprache des österreichischen Parlaments mit einem nationalen Vorbehalt gegen spätere Änderungen im CETA-Vertrag ab“, sagt Leichtfried. Allerdings hat er nicht viel Hoffnung, dass das morgen tatsächlich passieren wird; haben doch die Regierungsparteien den Antrag der SPÖ dazu im Wirtschaftsausschuss abgelehnt.  

    Im Ergebnis entscheiden die gewählten Abgeordneten von FPÖ und ÖVP dagegen, dass der Nationalrat in Zukunft Änderungen von CETA genehmigen muss, kritisiert Leichtfried. „ÖVP und FPÖ geben Österreichs Souveränität und die parlamentarische Kontrolle ab.“ Nach dem „Totalumfaller der FPÖ“ in puncto Volksabstimmung, komme jetzt noch die „parlamentarischen Selbstentmachtung“ dazu, so Leichtfried. 

    Sobald CETA ratifiziert ist, kann der Pakt nachträglich vom sogenannten „Gemischten Ausschuss“, der von der EU-Kommission und Kanada besetzt wird, auch weitreichend geändert werden. Nur mit einem nationalen Vorbehalt kann sichergestellt werden, dass diese Änderungen nur dann in Kraft treten, wenn sie die Zustimmung vom österreichischen Parlament haben.  

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