CETA-Ratifizierung durch den Nationalrat – unklug, übereilt und potenziell verfassungswidrig

Über 16.000 Menschen wenden sich mit GLOBAL 2000 an die NationalrätInnen: Stoppt die Husch-Pfusch-Ratifizierung – Protestkundgebung vor der Abstimmung

Wien (OTS)

Heute soll der Nationalrat auf Druck der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ CETA ratifizieren, obwohl gravierende verfassungsrechtliche Bedenken weiter nicht ausgeräumt sind: Ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof über die EU-Rechtmäßigkeit der umstrittenen Konzern-Schiedsgerichte (ICS) ist noch völlig offen und auch die verfassungsrechtliche Grundlage in Österreich ist unsicher. Über 16.000 Personen haben sich mit GLOBAL 2000 gegen die überhastete Ratifizierung durch Österreich ausgesprochen und E-Mails an die Nationalratsabgeordneten versendet.

Ratifizierung möglicherweise verfassungswidrig

Eine Ratifizierung durch Österreich zum jetzigen Zeitpunkt wäre verfassungsrechtlich unsicher und potenziell verfassungswidrig: Die Bundesregierung geht davon aus, dass der weitreichende Pakt – mit gravierenden Auswirkungen auf das Vorsorgeprinzip und mit der Einführung eines parallelen Justizsystems für Konzerne – keine Auswirkungen auf die österreichische Verfassung hat und daher mit einfacher Mehrheit durch Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden kann.

Die Einführung des Konzern-Schiedsgerichtsmechanismus ICS in Österreich ist nach Meinung von mehreren RechtsexpertInnen jedoch sehr wohl verfassungsändernd – um diesen weitreichenden Staatsvertrag beschließen zu können, müsste sogar die Verfassung selbst angepasst werden, sonst wäre die Zustimmung des Nationalrats und Bundesrats verfassungswidrig.

„Mehrere Rechtsgutachten stellen fest (1), dass der Pakt sehr wohl Auswirkungen auf die Verfassung hätte“, so Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. „Nun sind aber seit 2008 keine verfassungsändernden Staatsverträge mehr möglich – also wäre zunächst eine Verfassungsänderung nötig, bevor CETA in Österreich überhaupt ratifiziert werden kann. Eine Husch-Pfusch-Ratifizierung auf die Schnelle könnte verfassungswidrig sein – dies gilt es zunächst zu klären.“

Ratifizierung unklug

Eine Ratifizierung von CETA zum jetzigen Zeitpunkt wäre außerdem aus Sicht von GLOBAL 2000 unklug: es ist besser, wie Deutschland und die Niederlande auf die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten als möglicherweise nächstes Jahr das Abkommen neu verhandeln zu müssen.

„Wir rufen die Abgeordneten auf, im Sinne der österreichischen Bevölkerung bedacht vorzugehen und sich nicht übereilt in eine ungeklärte Rechtssituation zu bringen“, so Gewessler. „Nach dem Achmea-Urteil des EuGH in diesem März zum Niederlande-Slowakei-Investitionsschutzvertrag ist völlig offen, wie der Gerichtshof zum CETA-Konzern-Gerichtshof ICS entscheiden wird – und ob der gesamte Ratifizierungsprozess EU-weit gestoppt und der Pakt nachverhandelt werden muss.“

Die rechtlichen und inhaltlichen „Giftzähne“ des Pakts sind spitz wie eh und je

Der handelspolitische Teil von CETA trat zwar am 21. September 2017 vorläufig in Kraft, der „Investitionsschutz“-Teil jedoch nicht. GLOBAL 2000 fordert alle Mitgliedstaaten der EU auf, das Abkommen nicht zu ratifizieren, da es Umweltschutz- und VerbraucherInnen-Standards in der EU untergräbt: Gesetzliche Standards können unterlaufen werden, auch die Kennzeichnung von Gentechnik ist unter Druck.

(1) https://www.bmdw.gv.at/Aussenwirtschaft/CETA/Documents/2016_05_19_CETA-Ergebnisse%20und%20Gutachten.pdf

Bildmaterial der Aktion von heute morgen finden Sie in Kürze hier: https://www.flickr.com/photos/global2000/

GLOBAL 2000 ist Teil der Plattform Anders Handeln, die eine gerechte Handelspolitik als Ziel verfolgt, die Mensch und Umwelt in den Mittelpunkt des Handelns stellt.

Rückfragen & Kontakt:

Leonore Gewessler, GLOBAL 2000 Geschäftsführerin, 0699 14 2000 32,
leonore.gewessler@global2000.at

Michael Lachsteiner, GLOBAL 2000 Pressesprecher,
michael.lachsteiner@global2000.at , +43 699 14 2000 20

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