COBIN Claims: Neue gemeinnützige Plattform der Zivilgesellschaft für juristische Sammelaktionen

Gründungs-Pressekonferenz mit Dr. Peter Kolba, Dr. Manfred Biegler und Mag. Oliver Jaindl

Wien (OTS) - COBIN claims - Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden gegründet  

  • COBIN claims Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden gegründet
  • „Konsumentenschutz“ bei Massenschäden nun auch für Einpersonenunternehmen und Klein- und Mittelbetriebe sowie für Investoren
  • Ziele: Rechtspolitik und Web-Plattform zur Abwicklung von Sammelaktionen
  • Unterstützung durch Rechtsanwälte, Sachverständige, Wissenschaft, Anlegerschützer und insbesondere durch die Zivilgesellschaft
  • Finanzierung durch Crowdfunding – Unabhängigkeit von staatlichen Geldern
  • Ab September 2017 erste Sammelaktionen geplant

In Europa haben die EU-Kommission sowie viele Mitgliedsstaaten bei der Schaffung von effektiven Instrumenten zur Verfolgung von Schadenersatzansprüchen bei Massenschäden versagt. VW bietet in den USA Schadenersatzzahlungen von an die 20 Milliarden Euro an, in Europa dagegen sollen die Kunden leer ausgehen. 

„Damit muss Schluß sein!“, sagt einer der Gründer des neuen Vereines „COBIN Claims – Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden“, Dr. Peter Kolba.
„Wir bauen – mit Hilfe der Zivilgesellschaft – eine von staatlichen Geldern und damit staatlichem Einfluss freie Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden auf.“ 

Erweiterter „Konsumentenschutz“ bei Massenschäden nun auch für Einpersonenunternehmen und Klein- und Mittelbetriebe sowie für Investoren

Der gemeinnützige Verein „COBIN Claims – Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden“ – gegründet von Dr. Peter Kolba und Mag. Oliver Jaindl - stellt ein Novum im effektiven Rechtschutz für Konsumenten, Kleinunternehmer und Privatinvestoren dar.

Der Verein tritt im Bereich Konsumentenschutz, als auch in ähnlich gelagerten Themengebieten im Bereich Investoren- und Kleinunternehmerschutz auf. Eine der Hauptfunktionen des Vereins ist aber, bei Massenschadenfällen Ansprüche Betroffener zu sammeln und diese zu verfolgen. 

Dies können Ansprüche sein von:

  • Verbrauchern (Schäden auf Reisen, Produkthaftung, Streu- und Bagatellschäden)
  • Kleinunternehmern (Kartelle allgemein wie zum Beispiel das Lkw-Kartell)
  • Investoren (Fälle wie Meinl, Immofinanz, AvW, AMIS, Lebensversicherungen, geschlossene Fonds etc.)

Die Ansprüche werden von COBIN Claims erfasst, rechtlich geprüft und kategorisiert. Dadurch werden mehrere Synergieeffekte erzielt, woraus sich folgende Vorteile ergeben:

  • Die Anspruchsverfolgung wird für einzelne Betroffene überhaupt möglich bzw. weit günstiger und risikoärmer (Prozesskostenrisiko bei Einzel-Klagen, vor allem bei fehlender Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung)
  • Ökonomische Prozessführung wird ermöglicht (Sammelklagen nach österreichischem Recht, Verfahren nach dem dt. KapMuG, Musterverfahren
    bei Verjährungsverzichten)
  • Vergleiche werden erleichtert, da Schädiger eine Lösung von Rechtstreitigkeiten mit einer großen Zahl an potenziellen Klägern – über die holländische Stiftungs-Lösung - in einem Schritt erzielen und damit rasch den Fall abschließen können (siehe dazu etwa Fall Meinl European Land/Atrium).
  • Bessere Konditionen bei Prozessfinanzierern im Fall einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche.
  • Bestehende Instrumente in den europäischen Zivilprozessordnungen sollen – quasi als taugliche Krücken – für Sammelaktionen nutzbar gemacht werden.

„Es ist unser Ziel, dass die Geschädigten eines Massenschadens „auf Augenhöhe“ von COBIN claims bei der Suche nach Rechtsanwalt und Prozessfinanzierer vertreten werden,“ sagt der zweite Gründer des Vereines, Mag. Oliver Jaindl. 

Ziele: Rechtspolitik und Web-Plattform zur Abwicklung von Sammelaktionen

Neben der Abwicklung von Sammelaktionen auf der Basis der vorhandenen – nicht effizienten – rechtlichen Grundlagen in Europa ist es ein weiteres Ziel von COBIN claims, durch Einflussnahme auf die Rechtspolitik in Europa beizutragen, dass nun rasch eine „europäische Sammelklage“ und vor allem in der Praxis effiziente Instrumente zur Rechtsdurchsetzung geschaffen werden. 

„Es muss damit Schluss sein, dass in Europa defacto gilt: Unrecht darf sich lohnen! Mangels Abschöpfung des erzielten Unrechtsgewinnes fehlt es in der Wirtschaft in Europa an einer wirksamen General- und Spezialprävention“, bringt es Kolba auf den Punkt. 

Breite Unterstützung durch Rechtsanwälte, Sachverständige, Wissenschaft, Anlegerschützer und insbesondere durch die Zivilgesellschaft

COBIN claims wird letztlich in Form einer gemeinnützigen Stiftung auftreten.
Die Stiftung wird von drei Vorständen geführt werden:

  • Dr. Peter Kolba (Recht)
  • Mag. Oliver Jaindl (PR und Organisation)
  • Dr. Manfred Biegler (Finanzen)

Neben einem Aufsichtsrat wird es auch verschiedene Beiräte geben, die auch die gesellschaftliche Breite des Projektes darstellen sollen:

  • Beirat Rechtsanwaltskanzleien
    Hier sammeln sich – unter Vorsitz des Wiener Rechtsanwaltes Mag. Breiteneder – die Rechtsanwälte, die mit COBIN claims kooperieren.
  • Beirat Sachverständige
    Hier sammeln sich – unter dem Vorsitz von Dr. Manfred Biegler – Sachverständige aus allen Bereichen, die ebenfalls COBIN claims unterstützen.
  • Beirat Anlegerschützer
    Unter Leitung von Dr. Wilhelm Rasinger sammeln sich hier österreichische, deutsche und internationale Anlegerschützer.

 

„Endlich wird eine Organisation errichtet, die bei Massenschäden im Anlegerbereich stark genug ist, den Widerstand der Investoren wirksam zu organisieren,“ freut sich Österreichs Anlegerschützer Dr. Wilhelm Rasinger.

  • Beirat Rechtswissenschaften
    COBIN claims
    wird von einer Reihe von RechtswissenschafterInnen ebenfalls unterstützt.
  • Beirat Zivilgesellschaft
    COBIN Claims
    ist eine NGO und Teil der Zivilgesellschaft. Vertreter aus allen Teilen der Bevölkerung werden in diesem Berat Feedback zu geplanten und ausgeführten Sammelaktionen geben.

Finanzierung durch Crowdfunding – Unabhängigkeit von Staatlichen Geldern 

COBIN claims ist derzeit in Form eines gemeinnützigen Vereines organisiert. Es ist aber das Ziel, eine gemeinnützige Stiftung zu gründen. Nur diese Rechtsform bringt klar zum Ausdruck, dass der Vorstand der Stiftung ausschließlich dem Stiftungszweck und nicht irgendwelchen „Einflüsterungen“ verpflichtet ist.

Das Stiftungskapital von 50.000 Euro sowie die Kosten einer tauglichen Web-Plattform zur Sammlung von Ansprüchen in Höhe von 11.000 Euro sollen von der Zivilgesellschaft über Crowdfunding aufgebracht werden. 

COBIN claims startet daher heute auf 

www.startnext.com/cobinclaims 

für 90 Tage eine Kampagne mit dem Ziel mindestens 61.000 Euro an Spenden einzusammeln. Wird das Ziel nicht erreicht, dann bekommen die Spender ihr Geld rückerstattet. 

„Neben Crowdfunding setzen wir auf finanzielle Beiträge der beteiligten Rechtsanwälte und wir versuchen Investoren aus dem Kreis der Prozessfinanzierer zu finden,“ skizziert Dr. Manfred Biegler die Finanzstrategie von COBIN Claims.

Die Vereinsgründung und alle Vorbereitungsarbeiten wurden bislang unentgeltlich von den Gründern vorgenommen. Ziel ist, dass durch Mitgliedsbeiträge (vor allem von Anwälten) und später durch einen Aufwandsersatz im Fall von Sammelverfahren genug Mittel bereitstehen, um eine geringe Anzahl von Vollzeitarbeitskräften zu finanzieren.

Digitale Pressemappe auf O-Ton.at:

Link: http://www.o-ton.at/component/mfoton/5946?view=content

Crowdfunding: www.startnext.com/cobinclaims

Spenden: IBAN: AT07 1420 0200 1097 0998 BIC/SWIFT: EASYATW1 

Rückfragen & Kontakt:

COBIN claims
c/o Dr. Peter Kolba
Tel.: +43 1 3760031 oder +43 660 2002437
peter.kolba@cobinclaims.at
Web.: www.cobinclaims.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen