Commenda: Wehrdienst ist Teil der Bundesverfassung

Wien (OTS) - „Der Wehrdienst ist Teil der Bundesverfassung und kann daher auch nicht durch andere Tätigkeiten ersetzt werden“, reagierte heute, Dienstag, der Generalstabschef des Österreichischen Bundesheeres, General Othmar Commenda, auf Aussagen des Vorarlberger Polizeidirektors und wies damit dessen Vorschlag klar und eindeutig zurück.

Dieser hatte gefordert, dass Polizeischüler von der Wehrpflicht befreit werden sollten. Commenda bezeichnet diesen Vorschlag als einen unzulässigen Eingriff in die Österreichische Bundesverfassung. „Die Österreichische Bevölkerung hat sich im Jahr 2013 in einer Volksbefragung eindeutig für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen. Es sollte daher nicht versucht werden, diese Entscheidung des Souveräns durch die Hintertür zu umgehen“, so Commenda.  

Im Artikel 9a der Bundesverfassung heißt es dazu: „Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden. Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten“. „Gerade Beamte, die auf die Bundesverfassung der Republik Österreich angelobt wurden, sollten diese auch kennen“, sagte der General abschließend.

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Kommunikation
Oberst Mag. Michael Bauer
+43 664-622-2919
michael.bauer@bmlvs.gv.at

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