Corona-Gesetze – Kucher: SPÖ setzt wichtige Verbesserungen durch – jetzt mehr Klarheit und Kontrolle

Wien (OTS/SK) „Leider haben Kanzler Kurz und seine Regierung den Sommer über geschlampt und erst Mitte August ein höchst umstrittenes, schlecht ausgearbeitetes Gesetz vorgelegt. Wir nehmen unsere Kontrollfunktion als Oppositionspartei aber sehr ernst und sind uns unserer Verantwortung bewusst. Wie wichtig die von uns verlangte Begutachtung war, zeigen die über fünftausend Stellungnahmen, die in der kurzen Begutachtungszeit eingelangt sind. Der SPÖ ist es gelungen, in intensiven Verhandlungen doch noch wichtige Verbesserungen zu erreichen. Jetzt gibt es mehr Klarheit und Kontrolle. Das haben auch die Stellungnahmen der Experten im heutigen Hearing im Gesundheitsausschuss gezeigt“, so SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher nach dem Gesundheitsausschuss. Sowohl Bund als auch Länder müssen auf Grund von verfassungskonformen, ordentlichen gesetzlichen Grundlagen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ergreifen können. „Dafür notwendige Gesetzesänderungen müssen mit Augenmaß getroffen werden und verfassungsrechtlich Hand und Fuß haben. Das ist uns gelungen“, jetzt müssen Kurz und seine Regierungsmitglieder nur noch auch verfassungskonform handeln, so Kucher. ****

Kucher erklärt, dass es jetzt eine klare zeitliche Befristung des Gesetzes gibt: Sie treten mit 30.6.2021 außer Kraft – nicht erst Ende 2021, wie es der Entwurf vorgesehen hatte. Weiters ist das Parlament jetzt stärker eingebunden: Denn auf Drängen der SPÖ ist es erforderlich, dass der Hauptausschuss des Nationalrats dringlichen Verordnungen innerhalb von vier Tagen zustimmt. Ganz wichtig ist auch, dass es zeitliche Maximalbegrenzungen für freiheitsbeschränkende Verordnungen gibt, mit einer Ausgangssperre von maximal 10 Tagen und Betretungsverboten von maximal 4 Wochen.

Unabdingbar für eine Zustimmung der SPÖ zu dem Gesetzespaket ist auch eine deutliche Einschränkung der behördlichen Kontrollbefugnisse. So dürfen im Gegensatz zum Entwurf jetzt nur mehr Unterlagen eingesehen werden, die mit der Einhaltung von Auflagen nach diesem Bundesgesetz im Zusammenhang stehen und nicht alle, wie es ursprünglich vorgesehen war. „Hier gab es auch sehr viele Stimmen aus der Zivilgesellschaft und JournaIistInnen, die Sorge um z.B. den Bruch des Redaktionsgeheimnisses oder des Arztgeheimnisses hatten. Ein aus unserer Sicht ganz wichtiger Punkt, der uns gelungen ist“, so Kucher. (Schluss) bj/sl

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