Corona-Hilfen – Drozda: Rechtsanspruch statt Almosen für freischaffende KünstlerInnen

Umsatzersatz auch für Freischaffende und Zulieferer – „Bonus ist völlig verfehlter Begriff“

Wien (OTS/SK) „Ein weiteres Monat Corona-Lockdown, ein weiteres Monat Auftritts- und Arbeitsverbot sowie Verdienstentgang für zehntausende freischaffende KünstlerInnen und so genannte Zulieferer, die indirekt vom Kulturbetrieb wirtschaftlich abhängig sind. Unter diesen Bedingungen von einem ‚Lockdown-Bonus‘ zu sprechen, weil die Betroffenen jetzt ein paar hundert Euro dazu bekommen, wie es die Kultur-Staatssekretärin tut, ist mehr als zynisch“, kritisiert heute SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda. „Freischaffende und Zulieferer wie Tontechnik, Catering, Maske etc. brauchen keine Almosen, sie brauchen Rechtsanspruch auf einen Umsatzersatz“, fordert der SPÖ-Abgeordnete. ****

„Während manche 5-Stern-Hotels 80 Prozent bzw. im Dezember 50 Prozent ihres Letztjahres-Umsatzes ersetzt bekommen, auch wenn der Champagner im Keller ja nicht verdirbt, bekommen KünstlerInnen vergleichsweise Almosen.“ Er bekräftigte die SPÖ-Forderung nach einer Lösung analog zum deutschen Modell: Es soll einen fiktiven Unternehmerlohn von 80 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes auch für die freien Kunst- und Kulturschaffenden sowie für die Zulieferer von VeranstalterInnen geben. Dabei gilt es in der konkreten Ausgestaltung zu berücksichtigen, dass Kreativ- und Kulturschaffende Zeiten haben, in denen sie gar keinen Umsatz machen. „Deshalb sollte es die Wahlmöglichkeit geben, dass der Umsatzersatz entweder auf Basis des Novembers bzw. Dezember oder des monatlichen Durchschnittsverdienstes des Vorjahres erfolgt“, so der Vorschlag. (Schluss) ah/ls

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