Corona-Krise: FPÖ fordert Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Freiheitliche werfen Regierung Desinformationspolitik und Machtmissbrauch vor

Wien (PK) Die Kritik der FPÖ an der Regierungspolitik in der Corona-Krise wird immer lauter. Nicht nur wollen Klubobmann Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen Gesundheitsminister Rudolf Anschober wegen schuldhafter Rechtsverletzungen beim Verfassungsgerichtshof anklagen, sie fordern auch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um die von der Regierung in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie getroffenen Entscheidungen zu prüfen. Ein entsprechender Antrag (2/US) wurde gestern im Nationalrat eingebracht. Ihrer Meinung nach besteht der Verdacht auf Machtmissbrauch und einer bewussten Desinformationspolitik.

Konkret will die FPÖ im Zuge des „COVID19-Untersuchungsausschusses“ klären, welche Entscheidungsgrundlagen der Regierung wann zur Verfügung standen, ob der von ihr betriebene „Shutdown“ tatsächlich alternativlos war und ob Bundeskanzler Sebastian Kurz bzw. die Regierung bewusst Angst in der Bevölkerung schüren wollten. Außerdem soll eruiert werden, wie es zu den umstrittenen Verordnungen und Erlässen des Gesundheitsministeriums kam und warum öffentlich mehrfach suggeriert wurde, dass sogenannte „Corona-Partys“, also Treffen im privaten Rahmen, rechtswidrig seien. Auch die allgemeine Stoßrichtung der Informationspolitik der Regierung, Entscheidungen rund um die Vorkommnisse in Ischgl und etwaige Medienbeeinflussungen durch Corona-Inserate sollen unter die Lupe genommen werden.

In der Begründung des Antrags verweist die FPÖ unter anderem auf das Protokoll einer Expertenrunde unmittelbar vor dem „Shutdown“, an der auch Bundeskanzler Kurz und Gesundheitsminister Anschober teilgenommen haben. Zudem werden verschiedene öffentliche Aussagen der Regierungsmitglieder zitiert. Für die FPÖ ergibt sich daraus der Verdacht „einer massiven politischen Manipulation“, welche letzten Endes zu Maßnahmen geführt hat, die ihrer Ansicht nach jede Verhältnismäßigkeit vermissen lassen und deren Tragweite für den Rechtsstaat, die Demokratie, die Gesellschaft und die Wirtschaft noch nicht absehbar sei. Beispielhaft werden die Verordnungen des Gesundheitsministers und der sogenannte „Ostererlass“ angeführt.

Bestätigt fühlen sich die Freiheitlichen in ihrer Kritik durch Aussagen renommierter Verfassungsexperten. Zudem weisen sie in den Erläuterungen zum Antrag auf ein Strategiepapier aus dem deutschen Innenministerium hin, das ihrer Meinung nach eindeutig belegt, „dass Angstverbreitung Methode hat“.

Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats muss nun innerhalb von vier Wochen die Beratungen über den Antrag aufnehmen und innerhalb weiterer vier Wochen dem Plenum Bericht erstatten. Da es sich um einen Antrag und kein Minderheitenverlangen handelt, braucht es für die Einsetzung des U-Ausschusses einen Mehrheitsbeschluss. (Schluss) gs


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