Corona-Sonderregelungen für Zivildienst verlängert | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 12.12.2020

Weiters: Kontrolle von Handel mit Mineralen aus Konfliktgebieten, Dienstrecht Angleichung Landwirtschaftsschulen, virtuelle AMA-Sitzungen

Wien (PK) Zur Kontrolle des Handels mit Mineralen und Metallen aus Konfliktgebieten beschloss der Nationalrat heute mehrheitlich eine Mineralrohstoffgesetz-Novelle in Umsetzung einer EU-Verordnung. Ein Entschließungsantrag, mit dem die FPÖ darüber hinaus eine globale Lösung im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel forderte, blieb in der Minderheit. Ebenso abgelehnt wurde ein gemeinsamer SPÖ-NEOS-Antrag, mit dem scharfe Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen statt „lascher“ Absichtserklärungen gefordert werden.

Mit der 2013 eingeführten Dienstrechts-Novelle für den Pädagogischen Dienst wurden Leitungsfunktionen für land- und forstwirtschaftliche LandesvertragslehrerInnen eingeführt, die im bis dahin bestehenden Dienstrecht der Landeslehrpersonen nicht vorgesehen waren. Um beamteten LandeslehrerInnen und Landesvertragslehrerinnen des Altrechts die Möglichkeit zu eröffnen, sich um diese Funktionen bewerben zu können, sollen diese Funktionen in deren Dienstrechten neu eingeführt werden. Ohne Erlass entsprechender Vorschriften gäbe es laut der Regierungsvorlage keine Möglichkeit, dass sich alle LandeslehrerInnen der bestehenden Entlohnungsschemata für diese Funktionen bewerben können. Die Abstimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf erfolgte einstimmig.

Mehrheitlich wurde ein Antrag der Regierungsparteien zur Änderung des AMA-Gesetzes angenommen. Die im Zuge des 12. COVID-19-Gesetzes geschaffene Möglichkeit, die Sitzungen des AMA-Verwaltungsrats und des AMA-Kontrollausschusses auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen, hat sich laut AntragstellerInnen Georg Strasser und Olga Voglauer in der Praxis bewährt. Die Durchführung virtueller Versammlungen soll daher bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.

Ein Enschließungsantrag der FPÖ betreffend die Fairness bei Vorortkontrollen der AMA fand hingegen keine Mehrheit.

Mehrheitlich angenommen wurde zudem eine von den Koalitionsparteien vorgelegte Novelle zum Zivildienstgesetz, die auf eine Verlängerung verschiedener Corona-Sonderregelungen bis Ende August 2021 abzielt. Dabei geht es vor allem um die Zuteilung außerordentlicher Zivildiener inklusive verfahrensbeschleunigender Maßnahmen. So soll es weiterhin möglich sein, Zivildiener abseits der klassischen Aufgabengebiete im Bereich der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge einzusetzen. Gleiches gilt für auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen, wobei diesfalls dem Staat voller Kostenersatz für zugeteilte Zivildiener zu leisten ist. Bei der administrativen Abwicklung kann sich die Zivildienstagentur weiter eines externen Rechtsträgers bedienen. Geregelt sind auch Vergütungs- und Urlaubsansprüche, wobei jene Personen, die im Anschluss an den ordentlichen Zivildienst noch einen außerordentlichen Zivildienst leisten, gemäß den geltenden Bestimmungen Anspruch auf eine zusätzliche Dienstfreistellung im Ausmaß von einem Arbeitstag pro Monat haben.

Mineralrohstoffgesetz-Novelle betreffend Konfliktminerale

Eine Novelle zum Mineralrohstoffgesetz hat in Umsetzung einer EU-Verordnung zum Ziel, einen Beitrag dazu zu leisten, dass bei der Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold in die EU aus Konflikt- und Hochrisikogebieten seitens der UnionseinführerInnen die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette eingehalten werden. Eine Kontrolle des Handels mit Mineralen und Metallen aus Konfliktgebieten soll dazu beitragen, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu verhindern, wie Bundesministerin Elisabeth Köstinger im Plenum unterstrich. Die Maßnahmen verpflichten Importeure, die bei der Einfuhr der genannten Metalle oder Minerale bestimmte Mengenschwellen erreichen, Risiken im Bereich ihrer Lieferketten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Minimierung zu treffen, so die Ministerin.

Von den sich aus der EU-Verordnung ergebenden Pflichten sind der Vorlage zufolge UnionseinführerInnen von unverarbeiteten mineralischen Rohstoffen und der zu Metallen aufbereiteten Rohstoffe ab bestimmten Jahresimportmengen erfasst. Daher ergeben sich außer für HändlerInnen im Wesentlichen nur für Eigenimporteure aus dem Bereich der Hütten- und Schmelzbetriebe sowie der metallverarbeitenden Industrie Pflichten, so die Erläuterungen der Regierungsvorlage, die im Plenum mehrheitlich angenommen wurde. Das Landwirtschaftsministerium werde für die Durchführung geeigneter nachträglicher Kontrollen in dem Bereich zuständig sein, sagte Köstinger. Es wird unter anderem ab bestimmten Einfuhrmengen auch eine Meldepflicht festgelegt.

Um dem Gesetz „etwas mehr Zähne zu geben“, wie sie sagte, brachte Petra Bayr (SPÖ) einen SPÖ-NEOS-Entschließungsantrag ein. Ihre Initiative, mit dem die beiden Fraktionen scharfe Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen statt „lascher“ Absichtserklärungen fordern, blieb allerdings in der Minderheit. Gefordert werden darin unter anderem eine eigene Regelung zur Zwangsstrafe sowie eine Melde- Auskunfts- und Transparenzpflicht für Unternehmen.

Es gehe mit der Umsetzung der EU-Verordnung genau darum, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, betonte Franz Leonhard Eßl (ÖVP) zum Antrag von SPÖ und NEOS. Er sehe in der Regierungsvorlage nicht zu wenig Schärfe, sondern im Gegenteil genau die Intentionen des Oppositionsantrags bereits umgesetzt. Auch Astrid Rössler (Grüne) unterstrich die vorliegenden Maßnahmen zur Vermeidung der Finanzierung von Kriegshandlungen, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit durch den Import von Mineralien. Sie nannte speziell die Offenlegungspflicht, Transparenz und Kontrolle als wichtige Punkte. Zwei Verbesserungen aus dem Begutachtungsverfahren gegenüber dem Entwurf umfassen ihr zufolge die Veröffentlichung der betreffenden Firmennamen durch die Behörde sowie konkrete Hinweise von Dritten nachträglichen Kontrollen zuzuführen.

Christian Ragger (FPÖ) brachte einen letztlich abgelehnten Entschließungsantrag ein, mit dem die FPÖ über die Regierungsvorlage hinaus eine globale Lösung im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel forderte. Bei aller Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen dürfe die Anwendung der gegenständlichen EU-Verordnung nicht dazu führen, dass Wettbewerbsungleichheit entsteht, so Ragger.

Dienstrechtliche Gleichstellung von LandeslehrerInnen im land- und forstwirtschaftlichen Schulbereich

Abgeordneter Georg Strasser (ÖVP) äußerte seine Wertschätzung gegenüber Lehrerinnen und Lehrern in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, diese sei eine „Kaderschmiede für uns Bäuerinnen und Bauern“. Mit der steuerlichen Entlastung und dem Forstpaket habe es Entlastungen der betrieblichen Situationen gegeben.

Abgeordneter Johann Weber (ÖVP) betonte den Leitsatz „Lernen für das Leben“, der für die landwirtschaftlichen Schulen gelte. Durch die gesetzliche Anpassung werde es möglich, Gerechtigkeit in das System hineinzubringen. Damit könnten sich mehr LehrerInnen für Leitungsfunktionen bewerben.

Die breit gefächerte Bildungslandschaft in Österreich betonte Abgeordneter Manfred Hofinger (ÖVP). Das landwirtschaftliche Bildungswesen finde großen Zuspruch und betreibe Menschenbildung. Durch die Gesetzesnovelle werde erreicht, dass alle LandeslehrerInnen leitende Positionen einnehmen könnten.

Seitens der SPÖ bekundete Abgeordnete Petra Vorderwinkler die Zustimmung ihrer Fraktion. Hinterfragen wollte sie jedoch die vorübergehende Verwendung von LehrerInnen an anderen Schulen ohne deren Zustimmung.

Für die Grünen begrüßte Abgeordnete Olga Voglauer das Gesetz. Es mache Durchlässigkeit und Personalentwicklung möglich. Die Zukunft der agrarischen Betriebe liege in der Bildung. Mathematik, Buchhaltung, Betriebswirtschaft seien notwendig für die Schulpläne, so Voglauer.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger unterstrich die Sonderstellung der land- und forstwirtschaftlichen Schulen im Bildungssystem. Mit der Novelle werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um sich im mittleren Management für Führungspositionen zu bewerben.

AMA-Sitzungen sollen weiterhin virtuell möglich sein

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ) beklagte die „Pausetaste für das öffentliche Leben“ aufgrund der Corona-Pandemie. Auch für juristische Personen wie die AMA habe sich einiges verändert. Unverständnis äußerte Kainz für die geplante Verlängerung  der Möglichkeit, Sitzungen des Rates und Kontrollausschusses der AMA um ein weiteres Jahr verlängert virtuell abzuhalten. Es brauche wieder eine Rückkehr zur Normalität, so Kainz.

Der ÖVP-Abgeordnete Nikolaus Berlakovich stimmte zu, dass physische Meetings besser seien als eine Videokonferenz. Viel wesentlicher sei aber die Regionalität beim Einkauf. Hierzu leiste die AMA einen wichtigen Beitrag, indem sie KonsumentInnen ermuntere, weiterhin Lebensmitteln aus Österreich die Treue zu halten.

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ) tat die verhandelten Themen als wenig relevant für die BäuerInnen ab. Diese hätten ganz andere Sorgen und stünden mit dem Rücken zur Wand. Schmiedlechner beklagte den niedrigen Schweinepreis, das geringe Jahreseinkommen von Bauern und die Zahl der aufgegebenen Höfe. In Bezug auf die AMA gebe es Missstände in Bezug auf Kontrollen, weshalb Schmiedlechner einen Entschließungsantrag einbrachte, mit dem er Fairness bei Vor-Ort-Kontrollen und das Ausschließen von Willkür forderte. Der Antrag blieb allerdings in der Minderheit.

Seitens der SPÖ äußerte Abgeordnete Cornelia Ecker ihre Unterstützung, da die AMA handlungsfähige Gremien brauche. An die Bundesministerin Köstinger gewandt, kritisierte Ecker, dass diese sich auf EU-Ebene „aktiv gegen Beschlüsse stellt, die wir im Nationalrat und Bundesrat getroffen haben“, und bezog sich dabei auf ein allfälliges Glyphosatverbot. Ecker brachte für ihre Fraktion den Entschließungsantrag ein, mit dem die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus aufgefordert wird, alle Maßnahmen im gegenwärtigen Umweltprogramm des Programms für die ländliche Entwicklung (Säule 2 der GAP) so aufzusetzen, dass Agrarfördermittel durch landwirtschaftliche Betriebe nur mehr dann bezogen werden können, wenn glyphosatfrei bzw. ohne Breitbandherbizide gewirtschaftet wird. Diese Entschließung fand im Plenum keine Mehrheit.

Auch seitens der NEOS bekundete Abgeordnete Karin Doppelbauer ihre Zustimmung zu virtuellen Sitzungen der AMA, hinterfragte jedoch die zeitliche Begrenzung. Zum AMA-Gütesiegel sei sie grundsätzlich anderer Meinung, dieses enthalte keine Auflagen hinsichtlich der verwendeten Futtermittel, obwohl das in der Werbung suggeriert werde. Doppelbauer stellte die Frage, wer vom AMA-Gütesiegel profitiere. Ihr entsprechender Entschließungsantrag zur Anpassung des Gütesiegels fand ebenfalls keine Mehrheit.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger betonte in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit der Systemrelevanz von landwirtschaftlicher Produktion. Mit der Änderung des AMA-Gesetzes werde die reibungslose Arbeit der AMA sichergestellt. Interne Abläufe würden dadurch vereinfacht, ebenso die Beschlussfähigkeit des AMA-Verwaltungsrates.

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP) schloss sich der Aussage der Ministerin an, dass die AMA auch in Krisenzeiten funktionieren und beschlussfähig sein müsse. Im Großen und Ganzen funktioniere das in Österreich, auch wenn es Teile gebe, wo Kritik berechtigt sei.

Corona-Sonderregelungen im Zivildienst-Bereich werden bis Ende August 2021 verlängert

Geht es nach Abgeordnetem Michael Seemayer (SPÖ), sind Zivildiener eine „wichtige Stütze für zahlreiche Einrichtungen“ und eine „wertvolle Reserve im Gesundheitssystem“, mit der es verantwortungsvoll umzugehen gelte. Für die schlechte Vorbereitung z. B. von Massentests sollten die Zivildiener nicht die Zeche zahlen, so Seemayer. Jedes verlängerte Monat bedeute erhebliche finanzielle Einbußen und wirke sich auf die Pensionen aus.

Für die ÖVP erklärte Abgeordneter Lukas Brandweiner den Antrag. Die im April beschlossene Maßnahme werde bis August 2021 verlängert. Es gehe aber nicht um die Ermöglichung eines außerordentlichen Zivildienstes, sondern um eine administrative Unterstützung. Der Zivildienst sei eine wichtige strategische Reserve, auch hätten sich viele junge Männer freiwillig gemeldet und leisteten einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft, konterte Brandweiner der Kritik Shettys.

Anderer Ansicht als Brandweiner war Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS). Ein Stundenlohn von 1,50 Euro für Zivildiener sei ein „unglaublich niedriger Lohn, das ist dreist“, so Shetty. Damit stünden viele für Monate an vorderster Front gegen die Pandemie. Die Möglichkeiten eines außerordentlichen Zivildienstes seien ein „Damoklesschwert für junge Menschen“. Der Entschließungsantrag Shettys zur Schaffung klarer Rahmenbedingungen, „wann Zivildiener mit einer Verlängerung ihres Dienstes in welchem Zeitlichen Ausmaß rechnen müssen“, fand im Plenum keine Mehrheit.

Lob für die Zivildiener kam hingegen von Abgeordnetem David Stögmüller (Grüne). Diese hätten „Außerordentliches geleistet“. Eine grundsätzliche Möglichkeit für außerordentlichen Zivildienst hätte schon vorher bestanden, geändert würden nur die Rahmenbedingungen, erläuterte Stögmüller. Auch würden außerordentliche Zivildienstleistende nun Urlaub bekommen, eine erneute Einberufgung komme nur in Absprache mit dem Sozialministerium in Betracht.

Abschließend ergriff Bundesministerin Elisabeth Köstinger das Wort. Der Zivildienst als Wehrersatzdienst sei vor allem eine strategische Reserve im Gesundheitssystem. Durch die Corona-Pandemie ergebe sich eine außerordentliche Situation. Das Schöne am Zivildienst sei dessen Funktion für den Einstieg ins Ehrenamt. Mit dem Initiativantrag würden die Bestimmungen zum außerordentlichen Zivildienst nun um acht Monate verlängert, konkrete Pläne für die Ausrufung eines außerordentlichen Zivildienstes gebe es noch nicht, so Köstinger. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/cke

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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