Wien (OTS/RK) – Aufgrund der aktuellen COVID-Entwicklung hat der Wiener Krankenanstaltenverbund am vergangenen Freitag umfassende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz seiner Spitäler und Pflegewohnhäuser angekündigt. Ziel der Maßnahmen ist es, das Auftreten von COVID-Infektionen in seinen Einrichtungen nach Möglichkeit zu verhindern. Entscheidend ist dabei ein restriktives Zutrittssystem.
Einlass nur mit persönlicher Authentifikation
In den KAV-Spitälern und Pflegewohnhäusern erhält nur noch Zutritt, wer sich mit seinen Personendaten ausweisen kann. „Nur so kann gewährleistet werden, dass wir jederzeit wissen, wer sich in unseren Einrichtungen aufhält“, erklärt Michael Binder, Ärztlicher Direktor des KAV. „Das ist insbesondere für die zuständige Gesundheitsbehörde wichtig, sollten Fälle von COVID-Infektionen in unseren Häusern auftreten. Denn nur auf diese Weise können wir nachvollziehen, wie Infektionsketten verlaufen und diese rasch unterbrechen.“
Reduktion der Spitalsbesuche minimiert das Infektionsrisiko
Generelles Ziel ist es, die Besuche in den Spitälern und Pflegeeinrichtungen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, bis die COVID-Epidemie eingegrenzt werden kann. Mit der Anzahl an Personen, welche die Gesundheitseinrichtungen betreten, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit des Viruseintrags in das Herz unserer Gesundheitsinfrastruktur. Was für den gesamten öffentlichen Raum gilt, gilt für Gesundheitseinrichtungen ganz besonders. Es ist entscheidend, Menschenansammlungen nach Möglichkeit zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken. Kranke und ältere Menschen sind einer besonderen Gefahr ausgesetzt und müssen daher ganz besonders geschützt werden.
Generell gilt ab sofort in allen Einrichtungen des KAV ein Besuchsverbot von volljährigen PatientInnen und BewohnerInnen. Besuche von minderjährigen PatientInnen sind jeweils maximal einer Person gestattet. Begleitungen von Minderjährigen und betreuungsbedürftigen Personen sind ebenfalls erlaubt und maximal einer Person gestattet.
In Ausnahmefällen sind einzelne BesucherInnen (max. 1 Besucher/Tag) auch für volljährige PatientInnen gestattet. Dazu zählen Besuche bei Müttern mit Neugeborenen. Sie sind maximal einer Person am Tag gestattet. Auch PatientInnen mit einer langen Aufenthaltsdauer (>7 Tage) dürfen vereinzelt von maximal einer Person am Tag besucht werden. Ebenfalls ausgenommen sind PatientInnen und BewohnerInnen in einer kritischen Lebensphase. Aber auch hier gilt, dass 1 bis maximal 2 BesucherInnen am Tag Zutritt erhalten.
„Menschen nach einer OP, einer Geburt oder mit einer schweren Erkrankung müssen geschützt werden. Sie gehören genauso zur vulnerablen Gruppe, wie ältere Menschen und PatientInnen mit Vorerkrankungen“ so Dr. Michaela Riegler-Keil, Ärztliche Direktorin des Kaiser-Franz-Josef Spitals. „Wir wissen, dass dies drastische Maßnahmen sind. Aber nur so können wir den notwendigen Schutz bieten. Wir bitten daher alle unsere Patientinnen und Patienten sowie Ihre Angehörigen um ihre Mithilfe“.
Klinische Checks an gesicherten Eingängen
Analog zu den Security-Checks an Flughäfen wird der Zugang zu unseren Spitälern und Pflegewohnhäusern ab sofort auf einen zentralen Sammelpunkt vor den Gebäuden konzentriert. Dies wird in Abhängigkeit den baulichen Voraussetzungen der einzelnen Standorte technisch unterschiedlich umgesetzt. „Es macht natürlich einen Unterschied, ob ein Zutrittssystem in einem Zentralbau oder in einem Pavillonbau mit mehreren Einzelgebäuden realisiert werden muss“, erläutert Barbara Schubert, Verwaltungsdirektorin des Kaiser-Franz-Josef Spitals. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Partnerhäusern stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Einheitliche Vorgabe ist aber, dass nur ein einziger Zugang zu jedem Gebäude besteht, vor welchem eine lückenlose Authentifikation aller Personen erfolgt.“ Ärztinnen und Ärzte des Ärztlichen Funkdienstes führen einen klinischen Check durch, auf Basis dessen über die Zutrittserlaubnis entschieden wird.
MitarbeiterInnen: MitarbeiterInnen weisen sich aus, werden registriert und melden ihren Gesundheitszustand. Sind sie gesund, erhalten sie Zutritt.
PatientInnen: PatientInnen weisen sich aus, werden mittels kontaktlosem Fiebermessen sowie einer Anamnese klinisch begutachtet, werden registriert und erhalten eine Zutrittserlaubnis, wenn kein COVID-Verdacht vorliegt. Liegt ein COVID-Verdacht vor, entscheidet die stationäre Aufnahmenotwendigkeit über den Zutritt ins Krankenhaus.
BesucherInnen: BesucherInnen werden nur zugelassen, wenn sie den geltenden Ausnahmeregelungen entsprechen und über eine Zutrittsgenehmigung verfügen. Sie weisen sich aus, werden mittels kontaktlosem Fiebermessen sowie einer Anamnese klinisch begutachtet, werden registriert und erhalten eine Zutrittserlaubnis, wenn kein COVID-Verdacht vorliegt.
Mittels Leitsystemen und Informationsmaterialien werden alle BesucherInnen vor Ort entsprechend informiert.
An den Zugängen zu den KAV-Einrichtungen werden keine PCR-Tests zur Abklärung von COVID-Infektionen durchgeführt.
Der Umsetzungszeitplan
Je nach Standort ist die Umsetzung der Zutrittssysteme mehr oder minder herausfordernd. In allen KAV-Einrichtungen laufen seit den entsprechenden Beschlüssen von dieser Woche die Umsetzungsarbeiten.
Der derzeitige Zeitplan:
Sonntag, 15. März 2020
Kaiser-Franz-Josef Spital, Krankenhaus Nord, AKH
Montag, 16. März 2020
Donauspital, Krankenhaus Hietzing, Rudolfstiftung
Dienstag, 17. März 2020
Wilhelminenspital
Mittwoch, 18. März 2020
Otto-Wagner-Spital
Rückfragen & Kontakt:
Mag. Markus Pederiva
Wiener Krankenanstaltenverbund
Vorstandsbereich Kommunikation – Presse
Tel.: +43 (1) 404 09-60543
eMail: markus.pederiva@wienkav.at
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