Coronakrise: Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen stehen vor offenen Fragen

Offener Brief an BundesministerInnen Faßmann, Anschober und Aschbacher

Wien (OTS) Das folgende Schreiben erging von „Auftrag. Bildung. Trägerinitiative Kinderbetreuung“ mit 27. April 2020 an die BundesministerInnen Faßmann, Anschober und Aschbacher. Beantwortet wurde dieses bis dato nur von einem Ministerium mit dem Verweis auf das „Hygienehandbuch für Elementarpädagogik und Schulen“ sowie die weitere Zuständigkeit der Länder.

Für die Träger von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen ist jedoch Klarheit extrem wichtig. Aus diesem Grund möchten wir die geschätzten MedienvertreterInnen auf die Thematik aufmerksam machen:

Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen privater bzw. gemeinnütziger Träger versorgen rund 44,4 Prozent aller Kinder in Österreich. Die aktuelle Coronakrise und die damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus stellen Eltern, Kinder wie auch Träger vor große Herausforderungen. Mit dem aktuellen Erlass wie auch den Hygieneempfehlungen (Stand 24.04.2020) wurden neben Antworten auch Fragen aufgeworfen. Wir bitten um rasche Klärung, um entsprechende Planungen und Abstimmungen im Sinne aller umsetzen zu können.

Hygienemaßnahmen – Gruppengröße / Auslastung

Natürlich ist es in unserem Sinne, Hygienemaßnahmen bestmöglich umzusetzen. In den vergangenen Wochen konnte auch schon beobachtet und erprobt werden, wie der Schutz der Jüngsten und auch der MitarbeiterInnen gelingen kann. Sämtliche Einrichtungen sind in der aktuellen Krise dazu angehalten, das Betreuungsangebot für Kinder und ihre Eltern (unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit) aufrechtzuerhalten; Ziel der Bundesregierung sei es, „trotz Öffnung die Anzahl der zu betreuenden Kinder im Kindergarten sowie die Anzahl der Sozialkontakte allgemein gering zu halten“.

Vor diesem Hintergrund wollen wir darauf hinweisen, dass sich selbst die besten Absichten zu einem hygienischen Arbeiten bei einer Zunahme der zu betreuenden Kinder nicht verwirklichen lassen. Wir können davon ausgehen, dass die Hygiene-Maßnahmen bis zu einer Auslastung von rund 30% umsetzbar sind. Bei steigenden Auslastungszahlen ist ohne zusätzlichen Personaleinsatz die Einhaltung der Hygienemaßnahmen per se nicht zu gewährleisten, vor allem sind kleinere Gruppen zur Minimierung der Sozialkontakte nicht mehr umsetzbar.

Wir bitten Sie, diese Bedenken ernst zu nehmen und sich dessen bewusst zu sein.

Vorgehen im Krisenfall – positiver Corona-Test

Über die Meldung eines Erkrankungsfalls bzw. Verdachtsfalls in der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. im Umfeld der Einrichtung an die zuständige Sanitätsbehörde hinaus ist die Frage offen, wie im Krisenfall einheitlich seitens der Träger vorgegangen werden soll. Wie soll eine EinrichtungsleiterIn, eine PädagogIn, der Träger konkret bezüglich der betroffenen Personen (Erwachsene und/oder Kinder) tun? Welche konkreten Schritte / Notwendigkeiten zur Isolierung bestehen bzw. welche konkreten Informationen sind wann an wen zu tätigen?

Wir appellieren auch in dieser Frage daran, diese ernst zu nehmen – die privaten und gemeinnützigen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wollen hier ihren Beitrag leisten, ohne Orientierung können wir dies aber nicht umfassend tun.

Wir bitten um die Formulierung einer klaren und praxisorientierten Vorgehensweise – im Sinne einer für alle Bundesländer geltenden „Check-Liste“.

Alle privaten bzw. gemeinnützigen Träger sind bereit, ihre Einrichtungen mit massiven Belastungen offen zu halten. Wir erwarten und brauchen dazu aber möglichst klare und einheitliche Rahmenbedingungen, die helfen, die Kinder, ihre Familie und unsere DienstnehmerInnen zu schützen.

Mit der Bitte um Ihre Rückmeldung bis zum 30. April 2020.

Ergänzung für die MedienvertreterInnen:

Die Auslastung der privaten Einrichtungen beläuft sich derzeit auf bis zu 45%. Mit einem deutlichen Anstieg ist am Montag, 18. Mai 2020 (Stichwort: Schulöffnung), zu rechnen. Und es zeigt sich bereits jetzt in Standorten mit einer Auslastung über 30%, dass die Hygiene- und Verhaltensempfehlungen(!) nicht im vollen Ausmaß umsetzbar sind.

Als österreichweit vernetzte Initiative möchten wir einmal mehr darauf hinweisen, dass die beschriebenen Probleme einer klaren Regelung bedürfen, ungeachtet der Frage, wessen Zuständigkeitsbereich davon tangiert wird.

Aus Sicht der Träger ist die Sache allerdings klar: Der Bund muss, so wie in vielen anderen von der Coronakrise betroffenen Bereichen, auch bei den Themen Hygienemaßnahmen, zusätzlicher Personalbedarf und Kostenübernahme dafür sowie das Vorgehen in Verdachtsfällen den Lead übernehmen und die Rahmenbedingungen vorgeben. Eltern nehmen nun wieder verstärkt Kinderbetreuungseinrichtungen in Anspruch. Klare Vorgaben sind daher ein Gebot der Stunde.

Auftrag. Bildung.
Trägerinitiative Kinderbetreuung.

BÖE (Bundesverband Österreichischer Elternverwalteter Kindergruppen), Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Kinderfreunde, St. Nikolausstiftung und Volkshilfe haben sich unter dem Namen „Auftrag Bildung. Trägerinitiative Kinderbetreuung“ zusammengeschlossen, um Anliegen und Positionen im Bereich der Elementarpädagogik gemeinsam zu vertreten. Als bundesweit bzw. länderübergreifend tätige, gemeinnützige Träger privater Kinderbetreuungseinrichtungen ist es das Ziel, praktisches Know-how und fachliche Inputs gezielt einzubringen.

Rückfragen & Kontakt:

St. Nikolausstiftung
Mag. Gabriele Zwick
Kommunikation & Marketing
0664 610 13 98
g.zwick@nikolausstiftung.at
www.nikolausstiftung.at

Hilfswerk Österreich
DI Roland Wallner
0676 878760203
roland.wallner@hilfswerk.at
www.hilfswerk.at/oesterreich

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Quelle

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