Drobits schlägt als Ausweg schriftliche Einwilligung von positiv getesteten Menschen vor
Wien (OTS/SK) – Mit dem dritten Maßnahmenpaket der COVID19-Krise wurde unter anderem auch festgelegt, dass die Bezirksverwaltungsbehörden ermächtigt sind, Gesundheitsdaten an die BürgermeisterInnen weiterzugeben. So erhalten die BürgermeisterInnen die Daten von jenen Personen, die wegen der COVID19-Erkrankung in Quarantäne isoliert sind, um gegebenenfalls deren Versorgung zu gewährleisten – insbesondere mit Medikamenten, Lebensmitteln oder Unterstützung im täglichen Bedarf. „Was auf den ersten Blick als plausibler Akt der Grundversorgung scheint, birgt im Kleingedruckten allerdings ein hohes Risiko mit persönlicher Haftung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister“, warnt SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****
Demnach sollen die BürgermeisterInnen – bei Verletzung des Datenschutzes von infizierten Personen – mit persönlicher Haftung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) belangt werden können, wobei empfindliche Geldstrafen bei Verstößen drohen.
„Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kommen hier aufgrund der unklaren Rechtssituation in eine heikle Lage. Der letzte Absatz des neuen Paragrafen 3a im Epidemiegesetz nimmt sie aus dem Datenschutzgesetz aus. Dadurch haften sie mit ihrem Privatvermögen für die Verletzung des Datenschutzes von infizierten Personen in ihren Ortschaften“, so Drobits. Er rät den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern daher eindringlich, sämtliche datenschutzrechtliche Vorgaben der DSGVO und des DSG, insbesondere in Form des Verfahrensverzeichnisses, einer Datenschutzfolgenabschätzung sowie technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen schon vorab sicherzustellen, um hohen Geldbußen zu entgehen.
Eine Alternative sieht Drobits im Weg der direkten Einwilligung der an COVID19 Erkrankten: „Wenn positiv getestete Personen bei der Überbringung des Testergebnisses schriftlich zustimmen, dass ihre Daten an die Gemeinden und die behandelnden MedizinerInnen weitergeleitet werden, wird nicht von Dritten über ihren Kopf hinweg entschieden. Danach kann, wenn gewünscht, Unterstützung erfolgen. Damit werden die BürgermeisterInnen geschützt und die Versorgung der Infizierten dennoch sichergestellt“. (Schluss) lp
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