Coronavirus: Non-Food Handel ab Montag geschlossen. Öffnungszeiten im Lebensmittelhandel bleiben unverändert.

Umfangreiche Unterstützung für Non-Food Handel erforderlich. Klares Bekenntnis zur Nahversorgung. Handel dankt 600.000 Beschäftigten für unermüdlichen Einsatz.

Wien (OTS) COVID-19 dominiert weiterhin die Schlagzeilen. Heute hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass der österreichische Non-Food Handel ab dem kommenden Montag komplett geschlossen bleibt. Ausgenommen davon sind neben dem Lebensmittelhandel auch Drogerien, Apotheken, Tierfuttergeschäfte, Tankstellen sowie Banken und Postfilialen.

Es gibt aber auch eine positive Nachricht: Im österreichischen Lebensmittelhandel ist die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet. Wenngleich die Nachfrage nach lange haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln zuletzt deutlich angestiegen ist, steht den heimischen Konsumenten wie gewohnt die volle Bandbreite an Produkten zur Verfügung steht.

„Der österreichische Lebensmittelhandel gewährleistet als zentraler Nahversorger die 100-prozentige Versorgungssicherheit der gesamten Bevölkerung. Jetzt ist die Zeit, um möglichst regional einzukaufen – egal ob online oder offline“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Die Öffnungszeiten im Lebensmittelhandel bleiben also wie gewohnt aufrecht. Damit hat die berufstätige Bevölkerung auch weiterhin die Möglichkeit, nach der Arbeit noch Lebensmitteleinkäufe im stationären Handel zu tätigen.

Handelsverband fordert umfangreiche Unterstützung für Non-Food Handel

Für den gesamten österreichischen Non-Food Handel mit 490.000 Mitarbeitern sind die heute präsentierten Maßnahmen natürlich eine große Herausforderung. Um existenzbedrohende Folgen bestmöglich abzufedern, fordert der Handelsverband ein umfangreiches Stabilitätspaket mit konkreten Sofortmaßnahmen. Dazu zählen u.a. zinsfreie Zahlungsaufschübe für Steuern und Abgaben, temporäre Zuschüsse für Mietzahlungen von betroffenen Händlern sowie eine Ausweitung der Haftungsübernahmen für Kredite.

Im österreichischen Epidemiegesetz ist überdies eine Vergütung für natürliche und juristische Personen für entstandene Vermögensnachteile bei behördlich angeordneten Schließungen von Unternehmen vorgesehen. Auch Mitarbeitern von behördlich geschlossenen Unternehmen steht eine Vergütung für die entstandenen Vermögensnachteile zu.

Der Handel dankt der Bundesregierung, bereits einige Empfehlungen des Handelsverbandes umgesetzt zu haben, etwa die Überbrückungsfinanzierung für EPUs und KMUs sowie Erleichterungen für SVS-Versicherte. Ein weiteres Erste-Hilfe-Paket für betroffene Unternehmen soll morgen von der Regierung präsentiert werden.

„Wir müssen jetzt zusammenhalten und die Corona-Krise gemeinsam meistern. Jeder kann einen Beitrag leisten. Ein großes Dankeschön an alle Beschäftigten im Handel. Sie stellen die Nahversorgung der gesamten österreichischen Bevölkerung sicher“, so Rainer Will.

Aktuelle Informationen und laufende Updates finden Sie auf www.handelsverband.at/corona

Rückfragen & Kontakt:

Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Communications Manager
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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