Coronavirus: Sozialpartner schnüren Schutzpaket für Angestellte und Lehrlinge im Handel

WKÖ-Bundessparte Handel und GPA-djp: Einheitliche Standards und kürzere Öffnungszeiten zum Schutz der Beschäftigten

Wien (OTS) Das Einkaufsverhalten der ÖsterreicherInnen hat sich durch die Ausgangsbeschränkungen merklich verändert. Die Kunden kommen weniger oft in die Geschäfte, kaufen dafür aber mehr. Gleichzeitig nimmt die Kundenfrequenz zu späterer Stunde ab. 

Daher haben sich die Handels-Sozialpartner jetzt darauf geeinigt, die Öffnungszeiten im Lebensmittelhandel entsprechend anzupassen. In einem gemeinsamen Corona–Schutzpaket für Angestellte und Lehrlinge im österreichischen Handel halten die Bundessparte Handel in der WKÖ und die GPA-djp fest, dass die Geschäfte – befristet für die Zeit der Krise – bis maximal 19 Uhr offenhalten sollen. 

Die frei werdenden Zeiten können zum Nachschlichten der Regale genutzt werden, und die Mitarbeiter können ihre Ruhezeiten besser einhalten. Zudem signalisieren nur volle Regale Versorgungssicherheit.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel leisten gerade jetzt Großartiges. Sie verdienen für diese Herkulesaufgabe der Versorgung in Krisenzeiten besondere Wertschätzung“, sagt Bundesspartenobmann Peter Buchmüller.

„Dieses Paket ist für uns ein erster Schritt, um die Arbeitsbedingungen für die Angestellten, die nun extremen Belastungen ausgesetzt sind und tagtäglich die Versorgung der ÖsterreicherInnen mit Lebensmitteln sicherstellen, zu verbessern. Als Teil der kritischen Infrastruktur übernehmen die ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge enorme Verantwortung. Mehr Ruhezeit bedeutet auch mehr Zeit für Erholung und Familie“, so die Vorsitzende der GPA-djp Barbara Teiber.

Corona-Prämien oder -Zulagen sollen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sein

„Unsere Betriebe sind auch bereit, diesen enormen Einsatz zu honorieren. Deshalb fordern wir, dass an die Beschäftigten ausgezahlte Corona-Zulagen oder -Prämien sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei behandelt werden sollen. Denn dieses Geld soll direkt bei den Beschäftigten ankommen“, unterstreichen Buchmüller und Teiber.

Weitere Details der Einigung:

  • Die Änderung der Öffnungszeiten gilt für alle Geschäfte, die jetzt noch offenhalten dürfen, abhängig vom Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung, voraussichtlich ab kommendem Montag. Morgen und am Samstag ändert sich vorerst nichts.
  • Schwangere ArbeitnehmerInnen sollen vom Dienst freigestellt werden. Die Behörden sollen prüfen, ob eine Freistellung nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes gerechtfertigt wäre.
  • ArbeitnehmerInnen mit chronischen Erkrankungen dürfen nicht mehr in Bereichen mit direktem Kundenkontakt eingesetzt werden.
  • Die Initiative der Sozialpartner für einheitliche Standards zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz enthält die Selbstverpflichtung der Arbeitgeber, so rasch wie möglich Plexiglas an den Kassen zu montieren, Handschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen, Bodenkennzeichnungen vorzunehmen und einen geordneten Zugang und Ablauf bei höheren Kundenfrequenzen sicherzustellen. Kundenkarten sollen nicht mehr von den Mitarbeitern gescannt werden, behalten aber unverändert ihre Gültigkeit und können von den Kunden selbst eingescannt werden. (PWK110)

Das Papier zum Schutzpaket finden Sie hier: https://bit.ly/3a9INx8

Und https://bit.ly/2UlX3w2

Rückfragen & Kontakt:

DMC – Data & Media Center DMC
Wirtschaftskammer Österreich
T 05 90 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at

GPA-djp-Presse
Mag. Martin Panholzer
Tel: 0676/ 817 111 511

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