COVID-19: Innenausschuss ermöglicht Asylrechtsnovelle | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 27.04.2020

Bei Abschiebungen soll auf Corona-Krise Bedacht genommen werden

Wien (PK) Ein weiteres COVID-Gesetz ist nach der Verhandlung im Innenausschuss nun plenarreif. So sollen Asylwerbende während der Corona-Krise gemäß des von SPÖ und FPÖ unterstützten Vorhabens auch andernorts untergebracht werden können, um Erstaufnahmestellen nicht zu überfüllen. Abgelehnt wurde eine NEOS-Initiative, Abschiebungen während der Corona-Krise gänzlich auszusetzen. Angenommen wurde stattdessen ein im Ausschuss eingebrachter Entschließungsantrag, der den Innenminister angesichts des Virus zur besonderen Bedachtsamkeit beim fremdenrechtlichem Vollzug gegenüber ausreisepflichtigen Personen auffordert. Zwei weitre NEOS-Anträge zu Asylthemen im Zusammenhang mit COVID-19 wurden vertagt. Auf der Tagesordnung standen außerdem die EU-Jahresvorschau und der aktuelle Sicherheitsbericht.

Adaptierungen im Asylrecht in Zusammenhang mit COVID-19

Gemäß dem mehrheitlich angenommenen 7. COVID-19-Gesetz (443/A), das Adaptierungen im BFA-Verfahrensgesetz und im Asylgesetz vorsieht, sollen unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen künftig nicht nur mehr in eine Erstaufnahmestelle, sondern auch in eine Regionaldirektion verbracht werden können. Die Zuständigkeit von RechtsberaterInnen soll das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Sinne größtmöglicher Flexibilität für die Dauer der COVID-Maßnahmen auch für Regionaldirektionen und Außenstellen festlegen können. Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ sollen bis Ende 2020 postalisch oder auf elektronischem Wege bei der Behörde eingebracht werden können. Georg Bürstmayr (Grüne) betone, dass es sich dabei um die erste Änderung des Asylgesetzes in dieser Gesetzgebungsperiode handle. Es gehe darum, die Erstaufnahmezentren nicht noch weiter aufzufüllen, sondern AsylwerberInnen im ersten Stadium ihres Verfahrens an anderer Stelle unterbringen zu können, um sie gesundheitlich zu schützen, sagte er. SPÖ und FPÖ stimmten dem Gesetzesvorschlag der Regierungsparteien zu, die NEOS aufgrund einer definitorischen Unklarheit nicht. Außerdem enthalte er keine neuen Elemente, meinte NEOS-Asylsprecherin Stephanie Krisper.

Abschiebungen während der Corona-Krise

Mit dem COVID-19-Gesetz mitverhandelt wurden drei Anträge der NEOS. Bis zum Ende der Corona-Krise sollten Abschiebungen ausgesetzt und die Frist für die freiwillige Ausreise unterbrochen werden, schlugen sie etwa vor (411/A(E)). Sie scheiterten allerdings mit ihrer Forderung. Eine rechtliche Klarstellung im Bereich des Fremdenrechts sei von Nöten, argumentierte Abgeordnete Stephanie Krisper, da die COVID-19-Gesetzespakete diesbezüglich einiges im Unklaren ließen. Die meisten Herkunftsstaaten, aus denen AsylantragstellerInnen kommen, hätten zudem keine ausreichende Gesundheitsversorgung, meinte sie.

Die Regierungsfraktionen nutzen das Thema für einen Ausschussantrag, in dem der Innenminister zur bedachtsamen Einhaltung des Asyl- und Fremdenrechts im Zusammenhang mit COVID-19 aufgefordert wird. Der Vollzug müsse jedenfalls gesichert werden, heißt es darin. Bei zwangsweisen Rückführungen würden die Auswirkungen der Corona-Krise beurteilt, die Lage ständig evaluiert und bei Bedarf eine Anpassung an die Situation vorgenommen werden. Das Instrument der Duldung wird im Antragstext – unbeschadet der Individualität von Einzelfallentscheidungen – als Option genannt, weshalb Georg Bürstmayr (Grüne) den Vorstoß konkreter als jenen der NEOS erachtet. Es gehe um eine bedachtsame Abwägung, ob eine zwangsweise Außerlandesbringung überhaupt gesundheitlich möglich ist, erläuterte Manfred Hofinger (ÖVP).

Ferner wurde von den NEOS eine Klarstellung im Bereich des Asylrechts verlangt, damit Geflüchtete auch ohne Vorweis eines ärztlichen Attests bzw. eines negativen SARS-CoV-2-Tests in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz stellen können. Der entsprechende Antrag (412/A(E)) wurde aber vertagt. Zum Schutz der allgemeinen Gesundheit sollten die geflüchteten Personen nach ihrer Einreise gesundheitlich überprüft und unter 14-tägige Quarantäne gestellt werden, so ein Element des Vorschlags. Auch bei den derzeit niedrigen Zahlen müsse das Stellen von Asylanträgen im Sinne der Verhältnismäßigkeit und der Menschenrechte weiterhin möglich sein, meinte NEOS-Asylsprecherin Stephanie Krisper.

Auch wenn derzeit gar keine Anträge an der Grenze gestellt würden, müsste man sich für diese rechtlich komplexe Materie mehr Zeit nehmen, sagte der Grüne Abgeordnete Georg Bürstmayr. Laut Andreas Minnich (ÖVP) dürften die für die Dauer der Corona-Krise geltenden Einreisebestimmungen nicht durch einen Asylantrag umgangen werden.

Vertagt wurde ebenso eine NEOS-Initiative, um die derzeit in den österreichischen Bundesbetreuungsstellen untergebrachten AsylwerberInnen auf mehrere Standorte aufzuteilen (462/A(E)). Der Ansteckungsschutz und die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und des Mindestabstands könnte so während der COVID-19-Krise durchgehend für BewohnerInnen und Personal gewährleistet werden, argumentierte Antragstellerin Stephanie Krisper ihren Vorstoß. Reinhold Einwallner (SPÖ) hielt diesen Vorschlag ebenso vernünftig wie auch die beiden übrigen Entschließungsanträge der NEOS. Aufgrund von verstärkten Hygienemaßnahmen und situationsbedingten Regelungen bedürfe es hier keiner weiteren Schritte, erwiderte Ernst Gödl (ÖVP). Auch Innenminister Karl Nehammer berichtete von entsprechenden Maßnahmen – etwa Zeitzonen bei der Essensversorgung – und dass die Bundesbetreuungseinrichtungen nur zu 70% belegt sind. Die Größe der Quartiere werde zum größtmöglichen Schutz vor dem Virus genutzt, sagte er.

EU-Jahresvorschau

Zur Diskussion standen überdies die gegenwärtigen Vorhaben der Europäischen Kommission und des Rates der EU im Bereich Innere Sicherheit (III-114 d.B.). So plant die Kommission zur Reform der gemeinsamen europäischen Asylpolitik etwa ein Gesamtkonzept für einen neuen Migrations- und Asylpakt, das demnächst vorgelegt werden soll. Aufgrund der unterschiedlichen Positionen der EU-Mitgliedstaaten sei bei den diesbezüglichen Verhandlung jedoch kein bedeutender Fortschritt erkennbar, wird berichtet. Österreich will sich weiterhin für eine gemeinsame europäische Lösung auf Basis eines kohärenten Rechtsrahmens einsetzen, die auf einem wirksamen Außengrenzschutz aufbaut und den unkontrollierten Zugang von MigrantInnen verhindert. Der Fokus sollte außerdem auf einer raschen Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache und auf verpflichtenden und effizienten Außengrenzverfahren liegen. Für das Jahr 2020 hat sich die Kommission unter anderem auch eine neue Strategie für die Sicherheitsunion, eine Adaptierung des Schengener Grenzkodes sowie die Vereinfachung der Anwendung des Dublin-Systems vorgenommen.

Innenminister Karl Nehammer erklärte diesbezüglich, dass Österreich gegen Verteilungsmechanismen auftritt, weil das Vorgehen bislang nicht funktioniert habe und innerhalb der Unionsgemeinschaft zu viele gegenteilige Positionen vorherrschen würden. Europäische Solidarität könnte auch in anderem Maße gelebt werden, etwa durch effiziente Hilfe vor Ort, beantwortete er eine entsprechende Frage von SPÖ-Abgeordneter Nurten Yilmaz. Positiv wahrgenommen wird vonseiten Österreichs hingegen das ambitionierte FRONTEX-Projekt der Kommission, einen gemeinsamen uniformierten EU-Wachkörper für den Außengrenzschutz aufzubauen, sagte Nehammer zu FPÖ-Mandatar Christian Ries, der sich diesbezüglich informierte. Stephanie Krisper (NEOS) wollte wissen, warum eine Beteiligung des Rats bei der Möglichkeit der zeitlichen Ausdehnung der Binnengrenzkontrollen als negativ angesehen wird. Hierbei handle es sich um eine klare nationalstaatliche Aufgabe, entgegnete der Innenminister in Hinblick auf die Corona-Krise, womit das nationalstaatliche Interesse verfolgt werde, den Schutz der Gesundheit zu wahren. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) machte die Kriterien der Visa-Liberalisierungen für den Kosovo zum Thema. Österreich unterstütze eine solche Visabefreiung, diesbezügliche Fortschritte ließen aber auf sich warten, sagte Nehammer. ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl informierte sich über den Umsetzungsstand im Bereich der Interoperabilität, der angestrebten Verbesserung der Vernetzung der EU-Informationssysteme. Das ambitionierte Projekt über ein EU-weites Netzwerk für systemrelevante Infos in der Ermittlungsarbeit mit dem Ziel der Informationstransparenz sei äußerst komplex und soll frühestens 2023 etabliert werden, sagte Innenminister Nehammer. Der EU-Bericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.

Sicherheitsbericht

Enderledigt wurde ohne Debatte und mit einstimmiger Kenntnisname ferner der Sicherheitsbericht für das Jahr 2018 (III-80 d.B.). Mit einem Rückgang sowohl bei Anzeigen als auch Verurteilungen setzte sich der Trend der sinkenden Kriminalitätsbelastung in Österreich demnach auch im aktuellen Berichtszeitraum fort, wobei jedoch Anstiege bei einzelnen Gewaltdelikten sowie im Bereich der Internetkriminalität verzeichnet wurden.

Demnach wurden 2018 in Österreich 472.981 Anzeigen erstattet, was zum Vergleichsjahr 2017 einen Rückgang um 7,4% und den niedrigsten Stand seit der elektronischen Erfassung von Anzeigen bedeutet. Mit 52,5% wurde zudem die höchste Aufklärungsrate der vergangenen zehn Jahre erzielt. Erstmals seit 2012 konnte 2018 ein Rückgang im Bereich der Suchtmittelkriminalität verzeichnet werden. Es wurden 41.044 Anzeigen erstattet (minus 3,7% im Vergleich zum Vorjahr). Während die Gewaltkriminalität insgesamt sank, wurden 2018 um 14,6% mehr Vergewaltigungen angezeigt als 2017. Vermehrte Anzeigen gab es im Berichtszeitraum im Bereich Internetkriminalität – 2018 waren es 19.627. Das bedeutet eine Steigerung um 16,8% (16.804 Anzeigen) im Vergleich zum Jahr davor. Ausschlaggebend seien hierfür vor allem Angriffe mittels „Ransomware“. Die Zahl der inhaftierten Personen (9.093) war im Berichtsjahr auf dem Höchststand, geht aus dem Sicherheitsbericht 2018 hervor. (Schluss Innenausschuss) fan


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