COVID-19-Pandemie: Nationalrat ebnet Weg für den Grünen Pass

Gesundheitsminister Mückstein: Grüner Pass ermöglicht Weg zurück ins alte Leben

Wien (PK) Mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien ÖVP und Grüne sowie der SPÖ und der NEOS hat der Nationalrat in seiner heutigen Sondersitzung die Grundlagen für die zweite Phase zur Einrichtung des sogenannten Grünen Passes in die Wege geleitet (die ersten Schritte dafür setzte der Nationalrat in seiner Sitzung am 25. März – siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 366/2021). Der Grüne Pass soll entweder mittels QR-Code oder als PDF-Dokument den Nachweis liefern, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Es handelt sich dabei um die österreichische Version, die mit jener der EU kompatibel sein wird. Der digitale grüne Pass der EU soll dann am 1. Juli kommen und das Reisen innerhalb der EU erleichtern.

Durch die Unterstützung der SozialdemokratInnen für die entsprechenden Änderungen im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz dürfte auch im morgigen Bundesrat eine ausreichende Mehrheit gesichert sein. Strittig waren insbesondere jene Passagen im ursprünglichen Entwurf zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz, die ein umfassendes Datenregister in pseudonymisierter Form vorsahen. Ebenso stieß die Möglichkeit, Bewegungsprofile von BenützerInnen des Grünen Passes erstellen zu können, auf Widerstand. Die Regierungsparteien konnten sich schließlich mit der SPÖ auf einen Gesetzestext einigen, der den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung trägt. Der angenommene Abänderungsantrag enthält die betreffenden Textstellen nicht mehr, somit konnte die Gesetznovelle mit breiter Mehrheit beschlossen werden. Lediglich die FPÖ sprach sich gegen die Vorlage aus. In den Augen der Freiheitlichen widerspricht der Grüne Pass den verfassungsrechtlich verankerten Grund- und Freiheitsrechten.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Europaministerin Karoline Edtstadler sprachen von einem „guten Tag“, da das Gesetz den Weg zurück ins alte Leben ermögliche. Aber auch die positive Entwicklung der Pandemie in Österreich und der Rückgang der Zahl an Spitalsaufenthalten von COVID-19-Erkrankten insbesondere in den Intensivstationen mache Hoffnung, sagte Mückstein. Dennoch mahnte der Gesundheitsminister weiterhin zur Vorsicht.

Neben dem Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz legte der Nationalrat die gesetzliche Basis dafür, dass Gratis-Antigen-Tests für Gastronomie und Tourismus bereitgestellt werden und öffentliche Apotheken einen Kostenersatz für die Verteilung von Impfstoffen und den Ausdruck von Impfbescheinigungen erhalten.

In einem Entschließungsantrag machten die SozialdemokratInnen auf die „unsichtbaren Heldinnen und Helden“ während der Pandemie aufmerksam und forderten für diese Gruppe einen „Corona-Bonus“. Sie traten dafür ein, den ArbeitnehmerInnen in den Bereichen der Daseinsvorsorge und anderen unverzichtbaren Branchen, wie zum Beispiel im Lebensmittelhandel, eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen. Diese Initiative wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Verena Nussbaum (SPÖ) forderte darüber hinaus eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal.

Auch die Freiheitlichen kamen mit ihrem Entschließungsantrag nicht durch. Sie drängten auf ein verfassungsrechtlich garantiertes Diskriminierungsverbot für BürgerInnen, die den „Grünen Pass“ nicht in Anspruch nehmen oder verwenden. Zudem sprachen sie sich für einen vollen und uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen für Ungeimpfte, Ungetestete, Genesene und Gesunde ein.

Der Grüne Pass – Eckpunkte

Die heute beschlossene Novelle zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz konkretisiert unter anderem die schon im Rahmen der letzten Novelle festgelegten rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Einsatz der Nachweise für Geimpfte, Genesene und Getestete. Alle drei Zertifikate, die mit einem individuellen QR-Code versehen werden, werden sowohl in digitaler als auch in ausgedruckter Form als Eintrittstests für Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Theater etc. anerkannt. Die Regelungen stehen in engem Zusammenhang mit dem auf EU-Ebene geplanten „digitalen COVID-19-Zertifikat“, auf das sich das Europäische Parlament und der Rat erst vor Kurzem geeinigt haben.

Zum Zweck der Ausstellung und Bereitstellung der Zertifikate auf nationaler Ebene hat der Gesundheitsminister ein elektronisches Service (EPI-Service) einzurichten, das auch mit den inhaltlichen und technischen Vorgaben der EU kompatibel sein soll.

Das Gesetz listet im Abschnitt „Zertifikate im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ detailliert auf, welche Daten in den einzelnen Nachweisen enthalten sein müssen – wie z. B. Name, Geburtsdatum, Art der Tests, Impfstoff etc. Die Gültigkeitsdauer der Test-, Genesungs- und Impfzertifikate wird nicht im Gesetz selbst, sondern im Verordnungsweg festgelegt, um auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse rascher reagieren zu können. Die BürgerInnen können „wohnortnah“ entweder über das ELGA-Portal auf ihre Nachweise zugreifen oder sich die jeweiligen Zertifikate bei Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, ÄrztInnen, Apotheken, Impfstellen oder der ELGA-Ombudsstelle ausdrucken lassen. Die Aus- und Bereitstellung EU-konformer Zertifikate erfolgt kostenlos.

Durch eine Zusammenführung verschiedener Gesundheitsdaten soll dem Gesundheitsminister die epidemiologische Überwachung sowie das Monitoring der Wirksamkeit der Maßnahmen fallbezogen ermöglicht werden. Der Ressortchef kann daher die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten über COVID-19-Impfungen von der ELGA GmbH anfordern und sie mit dem Register für anzeigepflichtige Krankheiten verknüpfen. Zweck dieser Bestimmung sei die Verbesserung des Krisenmanagements, weil dadurch etwa die Registrierung von Impfdurchbrüchen (Erkrankung trotz Impfung) oder von Clustern ermittelt und die Kontaktpersonennachverfolgung erleichtert werden können. Die Daten sind zudem auf Anfrage in das Statistik-Register überzuführen, was insbesondere der Forschung dienen soll. Das Gesetz fixiert ferner ein Übermittlungs- und Verarbeitungsgebot für die Daten.

FPÖ: Grund- und Freiheitsrechte werden mit Grünem Pass „zu Grabe getragen“

Strikt gegen den Grünen Pass sind die Freiheitlichen. Klubobmann Herbert Kickl sprach von einem „denkwürdigen Beschluss“. Aus Freiheitlicher Sicht erfolge mit dem Grünen Pass ein unerhörter Tabubruch. Unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes würden nämlich die Grund- und Freiheitsrechte „zu Grabe getragen“, warnten der FPÖ-Klubobmann, Susanne Fürst und Dagmar Belakowitsch. Die „neue Normalität“ schaffe den Begriff „gesund“ einfach ab. Stattdessen würden alle BürgerInnen als potenziell ansteckend gelten, was eine „gesundheitspolitische Beweislastumkehr“ darstelle, die die Grundrechte des Einzelnen ohne Evidenz der Volksgesundheit unterordne. Mit diesem „absurden Gedanken“, der verglichen werden könne mit der Abschaffung der Unschuldsvermutung, droht laut Kickl ein „Wohlfahrts- oder Gesundheitskommunismus“. Die Abgeordneten der anderen Parteien, die ihre Zustimmung geben würden, sollten sich gut überlegen, ob sie sich zu „Komplizen eines gigantischen Geschäftsmodells der Pharmaindustrie“ machen wollten, das alle ÖsterreicherInnen zu „TeilnehmerInnen eines riesigen Gentechnik-Experiments“ mache, meinte Kickl in Hinblick auf die COVID-19-Impfungen.

Die Bundesregierung setze ein System der Unfreiheit um, das nur VerliererInnen kenne, da für viele BürgerInnen die Grundrechte dauerhaft eingeschränkt bleiben und für alle jederzeit widerrufbar gemacht würden, führte Kickl seine Befürchtungen weiter aus. Der Gesundheitsminister solle sich daher sein ärztliches Gelöbnis in Erinnerung rufen. Die Deklaration von Genf lege nämlich fest, dass ÄrztInnen die Autonomie und Würde der PatientInnen zu respektieren hätten und medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten verwenden dürften. Der Grüne Pass widerspreche dem, da alle, die keines der drei Gs erfüllen, von der vollwertigen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen würden. Susanne Fürst nannte den Grünen Pass ein „elektronisches Überwachungszertifikat“ und warf der Regierung einen „totalitären Ansatz“ vor. Mit den Corona-Maßnahmen greife man in das Privatleben und Sozialverhalten der Menschen ein und das widerspreche den grund- und Freiheitsrechten, sagte Fürst.

Ähnlich äußerten sich die weiteren FPÖ-Abgeordneten. So ist für Gerhard Kaniak die Dringlichkeit eines österreichischen Grünen Passes nicht gegeben. Innerhalb der EU würden nämlich alle Nachweise weiter ihre Gültigkeit behalten. Tatsächlich geht es in seinen Augen um den Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten der ÖsterreicherInnen über ELGA. Statt der vorgelegten Regelungen forderte Kaniak ein neu formuliertes Epidemiegesetz, das sicherstellt, dass staatliche Zwangsmaßnahmen zur Epidemiebekämpfung nur für tatsächlich Erkrankte und möglicherweise Erkrankte gelten.

NEOS: Warten auf die EU-Lösung wäre sinnvoller gewesen

Der eigentliche Grund der Sondersitzung sei, dass der Bundeskanzler vor der EU einen eigenen Grünen Pass wolle, vermutete Gerald Loacker (NEOS). Loacker betonte, er halte einen europäischen Grünen Pass für notwendig, nicht aber die Regelungen, die nun für Österreich geschaffen werden sollen. Für Reisen ins Ausland sei er nicht brauchbar und innerösterreichisch nicht notwendig, da es schon genug Nachweismöglichkeiten gebe. Sinnvoller wäre es daher aus Sicht Loackers, die EU-Lösung abzuwarten. Kritische Anmerkungen machte der NEOS-Abgeordnete auch zum Gesetzgebungsprozess selbst. Weiterhin würden Gesetze „im Hauruck-Verfahren“ durch das Parlament geschleust, das sei „Politik im Panikmodus“, kritisierte der NEOS-Gesundheitssprecher. Er bezweifelte, dass der Grüne Pass bis zum 4. Juni technisch umgesetzt werden könne. Statt sorgfältig an einer sinnvollen Aufbereitung von Datensätzen zu arbeiten, habe die Bundesregierung versucht, eine riesiges Datenregister umzusetzen, das erst nach heftiger Kritik von vielen Seiten wieder aus dem Gesetzentwurf herausgenommen worden sei.

Ein gut umgesetzter „Grüner Pass“ sei Teil der Lösung, hielt Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) fest. Er verstehe jedoch nicht, warum die Regierung hier vorpresche und auf eine „Insellösung“ setze, wenn es Ende Juni eine bessere und EU-weite Regelung gebe. Einen Hauptfehler der Regierung sieht er darin, dass sie die relevanten Stakeholder nicht einbindet. Dies ziehe sich vor allem bei Digitalisierungsprojekten seit Beginn der Pandemie „durch“. Hoyos-Trauttmansdorff nannte als Beispiele das „Kaufhaus Österreich“ oder die „Stopp-Corona-App“.

SPÖ: Schaffung einer „Datenkrake“ wurde verhindert

Die Normalität, die nun allmählich einkehre, erlaube einen weiteren Baustein der Normalität, den Grünen Pass, erklärte Christian Drobits (SPÖ) die Zustimmung seiner Fraktion. Die SPÖ wolle konstruktive Politik machen und setze sich für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Parlamentarismus ein. In diesem Sinne habe sie auf einer Begutachtung der geplanten Maßnahmen bestanden, hielt Drobits fest. Der ursprüngliche Entwurf hätte eine „Datenkrake“ geschaffen, die einen Zugriff auf verschiedenste Gesundheits- und Sozialversicherungsdaten der BürgerInnen und deren Verknüpfung erlaubt hätte. Der Einsatz der SPÖ habe verhindert, dass dieses System der Überwachung nun nicht komme, unterstrich er wie auch seine Klubkollegin Melanie Erasim. Die SPÖ wolle auch zukünftig keinen Überwachungsstaat, darauf werde sie bei der Umsetzung des Grünen Passes achten, betonte Drobits.

Auch der SPÖ-Gesundheitssprecher, Philip Kucher, zeigte sich seitens seiner Partei zufrieden, dass man nun die „größten Baustellen“ des ursprünglich diskutierten Gesetzesantrags „repariert“ habe. Nach dem ersten „Murks“ der Regierungsparteien habe die SPÖ konstruktiv mitgearbeitet, um eine gute Lösung zustande zu bringen.

ÖVP: Österreich konnte durch seine Strategie früher Öffnungsschritte setzen

Durch die seitens der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, wie etwa den „rasanten Impffortschritt, sei es gelungen, die aktuellen Öffnungsschritte zu ermöglichen, zeigte sich Gabriela Schwarz (ÖVP) erfreut. Als nächster Schritt sei nun „der Grüne Pass zum Greifen nah“. Dieser sei essenziell, um einerseits die Gesundheit der Menschen zu sichern und andererseits wieder Kultur- und Sportveranstaltungen oder Gastronomiebesuche zu ermöglichen. In gleicher Weise sah Christoph Zarits (ÖVP) das solidarische Mittun der Bevölkerung, die Teststrategie und die Impfstrategie als wesentliche Punkte dafür, dass Österreich früher als andere Länder Öffnungsschritte setzen kann.

Das Verhalten der FPÖ wies Schwarz hingegen scharf zurück. Die Freiheitlichen hätten sich bis dato nur destruktiv verhalten und würden keine Lösungsansätze liefern, sagte sie.

Grüne: Grüner Pass wird datenschutzkonform und EU-kompatibel umgesetzt

Auch seitens der Grünen gab es harsche Kritik an den Freiheitlichen. Die Negierung der Tatsache, dass es eine weltweite Pandemie gebe, wie sie die FPÖ zeige, disqualifiziere sich von selbst, meinte der Gesundheitssprecher der Grünen, Ralph Schallmeiner. Vor der Umsetzung des Grünen Passes hätten intensive Diskussionen stattgefunden, um wichtige Datenschutzfragen zu lösen und einen niederschwelligen Zugang zu ermöglichen. Der nun eingebrachte Abänderungsantrag trage diesen Punkten ebenso Rechnung wie der Notwendigkeit, die Vereinbarkeit des österreichischen Grünen Passes mit der EU-Lösung sicherzustellen. Die Fragen seien zweifellos komplex. Durch Einbindung vieler NGOs und auch der konstruktiven Opposition der SPÖ und NEOS sei es gelungen, Lösungen zu finden. Das destruktive Verhalten der FPÖ sei wohl einem internen Machtkampf geschuldet, vermutete Schallmeiner.

Ähnlich sah das Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Mit dem „Grünen Pass“ habe man „das am geringsten invasive Mittel zum Schutz des Gesundheitssystems gewählt“. Nur dadurch könne man größtmöglich sicherstellen, dass sich treffende Personen nicht gegenseitig anstecken können. Ihr Fraktionskollege Süleyman Zorba betonte, dass es nun gelungen sei, „ein datenschutzsauberes System auf die Beine zu stellen, das unser aller Verlangen nach Freiheit mit der derzeit noch notwendigen Vorsicht vereinbart“. Sicherheit habe oberste Priorität unterstrich Barbara Neßler (Grüne) mit Nachdruck.

Gesundheitsminister Mückstein: Situation gibt Anlass zu Hoffnung, Vorsicht ist aber weiter geboten

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein verwies auf die Erfolge der Impfaktionen und sah in der aktuellen epidemiologischen Situation Anlass zur Hoffnung auf weitere Öffnungen und einen halbwegs normalen Sommer. Mit Impfungen, Tests und neuen Behandlungsmethoden sei man nun in einer weit besserer Situation als vor einem Jahr. Gleichzeitig richtete der Gesundheitsminister einen Appell an die Bevölkerung, weiterhin die Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und umfangreich zu testen. Die 3G-Regel „geimpft, getestet oder genesen“ bilde das Grundgerüst des Grünen Passes, dessen erste Phase mit Mai begonnen habe. Während in dieser Phase auf analoge Bestätigungen gesetzt wurde, schaffe die zweite Phase einen digitalen Nachweis. Das Impfzertifikat werde aber auch per Post zugestellt werden, um möglichst viele Menschen zu erreichen, betonte Mückstein. Der QR-Code erlaube keine Rückschlüsse, welches der drei G vorliege, und auch keine Nachverfolgung, wo die Person sich im Laufe des Tages aufgehalten habe. Mit Ende Juni beginne die dritte Phase für ein europaweit gültiges Zertifikat. Ausdrücklich bedankte sich Mückstein bei der Zivilgesellschaft, die sich in der Frage des Datenschutzes intensiv eingebracht habe, für die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, den verschiedenen Stakeholdern und der Opposition.

Bundesministerin Edtstadler: Sicheres Zertifikat macht Reisen wieder möglich

Bundesministerin Karoline Edtstadler sprach von einem „guten Tag für Österreich und guten Tag für Europa“. Mit dem geplanten Grünen Zertifikat zum Impfnachweis zeige Europa Handlungsfähigkeit. Österreich betätige sich dabei als Schrittmacher. Die Dreiteilung „Geimpft-Getestet-Genesen“ trage zudem der Tatsache Rechnung, dass trotz der Impferfolge noch längere Zeit sichergestellt werden müsse, dass es zu keiner weiteren Ausbreitung der Ansteckungen kommt. Gemeinsam sei die Schaffung eines sicheren Zertifikats gelungen, das auch das Reisen wieder ermögliche. Sie hoffe, dass diese Einigkeit weiterhin bestehen werde.

Gratis-Antigen-Tests für Gastronomie und Tourismus

Im Zusammenhang mit den bereits vollzogenen Öffnungsschritten, vor allem in der Gastronomie und im Tourismus, steht das “ Bundesgesetz zur Beschaffung von und Verfügung über SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung im Rahmen der COVID-19-Öffnungsverordnung „, das heute ebenfalls den Nationalrat passierte. Die Zustimmung erfolgte unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags in Zweiter Lesung teils einstimmig teils mehrstimmig, in Dritter Lesung einstimmig. Es soll rückwirkend mit 10. Mai in Kraft treten und bis Ende 2022 in Geltung sein.  

Darin wird die Ministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ermächtigt, SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung zu beschaffen und den Ländern, Betrieben und Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese unter Aufsicht durchzuführenden Tests dürfen aber nur dann zum Einsatz kommen, wenn kein anderer Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorgelegt werden kann. Im angenommenen Abänderungsantrag wird präzisiert, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese Selbsttests gibt. Für die Verteilung der Selbsttests sind die Länder zuständig. Außerdem wird für diese Maßnahme ein budgetärer Höchstrahmen von 60 Mio. € festgelegt.

Ralph Schallmeiner (Grüne) sagte, die Bereitstellung von mehr Gratistests sichere einen niederschwelligen Zugang zu Tests in den Bereichen Tourismus und Gastronomie. Das folge dem Prinzip, so viel wie möglich Freiheit zu ermöglichen. Kostenlose Selbsttests seien wichtig für die Gastronomie und die Hotellerie, wenn ein Gast keinen Test vorweisen könne, betonte auch Gabriel Obernosterer (ÖVP). Es gehe hierbei um die Absicherung der Betriebe vor möglichen Schließungen sowie um die Sicherheit der MitarbeiterInnen.

Gerhard Kaniak (FPÖ) vermutete jedoch, die zusätzlichen Antigen-Tests, für die 60 Mio. € veranschlagt seien, würden am ehesten Interessensgruppen im Naheverhältnis zur ÖVP zugutekommen.

Kostenersatz für öffentliche Apotheken

Des Weiteren erhalten öffentliche Apotheken im Zusammenhang mit der Distribution des Corona-Impfstoffes an ÄrztInnen einen Kostenersatz von 5 € pro Vial (Impffläschen). Die entsprechende Novellierung des ASVG und weiterer Sozialversicherungsgesetze erhielt ebenfalls einhellige Zustimmung. Davon nicht umfasst ist die direkte Belieferung der Praxen. Diese Bestimmung soll rückwirkend in Kraft treten. Weiters soll es die Möglichkeit geben, sich bei niedergelassenen ÄrztInnen, in Gruppenpraxen, selbstständigen Ambulatorien und Apotheken einen Auszug aus dem Elektronischen Impfpass bzw. ein Impfzertifikat ausdrucken zu lassen. Dafür sollen die LeistungserbringerInnen von der Österreichischen Gesundheitskasse ein Honorar in der Höhe von 3 € erhalten. (Schluss Nationalrat) med/sox/jan/sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen