COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Nationalratspräsident Sobotka betont Handlungsfähigkeit des Parlaments

Sonderpräsidiale wird am Dienstag über parlamentarischen Betrieb während des Lockdowns beraten

Wien (PK) „Diese Verordnung enthält besonders einschränkende Maßnahmen“, sagte Nationalratspräsident und Vorsitzender des Hauptausschusses Wolfgang Sobotka im Anschluss an die heute Abend stattgefundene Ausschusssitzung des Nationalrats. „Daher war es wichtig, sie im Hauptausschuss mit allen Fraktionen zu diskutieren und möglichst breites Einvernehmen zu erzielen.“

Der Verordnung wurde im Hauptausschuss mit den Stimmen der ÖVP, der Grünen und der SPÖ zugestimmt. „Es wird uns jetzt nur dann gelingen, die Zahlen der Corona-Erkrankungen einzudämmen, wenn wir alle, nämlich alle Österreicherinnen und Österreicher zusammenstehen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems erhalten“, betonte Sobotka. Jene Teile, die die Ausgangsregelungen betreffen, sind vom 3. bis 12. November 2020 in Kraft. „Danach ist eine Verlängerung möglich“, erklärte der Nationalratspräsident. Die Notwendigkeit, den Hauptausschuss in bestimmte COVID-19-Verordnungen einzubeziehen, ist erst kürzlich beschlossen worden. Das Parlament habe wieder bewiesen, dass „unsere Demokratie auch in schwierigen Situationen funktioniert“.

Der Nationalratspräsident betonte den Ernst der Lage und die Handlungsfähigkeit des Parlaments – diese habe höchste Priorität. Sobotka berichtete, er habe bereits für Dienstag zu einer Sonderpräsidalkonferenz eingeladen, um die Planung für den Sitzungsbetrieb, die Ausschussarbeit einschließlich der U-Ausschussarbeit bis hin zum Veranstaltungsbetrieb gemeinsam zu erörtern. (Schluss) gb

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