Die Frage ist nicht, ob Unternehmen von Cyber-Crime getroffen werden, sondern wann. Diesbezügliche Versicherungsverträge muss man genau unter die Lupe nehmen.
Vor allem Klein- und Mittelbetriebe könnten unter dem enormen Schaden, der üblicherweise entsteht, zerbrechen. Die Unterbrechung der Geschäftsprozesse führt zu finanziellen Verlusten – auch der Diebstahl vertraulicher Informationen ist ein massives Problem.
Norbert Jagerhofer, Versicherungsmakler und Prokurist bei RVM Raiffeisen-Versicherungsmakler
Zum Stolperstein im Schadenfall können vor allem technische Obliegenheiten aber auch IT-Sicherheitsvorschriften werden.
Ing. Alexander Punzl, selbstständiger Versicherungsmakler und Präsident des ÖVM
Im Detail muss man sehr genau überlegen, welches Versicherungsprodukt sich zum Schutz gegen Cyber-Crime am besten eignet. Ein Versicherungsmakler kann alle Angebote genau prüfen und das bestmögliche anbieten. . Oftmals bieten Elektronikversicherungen auch Bausteine zu Datenverlust an und die Unternehmen fühlen sich dann geschützt – aber das ist meist nicht in dem erhofften Umfang der Fall.
Norbert Jagerhofer, Versicherungsmakler und Prokurist bei RVM Raiffeisen-Versicherungsmakler
Wien (OTS) – Das Bundeskriminalamt verzeichnete in den vergangenen Jahren einen rasanten Anstieg an Cybercrime-Angriffen um 20 bis 30 % jährlich. Im vergangenen Jahr waren es über 19.600 in Österreich. Das Gesamtschadenvolumen im KMU-Bereich die vergangenen zwei Jahre betrug rund 430 Mio. €. Und das sind nur jene, die von den Unternehmen gemeldet wurden – laut einer Studie lediglich 30 Prozent.
Trotzdem beschließen noch immer wenige Unternehmen, sich gegen Hacker-Angriffe und Co. zu schützen. Bei diesbezüglichen Versicherungen muss man aber auf einer Reihe von möglichen Fallen im Versicherungsvertrag achten.
Der ÖVM Österreichischer Versicherungsmaklerring empfiehlt daher vor allem Klein- und Mittelbetrieben, sich gegen Cyberkriminalität über einen unabhängigen Versicherungsmakler versichern zu lassen.
Norbert Jagerhofer, Versicherungsmakler und Prokurist bei RVM Raiffeisen-Versicherungsmakler, beschäftigt sich seit mehr als sieben Jahren mit Cyber-Versicherungen. Er gibt sein Wissen auch in der ÖVA Österreichischen Versicherungsakademie weiter: „Vor allem Klein- und Mittelbetriebe könnten unter dem enormen Schaden, der üblicherweise entsteht, zerbrechen. Die Unterbrechung der Geschäftsprozesse führt zu finanziellen Verlusten – auch der Diebstahl vertraulicher Informationen ist ein massives Problem.“
(Beispiel für Schadensszenario anbei)
Rund 15 Anbieter, die Cyber-Schäden versichern
Ing. Alexander Punzl, selbstständiger Versicherungsmakler und Präsident des ÖVM: „In Österreich gibt es derzeit rund 15 in- und ausländische Versicherungsunternehmen, die Cyberversicherungen anbieten.“ Man müsse sich aber die jeweiligen Vertragsbedingungen ganz genau anschauen. Punzl: „Zum Stolperstein im Schadenfall können vor allem technische Obliegenheiten aber auch IT-Sicherheitsvorschriften werden.“
Die wichtigsten Bausteine einer Cyberversicherung sind
- Eigenschäden, wie z.B. Krisenmanagement, Benachrichtigungskosten, Computer-Forensik, Betriebsunterbrechung usw.
- Ansprüche Dritter aufgrund Verletzung des Datenschutzes, Schmerzensgeld, Vertragsstrafen udgl.
- Soforthilfe im Krisenfall, rund um die Uhr und auf Deutsch
Jagerhofer dazu: „Im Detail muss man sehr genau überlegen, welches Versicherungsprodukt sich zum Schutz gegen Cyber-Crime am besten eignet. Ein Versicherungsmakler kann alle Angebote genau prüfen und das bestmögliche anbieten. . Oftmals bieten Elektronikversicherungen auch Bausteine zu Datenverlust an und die Unternehmen fühlen sich dann geschützt – aber das ist meist nicht in dem erhofften Umfang der Fall.“
Punzl warnt: „Oftmals würde die Deckung wegen des berühmten„Kleingedruckten verloren gehen.“
Wer eine Cyber-Versicherung abschließt, sollte vor allem auf folgende No-Go Punkte achten
- Einschränkung des örtlichen Geltungsbereichs (keine weltweite Deckung)
- Einschränkung auf elektronisch gespeicherte Daten (es gibt auch Papierakten)
- Voraussetzung: IT muss stets am Stand der Technik gehalten werden (nahezu unmöglich einzuhalten)
- Obliegenheitsverletzungen udgl. dürfen nur dann deckungsschädlich sein, wenn Sie vom gesetzlichen Vertreter oder dem IT-Verantwortlichen gesetzt wurden
- Ausschluss Krieg und Cyberterror
- Passwortkriterien werden vorgeschrieben
- Ausschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Keine unbegrenzte Rückwärtsversicherung (Schadensursache schon vor Versicherungsabschluss)
- Cloud – Computing muss mitversichert gelten
- DOS- Angriff und DDOS-Attacken müssen versichert sein
- Vertragsstrafen und PCI-Strafen dürfen nicht ausgeschlossen sein
- Keine Leistungskürzungen bei Kumulschäden
Beispiel für Schadensszenario Online-Shop
– IT-Team firmenintern 13.000 €
– Externer Forensiker und Internetanbieter 18.500 €
– Betriebsunterbrechungsschaden 135.000 €
– Imageschaden durch schlechte Bewertungen des Ratings in Foren und dadurch erhöhte Marketingkosten 18.500 €
Gesamtschadenshöhe 185.000 €
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Ines Glatz-Deuretzbacher
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