Dachverband der Sozialversicherungen: Bereits mehr als 2,7 Millionen e-cards mit Foto ausgestellt

Die meisten Versicherten bekommen ihre neue e-card automatisch.

Wien (OTS) 08.09.2020: Seit Anfang des Jahres werden alle neuen e-cards für Versicherte ab 14 Jahren mit einem Foto versehen. Schon mehr als 2,7 Millionen Versicherte haben ihre neuen e-cards mit Foto zugestellt bekommen. Die Prüfung der Identität von Patient*innen ist mit einem Foto auf der e-card nun deutlich rascher und einfacher möglich. Für 85 % der Versicherten ist ein Foto aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder einem Dokument des Fremdenregisters für die e-card-Produktion verfügbar. Wer eines dieser Dokumente besitzt, muss nichts tun und bekommt die neue e-card automatisch, bevor die alte abläuft. Nur jene Versicherten, von denen kein Foto vorliegt und für die keine gesetzliche Ausnahme(1) besteht, müssen ein Foto für die e-card persönlich abgeben. Mit dem Foto-Sofort-Check kann jede*r selbst online rasch und einfach unter www.chipkarte.at/foto überprüfen, ob ein Foto vorhanden ist oder nicht.

Wenn das Ablaufdatum auf der e-card-Rückseite vor dem 31.12.2023 liegt, bringt man ein Foto am besten drei bis vier Monate davor. Dann kann die neue e-card rechtzeitig ausgestellt werden. Personen ohne e-card sollten, wenn notwendig, so bald wie möglich ein Foto bringen. Liegt das Ablaufdatum nach dem 31.12.2023 oder hat die e-card kein Ablaufdatum (Aufdruck ***), müssen Versicherte nichts tun, bis sie beim nächsten Besuch der Ärzt*innen oder der Sozialversicherungen dazu aufgefordert werden.

Für die Foto-Registrierung müssen die Versicherten persönlich zur Registrierungsstelle kommen – für die eindeutige Identifikation. Alle Foto-Registrierungsstellen und die dazu notwendigen Dokumente sind auf www.chipkarte.at/foto zu finden.

Wenn e-cards nicht ausgestellt werden können:

Ist zum e-card-Produktionsdatum kein Foto verfügbar und trifft keine Ausnahme zu, kann die e-card nicht ausgestellt werden. Dann werden die Versicherten beim nächsten Besuch der Ärzt*innen oder der Sozialversicherungen dazu aufgefordert, ein Foto zu bringen. Ab dieser ersten Aufforderung beginnt eine gesetzliche Übergangsfrist von derzeit 150 Tagen, innerhalb dieser Arztbesuche mit der alten e-card oder mit der Sozialversicherungsnummer und einem Ausweis möglich sind. Danach ist das nur noch mit einem e-card-Ersatzbeleg von der zuständigen Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB oder KFA) möglich.

Tipp:

Auf das Ablaufdatum der e-card sehen und am besten drei bis vier Monate davor einen Check auf www.chipkarte.at/foto machen, ob ein Bild benötigt wird. Wenn ja, bitte das Bild bei einer Fotoregistrierungsstelle vorbeibringen. Bitte ebenso, wenn man von den Sozialversicherungen oder Ärzt*innen dazu aufgefordert wird.

Details und Informationen:

in zahlreichen Sprachen unter www.chipkarte.at/foto

(1)Gesetzliche Ausnahmen:

Kinder unter 14 Jahren erhalten weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto. Von der Fotopflicht ausgenommen sind weiters Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben oder in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind. Ist für diese Personen ein Foto aus einem Dokument vorhanden, wird dieses für die e-card verwendet. Ist kein Foto vorhanden, können sie freiwillig ein Foto bringen.

Über den Dachverband der Sozialversicherungsträger:
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger wurde mit 1. Jänner 2020 gegründet. Die Organisation koordiniert und unterstützt die fünf gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen ÖGK, SVS, BVAEB, PVA und AUVA und ist unter anderem für Digitalisierungsinitiativen, internationale und rechtliche Angelegenheiten, Statistik, Dienstrecht sowie Arznei- und Heilmittel zuständig. Das geschäftsführende Organ ist die Konferenz der Sozialversicherungsträger. Dieser gehören die Obleute und deren Stellvertreter der fünf Träger an. Am 14. Jänner 2020 wurden SVS-Obmann Peter Lehner als 1. Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger und die AUVA-Obmann-Stellvertreterin Ingrid Reischl als 2. Vorsitzende gewählt. Die Sitzungsführung rotiert unter den Co-Vorsitzenden halbjährlich. Das Büro des Dachverbands wird von Büroleiter Martin Brunninger und seinem Stellvertreter Alexander Burz geleitet, hat rund 280 Mitarbeiter und seinen Sitz in der Kundmanngasse in Wien-Landstraße.

Rückfragen & Kontakt:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Karin Nakhai
01 711 32-7324 / 0664 882 665 89
karin.nakhai@sozialversicherung.at
http://www.sozialversicherung.at

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