Dachverband für ärztliche Ganzheitsmedizin zum Ärztegesetz: Bedenken gegen den Gesetzesentwurf unbedingt ernst nehmen | B&K

Präsident Prof. Frass: „Wir brauchen klare und praxistaugliche Regelungen.“

Wien (OTS) Univ.-Prof. Dr. Michael Frass, Präsident des Österreichischen Dachverbandes für ärztliche Ganzheitsmedizin, plädiert an den Gesetzgeber, während der Begutachtungsfrist geäußerte Bedenken gegen den Entwurf der Ärztegesetz-Novelle ernst zu nehmen und während der noch verbleibenden Tage bis zur Beschlussfassung im Parlament zu berücksichtigen. „Mehr als 70 Prozent der Patientinnen und Patienten wünschen sich komplementärmedizinische Angebote im Gesundheitswesen, und jedes Bemühen zur Sicherstellung hoher Qualitätsstandards bei diesen Angeboten ist grundsätzlich zu begrüßen, um die Effizienz zu gewährleisten“, so Prof. Frass. „Wir brauchen nicht nur klare, sondern auch praxistaugliche Regelungen, welche Berufsgruppe was darf und wo jeweils die Grenzen ihrer Tätigkeit gezogen werden.“

In der Praxis gäbe es – wie von mehreren involvierten Berufsgruppen, darunter auch Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes während der Begutachtungsfrist dargelegt – häufig eine gut eingespielte Teamarbeit zwischen Ärzten und nichtärztlichen Gesundheitsberufen. Die Diagnose- und Therapie-Hoheit müsse in diesem Zusammenwirken unbedingt Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sein. Andernfalls bestehe das Risiko, dass Krankheiten übersehen oder falsch eingeschätzt, und in der Folge unzureichend behandelt werden. „Die Komplementärmedizin gehört also primär in ärztliche Hand, gleichzeitig bedarf es notwendiger und verbindlicher Differenzierungen in Bezug auf andere medizinische Berufsgruppen“, so Prof. Frass. „Wesentlich ist, dass die Einhaltung dieser Regeln auch überprüft wird und dass unverantwortliche Grenzüberschreitungen verhindert werden. Das gilt insbesondere für Therapeuten, die Heilung versprechen, aber in Wahrheit dem Patienten durch ihre Methodik, Unterlassung oder Verzögerung medizinischer Betreuung schaden.“

Die während der Begutachtungsfrist geäußerten Standpunkte der großen Interessenvertreter, dass Komplementärmedizin ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten angeboten werden darf bzw. sich jeder Anbieter auch ohne Ausbildung im Gesundheitsmarkt betätigen darf, seien nicht qualitätsorientiert, unrealistisch bzw. nicht verantwortungsvoll, sagt Prof. Frass: „Der Dachverband  verfügt über die entsprechende Erfahrung und bietet sich in allen Fragen der Komplementärmedizin sehr gerne als Qualitäts-orientierter Partner an.“

Rückfragen & Kontakt:

B&K – Bettschart & Kofler Kommunikationsberatung
Mag. Roland Bettschart
Telefon: +43 1 3194378-0, Mobil: +43 676 6356775
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