Dammbruch im Fall MPC/CPM: Geld zurück samt Zinsen für „Holland-Immobilien-Fonds“-Anleger

Nicht erfolgte oder ungenügende Aufklärung gemäß KMG eröffnet Anlegern Rückabwicklung verlustreicher Investments

Wien (OTS) - Zahlreiche der „Holland-Immobilien-Fonds“ sind seit Jahren in wirtschaftlicher Schieflage oder sogar insolvent. Die nicht gewinnorientierte Plattform COBIN claims startet nun eine Sammelaktion, um Anlegern erstmals die vollständige Rückabwicklung ihrer teils sehr verlustreichen Investments zu ermöglichen. Vereinsobmann Oliver Jaindl: „COBIN kämpft für die Rechte von Privatinvestoren. Aufgrund der herausragenden Arbeit des Beiratsmitglieds Dr. Haslinger (Kanzlei: Neumayer, Walter & Haslinger) gelang nun ein Dammbruch im Fall Holland-Fonds. Wir erwarten, dass viele betroffene Anleger Ihr Geld samt Zinsen zurückfordern können.“

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger: „Der rechtliche Knackpunkt im Fall ist, dass die verpflichtend schriftliche Aufklärung der Anleger gemäß § 14 Kapitalmarktgesetz (KMG, Anm.) entweder gar nicht erfolgt ist - oder wenn die Anleger aufgeklärt wurden, wurden Risiken verschleiert. Zu beachten ist, dass die MPC-Gesellschaften wohl zu beweisen haben, dass diese Bestätigungen tatsächlich übergeben wurden, was oft nicht der Fall war“. Doch selbst bei Übergabe von §14KMG-Bestätigungen kann nach wie vor der Anleger eine Rückabwicklung der Veranlagung verlangen, denn so stand in den Aufklärungs-Schreiben nichts davon, dass die Anleger ausgeschüttetes Geld wieder zurückzahlen müssen – ein Problem, vor dem unzählige Investoren standen: Wie Medien bereits berichteten, glaubten Anleger daran, dass die Ausschüttungen Gewinne seien – in Wahrheit wurde aber aus dem Kapitalstock Geld überwiesen, das dann finanzierende Banken bei den Investoren wieder eintrieben oder einzutreiben versuchten. Unterm Strich blieb bei vielen Holland-Fonds ein großer Verlust für viele Anleger über.

Nach der Rechtsansicht von COBIN claims besteht wegen der nicht erfolgten oder ungenügenden Aufklärung ein unbefristetes Rücktrittsrecht bei allen „Holland“-Fonds. Unter www.cobinclaims.at können Betroffene online an der Sammelaktion teilnehmen. Ziel der Aktion ist die vollständige Rückabwicklung des Investments inkl. Zinsen. Bei Anlegern, die bereits an anderen Sammelaktionen teilgenommen haben oder Vergleiche zugestimmt haben, muss vor einer Teilnahme an der Aktion geprüft werden, ob mit derartigen Vergleichen bereits (wenn auch unbewusst) auf die vorliegenden Rücktrittsrechte verzichtet wurde.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Oliver Jaindl (Obmann)
Tel.: 01 / 376 00 31
www.cobinclaims.at
medien@cobinclaims.at

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