Das BMASGK erzielt Einigung mit europäischen Parlament über Karzinogene-Richtlinie

Änderung im Zuge des österreichischen Ratsvorsitzes

Wien (OTS) Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 11.10.2018 über die Änderung der Karzinogene-RL (= RL über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit) geeinigt.

Im Zuge diese unter österreichischem Vorsitz erzielte Änderung werden acht weitere krebserzeugende chemische Stoffe, unter anderem Dieselabgase, in die Richtlinie aufgenommen.

Knackpunkt war zuletzt der Änderungsantrag des EP, Dieselmotoremissionen als krebserzeugend in den Anhang I der RL aufzunehmen, sowie Grenzwerte für Kohlenstoff und Stickstoffdioxid als Marker für Dieselmotoremissionen in Anhang III festzulegen. Dieselmotoremissionen waren im ursprünglichen Vorschlag der EK nicht enthalten.

Als Kompromiss schlug der österreichische Vorsitz vor, Dieselmotoremissionen als krebserzeugend in Anhang I aufzunehmen, sowie in Anhang III einen Grenzwert für Kohlenstoff mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren (für Untertagbauarbeiten und den untertägigen Bergbau mit einer längeren Übergangsfrist von 5 Jahren). Dazu konnte eine Einigung mit EP und EK erreicht werden.

Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein begrüßt die Einigung mit folgender Erklärung: Wir haben einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen den arbeitsbedingten Krebs gesetzt. Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über Rechtsvorschriften zu acht weiteren krebserzeugenden chemischen Stoffen, einschließlich Dieselabgasen, erzielt. Damit wird der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen verbessert. Europaweit gleiche Grenzwerte und gleiche Schutzvorschriften unterstützen aber auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und kommen dabei vor allem kleineren Unternehmen zugute. Ich hoffe, dass diese unter österreichischem Vorsitz erzielte Einigung jetzt schnell von EP und Rat bestätigt wird, damit die Richtlinie in Kraft treten und dann auch in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann. Mit dieser Richtlinie wurde auch das Motto des Ratsvorsitzes, „Ein Europa das schützt“, umgesetzt.“

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
+43 (1) 71100-86 2456
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