Der „Bürgeranwalt“: Beinamputation – Fehler des Arztes?

Am 11. März um 17.30 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) - Peter Resetarits beschäftigt sich in der jüngsten „Bürgeranwalt“-Ausgabe am Samstag, dem 11. März 2017, um 17.30 Uhr in ORF 2 mit folgenden Fällen:

Gleiches Recht für alle bei Krankenkassen?

Haben Kinder in Wien Zahnprobleme, werden Kunststofffüllungen für ihre Zähne sofort von der Krankenkasse bezahlt. In Niederösterreich müssen Eltern für diese Behandlung ihrer Kinder aufkommen. Warum gibt es keinen einheitlichen bundesweiten Kostenersatz? Volksanwalt Dr. Günther Kräuter diskutiert darüber mit einem Vertreter der Zahnärztekammer und des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.

Nachgefragt: Niemand will die Pflegekosten übernehmen

Frau R. ist seit Juni in einem Pflegeheim in Stegersbach untergebracht. Sie hatte zwar die letzten Jahre im Burgenland gelebt, aber seit Jahrzehnten ihren Hauptwohnsitz in Wien. Weil sich sowohl der Fonds Soziales Wien als auch die BH Güssing für nicht zuständig erklärten, musste ihr Sohn die „Heimkosten“ der Mutter bezahlen. Nach einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio ist das Problem gelöst.

Beinamputation – Fehler des Arztes?

Ein Kärntner, der an Diabetes leidet, gibt seinem Hausarzt die Schuld daran, dass man ihm vor zwei Jahren den rechten Unterschenkel abnehmen musste. Nach dem Tritt auf einen Reißnagel hätte der Arzt ihn falsch behandelt, sagt der pensionierte Bäcker und fordert nun 65.000 Euro Schadenersatz. Der Arzt weist alle Vorwürfe zurück und verweist auf eine schicksalhafte Fügung.

Die Sendung ist nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage auf der Video-Plattform ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) als Video-on-Demand abrufbar.

Das gesamte TV-Angebot des ORF – ORF eins, ORF 2, ORF III, ORF SPORT + sowie 3sat – ist auch im HD-Standard zu empfangen. Alle Informationen zum ORF-HD-Empfang und zur Einstellung der neuen HD-Angebote finden sich auf der Website hd.ORF.at, die ORF-Service-Hotline 0800 / 090 010 gibt kostenfrei aus ganz Österreich persönliche Hilfestellung.

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