Der ÖBVP erhebt seit Jahren dieselben Forderungen wie der Rechnungshof zur Psychotherapie, die beachtliche Kosten sparen

Wien (OTS) Die Kritik des Rechnungshofes an den Sozialversicherungen bestätigt die jahrelangen Forderungen und Appelle des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie (ÖBVP) zur Versorgung psychisch erkrankter PatientInnen.
Beispielsweise, dass der Gesamtvertrag für Psychotherapie, der bereits 1992 zugesagt wurde, bis heute nicht abgeschlossen wurde. Der ÖBVP zeigte mehrfach auf, dass die Mehrkosten für Krankheitsfolgen aufgrund psychischer Erkrankungen, die unbehandelt bleiben, für Wirtschaft, Staat und Sozialversicherung, stetig steigen.

Eine Behandlung ohne Selbstbehalt ist bei psychischen Erkrankungen nicht gewährleistet und die Zuschüsse der Sozialversicherungen sind noch immer sehr unterschiedlich. Tatsachen, die der ÖBVP in den letzten Jahren gerne verbessert gesehen hätte, um damit psychische Leiden, körperlichen gleichzusetzen.

Lange Wartezeiten und Unterversorgung verursachen hohe Folgekosten

Aus dem Bericht des Rechnungshofes geht auch hervor, dass sich durch Investitionen in die psychotherapeutische Versorgung ein maßgeblicher Nutzen in Form von Einsparungen bei Frühpensionen und Krankenstandstagen ergeben würde. Dieses Ergebnis des Rechnungshofes wurde bereits 2017 durch eine Studie von Prim. Dr. Friedrich Riffer zur „Psychotherapeutischen Versorgungslage in Österreich“ am Beispiel des Psychosomatischen Zentrum Waldviertel (Reha-Klinik)bestätigt. Eine bedarfsorientierte Versorgung mit Psychotherapie ist über den Versicherungsauftrag und die humanitäre Notwendigkeit hinaus somit auch wirtschaftlich zu rechtfertigen. „Trotz aller konkreten Vorschläge des ÖBVP, werden die nötigen Maßnahmen nur sehr zögerlich ergriffen.“, bedauert Dr. Peter Stippl, Präsident des ÖBVP.
So zeigte die Studie von Prim. Riffer auf, dass 59 Prozent der befragten Reha-PatientInnen vor der stationären Behandlung keine kassenfinanzierte Psychotherapie in Anspruch nehmen konnten. Knapp 15 Prozent der Betroffenen, die eine solche in Anspruch genommen haben, mussten länger als sechs Monate darauf warten. Bei bedarfsgerechter psychotherapeutischer Versorgung wäre ein Teil der Reha-Aufenthalte nicht notwendig gewesen.

Besonders bedauerlich ist die unzureichende Verfügbarkeit von kassenfinanzierter Psychotherapie im Anschluss an eine stationäre Behandlung. Untersuchungen haben mehrfach gezeigt, dass ohne eine entsprechende ambulante psychotherapeutische Nachversorgung die positive Wirkung einer stationären Behandlung rasch nachlässt (z.B.: Deck & Hüppe, 2014; Fittig, Hickmann & Kunze,2016). Das heißt, es muss, insbesondere nach einem stationären Aufenthalt, die Möglichkeit einer „Psychotherapie auf Krankenschein“ sichergestellt werden, damit die Behandlungsergebnisse gesichert und die soziale und berufliche Reintegration der Betroffenen gewährleistet werden kann.

Der ÖBVP ist proaktiv in Kontakt mit den Sozialversicherungen, damit geeignete Maßnahmen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Psychotherapie umgesetzt werden können.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
01/512 70 90
oebvp@psychotherapie.at
Dr. Peter Stippl, Präsident des ÖBVP
peter@stippl.info
www.psychotherapie.at

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