DHL Express Austria weist auf wichtige Änderung beim internationalen Warenversand ab dem 1. Juli 2021 hin

Unser oberstes Ziel bei DHL Express ist es, unseren Kunden und Partnern auch weiterhin eine reibungslose Abwicklung ihrer internationalen Sendungen im Rahmen der neuen EU-Zollbestimmungen zu garantieren. Es ist uns deshalb ein besonderes Anliegen, bereits im Vorfeld über diese neuen Regelungen zu informieren, um höchstmögliche Transparenz zu schaffen. Als führende Spezialisten im Express-Versand stehen wir unseren Kunden bei dieser europaweiten Umstellung als kompetenter Partner zur
Seite.

Ralf Schweighöfer, Managing Director DHL Express Austria

Wien (OTS)

  • Initiative der EU-Kommission zur Vermeidung steuerrechtlicher Bevorzugung von Versandhändlern aus dem Nicht-EU-Ausland tritt am 1. Juli in Kraft
  • Damit entfällt die 22-Euro-Freigrenze für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Österreich und für jede dieser Warensendungen sind künftig Abgaben fällig
  • Abgaben sind entweder vom Versender im Voraus zu entrichten oder werden bei Zustellung durch DHL Express vom Empfänger kassiert

Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Österreich. Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. Auf diese wichtige Änderung im internationalen Warenversand weist DHL Express Austria ihre Kunden hin, um unangenehme Überraschungen durch nicht einkalkulierte Kosten bei Online-Bestellungen im Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. Diese Neuregelung geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte.

Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Ab dem 1. Juli 2021 endet jedoch diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden Einfuhrabgaben erhoben. Es entstehen keine Einfuhrabgaben beim Kunden, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf beziehungsweise der Online-Bestellung bezahlt.

Dazu Ralf Schweighöfer, Managing Director DHL Express Austria: Unser oberstes Ziel bei DHL Express ist es, unseren Kunden und Partnern auch weiterhin eine reibungslose Abwicklung ihrer internationalen Sendungen im Rahmen der neuen EU-Zollbestimmungen zu garantieren. Es ist uns deshalb ein besonderes Anliegen, bereits im Vorfeld über diese neuen Regelungen zu informieren, um höchstmögliche Transparenz zu schaffen. Als führende Spezialisten im Express-Versand stehen wir unseren Kunden bei dieser europaweiten Umstellung als kompetenter Partner zur Seite.

Was genau bedeutet die Neuregelung ab 1. Juli für die Empfänger von Nicht-EU Warensendungen unter 22 Euro? In den Fällen, in denen der Versender nicht bereits über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird DHL Express – wie derzeit schon bei Sendungen über 22 Euro – die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür beziehungsweise bei Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren.

Wichtig für Kunden im Zuge der Umstellung zum aktuellen Zeitpunkt ist: Ob eine Sendung mit einem Warenwert bis 22 Euro, gemäß den neuen Vorschriften, beim Zoll angemeldet wird, entscheidet sich anhand des Zeitpunkts der Sendungsanmeldung beim Zoll in Österreich. Dies ist vor allem bei Sendungen zu beachten, bei denen die Einfuhrabgaben nicht vorab durch den Versender beglichen wurden, sondern empfängerseitig bei Empfang der Sendung zu zahlen sind. So wird zum Beispiel eine Ware im Wert von 15 Euro, die am 15. Juni auf einer e-Commerce-Plattform bestellt wurde und aus Asien versandt wird, ohne Einfuhrabgaben zugestellt werden. Voraussichtlich, wenn sie bis zum 30. Juni in Österreich eintrifft und dem Zoll rechtzeitig angemeldet werden kann. Kann die Sendung hingegen erst am 1. Juli angemeldet werden, fallen Einfuhrabgaben an, die zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr bei Zustellung oder Übergabe kassiert werden.

Weitere Details zur neuen Regelung: https://www.dhl-eucustoms.com/de-DE/index.html

Rückfragen & Kontakt:

DHL Express Austria
Media Relations
Elisabeth Blaschke
Telefon: +43 664 1468342
E-Mail: elisabeth.blaschke@dhl.com
Im Internet: dpdhl.de/press

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