Diakonie: Lehrstellenmarkt für jugendliche Asylsuchende endlich zu öffnen ist eine zukunftsweisende Idee

Neu erfundene „Wohnsitzauflage“ verhindert jedoch Arbeitsaufnahme

Wien (OTS) - „Jugendlichen den Zugang zu Bildung und Ausbildung zu ermöglichen ist eine zukunftsweisende Idee“, freut sich die Diakonie über die Forderung, die in den letzten Tagen nun auch aus dem AMS laut geworden ist. „Mehr noch: Österreich wäre gut beraten, auch jene Jugendlichen, deren Asylverfahren negativ verläuft und die in ihr Heimatland zurückkehren müssen, ihre Zeit hier sinnvoll nützen zu lassen. Sie können vieles lernen, was ihnen – und der Welt - später überall nützlich sein wird“, so die Diakonie Österreich.

Innenminister Sobotka aber hat den Vorstoß des AMS Chefs Johannes Kopf, wenigstens jenen Jugendlichen, die eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit hätten, den  Zugang zur Lehre zu ermöglichen, zurückgewiesen.

„Mit dieser strikten Haltung befindet sich Österreich jedoch nicht im Einklang mit dem Unionsrecht“, kritisiert Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie. Nach EU-Recht muss allen Asylsuchenden, deren Asylverfahren nicht binnen 9 Monaten abgeschlossen ist, „ein effektiver Zugang zum Arbeitsmarkt eingeräumt werden“. Gerade die Asylverfahren von Jugendlichen dauern aber in Österreich besonders lange. „Ihnen den Zugang zur Lehre zu verweigern ist somit schlicht rechtswidrig,“ so Riedl.

Neue Auflagen erschweren Integration zusätzlich

Generell kann man sich in der österreichischen Asylpolitik derzeit des Eindrucks nicht erwehren, dass es eher darum geht, Flüchtlingen das Leben so schwer wie nur möglich zu machen. „Das Motto „Integration von Anfang an“ scheint inzwischen komplett vergessen“, kritisiert die Diakonie.

So wurde praktisch in letzter Sekunde eine weitere Hürde in das Fremdenrechtspaket eingebaut, die im Oktober wirksam werden wird: Asylsuchende sollen durch eine „Wohnsitzauflage“  gehindert werden in ein anderes Bundesland zu ziehen. - Und zwar auch dann, wenn das aus humanitären Überlegungen geboten wäre, um etwa Familientrennungen zu verhindern. Doch selbst dort, wo sich der Staat Geld ersparen und die Integration damit erleichtert würde, wird dies verhindert.

Ein Praxisbeispiel

Familie S. sind  anerkannte Flüchtlinge aus Syrien und leben in Wien. Herr S. hat Arbeit gefunden und kann seine Familie selbst erhalten. Vor 6 Monaten ist seinem Bruder die Flucht nach Österreich gelungen. Er hat einen Asylantrag gestellt und wurde in ein abgelegenes Grundversorgungsquartier in Niederösterreich verlegt. Der Bruder von Herrn S. hat in der ersten Asylinstanz subsidiären Schutz erhalten und damit Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Familie von Herrn S. hat angeboten, den Bruder bei sich aufzunehmen und kostenlos wohnen zu lassen. - Doch nach der neuen Gesetzeslage muss er in seinem Quartier in NÖ bleiben und sich weiter staatlich versorgen lassen. In Wien würde er von seiner Familie versorgt und hätte als Techniker gute Chancen rasch eine Arbeit zu finden.

Selbst die übliche Argumentation, Asylsuchende könnten ja Saisonarbeit verrichten und somit gäbe es einen Zugang zum Arbeitsmarkt, wird mit dieser Gesetzesänderung zerstört. Denn ein Wechsel in ein Bundesland in dem Saisonarbeit möglich ist, ist dann ebenfalls unter Strafe gestellt.

„Auch diese Bestimmung wird mit großer Wahrscheinlichkeit vor den Höchstgerichten nicht standhalten“, kommentiert Christoph Riedl. „Doch es scheint darum zu gehen, bis dahin in jeder Hinsicht Härte zu demonstrieren“.

Rückfragen & Kontakt:

Diakonie Österreich
Roberta Rastl
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
+43(0)664 314 93 95
roberta.rastl@diakonie.at
Web: www.diakonie.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen