Die Ärzteschaft ist nicht für die Fehler anderer Berufsgruppen verantwortlich

Ein Patientenanwalt soll Probleme lösen und nicht von den echten Missständen ablenken

St. Pölten (OTS) - „Ein Apotheker macht einen Fehler und die Ärztekammer ist daran schuld. Als Nächstes wird die Ärztekammer wohl für die Klimaerwärmung verantwortlich gemacht“, ärgert sich Dr. Gabriele Von Gimborn, MPH, Landtagsabgeordnete (Liste Frank) und Allgemeinmedizinerin anlässlich der Diskussion um einen fälschlicherweise als „Medikationsfehler“ bezeichneten Abgabefehler in einer Apotheke. Der so genannte Patientenanwalt Dr. Bachinger hatte in diesem Zusammenhang Kritik an der Ärztekammer geäußert, sie möge endlich die Blockadehaltung in Sachen E-Medikation aufgeben und damit dazu beitragen, dass Fehler dieser Art verhindert werden können. „Dieser Vorwurf ist geradezu eine Unverschämtheit, denn er entbehrt jeder sachlichen und fachlichen Grundlage“, so Dr. Von Gimborn.

Zum einen ist die Ärztekammer gar nicht in der Lage, ein Gesetz zu boykottieren. „Der Gesetzgeber macht was er will und zwar unabhängig von der angeblichen „Blockadehaltung“ einer Ärztekammer. Dass die Ärztekammer auf ein missratenes und damit vollkommen unbrauchbares EDV-Tool hinweist, ist ihr gutes Recht, ja sogar ihre Pflicht. Schließlich ist die Ärzteschaft den Patienten gegenüber verpflichtet“, so Dr. Von Gimborn weiter. „Und zum anderen hätte eine E-Medikation diesen Fehler nicht verhindert. Denn selbst wenn dieses Tool einmal läuft, wird der Patient weiterhin mit einem Zettel in der Hand im Kreis geschickt. Wirkliche Abhilfe zur Lösung dieses speziellen Problems würde die Medikamentenabgabe direkt beim Arzt schaffen, wogegen sich Dr. Bachinger zum Nachteil der Patienten ja schon seit Jahren ausspricht.“

Mit diesen Aussagen lenkt Dr. Bachinger zum wiederholten Mal auf geradezu populistische Weise von den eigentlichen Problemen im Gesundheitswesen ab. „Er soll sich auf die Bereiche konzentrieren, für die er zuständig ist und nicht ständig die Ärzteschaft für alle Missstände verantwortlich machen.“ Aus Sicht von Dr. Von Gimborn ist an seiner Grundhaltung genau zu erkennen, auf welcher Gehaltsliste ein Patientenanwalt steht: „Es entspricht nicht dem Sinn der Patientenanwaltschaft, wenn es sich um einen Landesbeamten handelt, der den gleichen Geldgeber wie die Krankenhäuser hat.“ Die Liste Frank setzt sich aus diesem Grund für eine Gesetzesänderung ein: „Ein Patientenanwalt hat durch die Versicherten direkt gewählt zu werden und sollte sich weg vom „Verwalter von Kunstfehlern“ hin zum Servicezentrum für alle Patientenfragen entwickeln.“

Rückfragen & Kontakt:

Michael Dihlmann
michael.dihlmann@outlook.com
0664/1449894

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