Die grüne Lunge „UNESCO Biosphärenpark Wienerwald“ muss für alle Wienerinnen und Wiener geschützt werden.

Der Grünraum Wilhelminenberg muss im Rahmen des „Leitbilds Grünräume NEU“ als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz für unsere Stadt nachhaltig und rechtlich verbindlich abgesichert werden.

Wien (OTS) Um die derzeit klimaschädliche Entwicklung zu stoppen, muss das aktuell geplante Mega-Bauprojekt im Liebhartstal am Fuße des Wilhelminenbergs (Gallitzinstraße 1A, 8-16) umgehend redimensioniert werden. Es gefährdet durch die geplante enorme Bodenversiegelung den Schutz des Grüngürtels des Wienerwaldes und wird von über 6000 Anrainer/innen in der gegenwärtigen überproportionalen Massivität abgelehnt.

Das Gebiet am Ende der Thaliastraße in Wien-Ottakring, ehemals landwirtschaftlich genutzte Grünflächen, in der ausgewiesenen Frischluftschneise Wilhelminenberg-Liebhartstal, ist laut Urban Heat Strategieplan 2015 der Stadt Wien eine der letzten „Ausgleichsflächen“ für geplante Bauvorhaben. Weitere, bereits 2015 von der Stadt Wien erarbeitete Maßnahmen sind die „Freiraumvernetzung mit Anbindung an Kaltluftproduktionsflächen“ und die „Freihaltung der Hänge von hangparalleler Riegelbebauung“. Wären diese bereits 2015 von der Stadt Wien erarbeiteten Maßnahmen heute rechtlich verbindlich und müssten eingehalten werden, wäre eine Massivverbauung der Gallitzinstraße generell auszuschließen und die Fläche – wie vorgesehen – für klimaschutzorientierte Stadtplanung reserviert.

Das geplante „Leitbild Grünräume NEU“ als Vorgabe für die Bewahrung der Wiener Grünräume als Standortfaktor steht für die Erhaltung der Lebensqualität in Wien und für den zukunftsgerechten Umgang mit dem Klimawandel. Potenzielle künftige Grünräume sollen miteinbezogen werden indem landwirtschaftlich genutzte Flächen nach Ende dieser Nutzung NICHT verbaut, sondern zu Grünräumen ausgebaut werden sollen.

Am 24. Juni 2020 will die rot/grüne Stadtregierung nun das von der Bürgerinitiative „Pro Wilhelminenberg 2030“ seit Jahren geforderte Leitbild zum Schutz der Wiener Grünräume beschließen. Es soll aber erst in Kraft treten, NACHDEM die Gallitzinstraße und das potenzielle UNESCO Weltkulturerbe Otto-Wagner-Spital Steinhof am Wilhelminenberg zubetoniert sein werden und zusätzlich ist genau dieser Schutzbereich des Wilhelminenbergs aktuell NICHT Teil des Leitbildes Grünräume NEU.

Das ist eine Verhöhnung des Klimaschutzes und der Bürger*innenbeteiligung in der Stadt Wien!

Wir fordern daher sowohl eine klare räumliche, zeitliche als auch eine rechtlich verbindliche Abgrenzung des Wilhelminenbergs als zu schützenden Grünraum:

  1. Räumlich – umfassend: Die Aufnahme des Areals Gallitzinstraße 1A, 8-16 und aller noch nicht bebauten Flächen im UNESCO Biosphärenpark Wienerwald in das „Leitbild Grünräume NEU“ – Wir sehen darin die Maßnahme aus dem aktuellen Regierungsprogramm „Vorrang von Nachverdichtung und Überbauung vor Versiegelung grüner Wiesen“, bestätigt
  2. Zeitlich – umgehend: Der Schutzanspruch muss ab sofort gelten und die Flächenwidmung Nr. 8197 der Gallitzinstraße 1A und 8-16 muss geprüft und an die Anforderungen des „Leitbildes Grünräume NEU“ umgehend angepasst werden.
  3. Rechtlich – verbindlich: Eine klare, bindende Definition der Grenzen des geplanten Leitbildes Grünräume Neu, eine Berücksichtigung bestehender Strategiepläne (zB Urban Heat Strategieplan) und eine stadtverfassungsmässige Absicherung der definierten Grünräume mit Vorgabe an den Flächenwidmungsplan der Stadt Wien muss erfolgen.
    Wir brauchen Transparenz und Verlässlichkeit, dass unsere Frei- und Grünräume für unsere Kinder und Kindeskinder ab sofort nachhaltig geschützt sind.
  4. Entscheidungsgrundlagen transparent:
    Eine klimafitte Stadtentwicklung braucht verlässliche und öffentlich nachvollziehbare Daten.
    * Erhebung und Publikation der Leerstände von Wohnungen der Stadt Wien
    * Überprüfung der Vormerkungen für Wohnungssuchende
    * Erhebung der Bauland- und Wohnungsreserven und Berechnung der potenziellen Wohnungszahl
    * Erhebung der brachliegenden Gewerbeflächen und Umbau zu Wohnungen
    * Grünflächen bzw. landwirtschaftliche Flächen als Grünräume erhalten
  5. Klimaschutz muss öffentliches Interesse werden.

FÜR den Klimaschutz,
FÜR Frei- und Grünflächen,
FÜR die klimafitte Lebensqualität der Bürger*innen,
FÜR eine Verkehrsberuhigung.

Mit Verweis auf Josef Schöffel, den „Retter des Wienerwalds“, ist es höchst an der Zeit, die grüne Lunge UNESCO Biosphärenpark Wienerwald im Rahmen des „Leitbilds Grünräume NEU“ als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz für unsere Stadt nachhaltig und rechtlich verbindlich abzusichern.

Rückfragen & Kontakt:

Bürgerinitiative „Pro Wilhelminenberg 2030“
Mag. Christian-André WEINBERGER
Prowilhelminenberg2030@aon.at, 0676-972 7344

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Quelle

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