Die Initiative für eine Volksabstimmung über die Gatterjagd hat offiziell 1. Hürde geschafft | VGT

Das Amt der Bgld Landesregierung hat nun bestätigt, dass mehr als 1500 Unterschriften für eine Volksabstimmung innerhalb der 7-Tage-Frist abgegeben wurden: Sperrfrist tritt in Kraft

Wien (OTS) So schnell geben sich die Tierschutzorganisationen im Burgenland nicht geschlagen. Nachdem die SPÖ-Regierung die Aufhebung des Gatterjagdverbots im Alleingang beschlossen hatte, formierte sich eine Initiative für eine Volksabstimmung über diese Aufhebung und legte innerhalb von 7 Tagen nach Beschlussfassung 2204 Unterschriften für eine Volksabstimmung vor. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung hat nun nach eingehender Prüfung festgestellt, dass lediglich 58 dieser Unterschriften ungültig waren und damit die im Volksabstimmungsgesetz vorgesehene Mindestanzahl von Stimmen überschritten worden ist. Damit tritt bis 4. Februar 2021 eine Sperrfrist für den Beschluss zur Aufhebung des Gatterjagdverbots in Kraft. In dieser Zeit hat der Tierschutz nun die Möglichkeit, insgesamt 12.000 von den Gemeinden beglaubigte Unterschriften vorzulegen. Gelingt das, muss die Landesregierung eine Volksabstimmung über die Aufhebung des Gatterjagdverbots durchführen.

Die Bestätigung der Landesregierung im Original: Martin Balluch’s Blog

Doch mit dem gestrigen Tag hat der harte Lockdown in Österreich begonnen. Zusätzlich verhindern die vielen Feiertage über Weihnachten und Neujahr ein effektives Sammeln von Unterschriften. Ein Ansuchen an die Landesregierung, die Frist um die 3 Wochen des harten Lockdowns zu verlängern, um 12.000 Unterschriften vorlegen zu können, wurde eiskalt abgelehnt. Der VGT ruft daher nun alle für den Landtag wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen im Burgenland auf, sich Formulare zur Unterschrift vom VGT schicken zu lassen, oder sie auf der Webseite www.gatterjagdverbot.at selbst runter zu laden.

VGT-Obmann Martin Balluch appelliert an die Burgenländer:innen: „76 % der Menschen im Burgenland wollen, dass das Gatterjagdverbot bestehen bleibt. Doch der Lockdown erschwert es uns ungemein, diese Personen zu erreichen. Wir haben vor dem Lockdown bis zu 530 Unterschriften pro Tag auf der Straße gesammelt. Jetzt ist das nicht mehr möglich. Und die Landesregierung will scheinbar die Gunst der Stunde nutzen, und unsere so erfolgreiche Initiative durch den Lockdown abschießen. Doch wir geben nicht auf und appellieren an die Burgenländer:innen, von sich aus Formulare herunter zu laden oder sich postalisch zuschicken zu lassen, zu unterschreiben, und die eigenhändig ausgefüllten Formulare zurück zu senden. Noch lebt die Chance, das Verbot der Gatterjagd im Burgenland zu retten!“

Rückfragen & Kontakt:

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
http://vgt.at

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Quelle

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