Die Lebenshilfe Niederösterreich begrüßt Umsetzung und Inhalt des neuen Erwachsenenschutzgesetzes

Wiener Neustadt (OTS) - „Nichts über uns ohne uns“: Diesem Leitmotiv der Lebenshilfe Niederösterreich wurde bei der Erarbeitung des neuen und modernen Gesetzes, welches mit 1.7.2018 in Kraft tritt, Rechnung getragen. Weitere Schritte, etwa Informationsveranstaltungen für KlientInnen und deren Angehörige, wurden bereits umgesetzt. 

So viel Selbstbestimmung wie möglich soll das neue Erwachsenenschutzgesetz beeinträchtigten Menschen in ihrer Entscheidungsfähigkeit bringen. Dieses Konzept ist nach Friederike Pospischil, der Präsidentin der Lebenshilfe Niederösterreich, sehr gut aufgegangen. „Schon die Entstehung des Gesetzes war vorbildlich und hat sich ganz nach den Intentionen der UN-Konvention gerichtet. Unser Leitmotiv ,Nichts über uns ohne uns‘ wurde hier voll und ganz erfüllt. Das neue Gesetz wird jedem Menschen, der Unterstützung bei Entscheidungen braucht, die individuelle Hilfe bringen, die dazu notwendig ist.“ Auch den gesamten Erarbeitungsprozess des Ministeriums bilanziert die Präsidentin sehr positiv: „Das Gesetz wurde nicht nur gemeinsam mit KlientInnen in den diversen Arbeitsgruppen in leichter Sprache erarbeitet, sondern ist außerdem in leichter Sprache veröffentlicht worden, was auch zur gelungenen Kommunikation beiträgt.“ So waren in der Neugestaltung des Erwachsenenschutzes alle betroffenen Personen und Personengruppen durch regelmäßigen Dialog über einen Zeitraum von über zwei Jahren intensiv eingebunden. In Arbeitsgruppen, in denen unter anderem Mitglieder der Anwaltschaft, Behinderteneinrichtungen, SeniorenvertreterInnen, HeimvertreterInnen, Sachwaltervereine sowie die Volksanwaltschaft vertreten waren, wurde intensiv und konstruktiv diskutiert und eine gemeinsame Lösung für den neuen Erwachsenenschutz erarbeitet.

4-Säulen-Modell macht Selbstbestimmung transparenter:   Das Individuum im Fokus

 Die klassische Sachwalterschaft“ wird ab Mitte 2018 weitgehend durch neue, großteils selbst gewählte Erwachsenenvertreter ersetzt. Das neue Erwachsenenschutzgesetz stellt den betroffenen Menschen dabei in den Mittelpunkt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. „Für unsere tägliche Arbeit bedeutet dies, dass nicht nur die Menschenrechte wahrgenommen werden, sondern auch ein großer Schritt in Richtung personenzentriertes Arbeiten auf der politischen Ebene Realität geworden ist“, freut sich Friederike Pospischil. Die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen wird auch im Bereich der Personen- und Familienrechte wesentlich gestärkt. Der Aufbau der Vertretungsmöglichkeiten basiert dabei künftig auf vier Säulen mit unterschiedlich weit gehenden Befugnissen und fördert ein stärkeres Hinschauen, Reflektieren und Differenzieren aller Beteiligten. Es sind dies die Vorsorgevollmacht als bestehende Alternative, die gewählte Erwachsenenvertretung (neu), die gesetzliche Erwachsenenvertretung (neu ausgebaut) sowie die gerichtliche Erwachsenenvertretung (bisherige Sachwalterschaft).

Informationsveranstaltungen für Angehörige

 Auch von Seiten der Angehörigen gab es einen großen Wunsch nach Information und Diskussion, den die Lebenshilfe Niederösterreich bereits flächendeckend durch zahlreiche Informationsveranstaltungen erfüllt hat.

Weiterführende Informationen zu den 4 Säulen des Erwachsenenschutzgesetzes:

https://www.ots.at/redirect/patientenanwalt 

Rückfragen & Kontakt:

Lebenshilfe Niederösterreich
Friederike Pospischil, Präsidentin
0676 669 1435
friederike.pospischil@noe.lebenshilfe.at

Helga Dippmann
Öffentlichkeitsarbeit + Kommunikation
0676 669 1200
helga.dippmann@noe.lebenshilfe.at
Viktor Kaplan Straße 2
2700 Wiener Neustadt
http://www.noe.lebenshilfe.at

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Quelle

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