Direkte Demokratie: Regierungsverhandlungen am Wesentlichen vorbei (Österreich entscheidet)

Wien (OTS) - Die Demokratie-Plattform „Österreich entscheidet“ kritisiert die Reduktion der derzeitigen Verhandlungen zur direkten Demokratie auf Prozente. Andere Gestaltungspunkte sind viel entscheidender. 

„Ob 4%, 6% oder 10% der Wahlberechtigten eine Initiative unterstützen müssen, ist nicht das Wesentliche. Es geht darum, wie das Instrument ausgestaltet ist.“ sagt Hermann Arnold, Initiator von „Österreich entscheidet“.

Gegenvorschlag durch das Parlament

Es ist ein großer Unterschied, ob das Parlament einen Gegenvorschlag zu einem Volksbegehren in die Abstimmung bringen kann oder nicht. Im aktuell diskutierten Modell von ÖVP und FPÖ scheint ein Gegenvorschlag nicht vorgesehen. Damit entsteht die Erwartung bei Bevölkerung und Politik, es  müsste das Parlament ein Volksbegehren Eins-zu-eins umsetzen, weil sonst eine Volksabstimmung“ droht“.

Wenn das Parlament einen Gegenvorschlag in die Abstimmung bringen kann, arbeiten Initiatoren und Parlament auf Augenhöhe zusammen. Entweder, man einigt sich auf eine sinnvolle und ausgewogene Umsetzung – oder man geht mit zwei Vorschlägen in die Abstimmung. In der Schweiz zeigt sich, dass dadurch nur 10% der Volksinitiativen tatsächlich von der Bevölkerung angenommen werden. Die restlichen 90% wirken indirekt auf die Gesetzgebung durch einen Verhandlungsprozess mit dem Parlament auf Augenhöhe.

Korrekturmöglichkeit

Die FPÖ fordert, dass Volksentscheide nur durch erneute Volksentscheide wieder abgeändert werden können. Dies läuft einer lebendigen Demokratie zuwider. Wenn die Bevölkerung einen Volksentscheid trifft, so soll dieser in die Gesetzgebung eingehen wie jedes andere Gesetz. Sowohl Bevölkerung als auch Parlament müssen Gesetze weiterentwickeln, anpassen oder revidieren können. Gegenseitiges Vertrauen auf einen fairen Umgang miteinander ist essentiell für eine funktionierende Demokratie. Genauso muss es Initiatoren möglich sein, ihren Vorschlag vor der Phase der Meinungsbildung einmalig anzupassen – und so Verbesserungsvorschläge aus der Diskussion mit dem Parlament und der Bevölkerung aufzunehmen. Es geht um die Sache und nicht darum, wer gewinnt.

Meinungsbildung

Eine breite und ausgewogene Meinungsbildung ist wesentlich für gute Volksentscheide. Nicht jede Bürgerin und jeder Bürger können sich in jede Materie einarbeiten. Deshalb ist eine objektive Zusammenstellung der Argumente für und gegen eine Entscheidung wichtig, die allen Abstimmenden zugesendet wird. Ebenso beinhaltet dies einen guten Überblick über Abstimmungsempfehlungen von Parteien, Interessensvertretern und Experten. Nicht zuletzt ist Transparenz über Initiatoren, Höhe und Quellen der Finanzierung notwendig.

EU- und Menschenrechte

Unbestritten ist, dass Menschenrechte und Minderheitenschutz in ihrer Substanz absolut sichergestellt sein müssen. Deshalb ist zwingendes Völkerrecht von Volksentscheiden (und auch Parlamentsentscheiden) auszunehmen. Es gibt jedoch in jeder Gesellschaft einen notwendigen Gestaltungsbedarf in der Abwägung zwischen Minderheitenschutz und berechtigten Mehrheitsinteressen – und zwischen Interessen von Österreich und der EU. In diesem Spannungsfeld sollte man Diskussionen und Abstimmungen zulassen, um Probleme an die Oberfläche zu bringen und einer systemischen Lösung zuzuführen.

Insgesamt 13 Punkte

Weitere Gestaltungselemente hat „Österreich entscheidet“ in 13 Punkten zusammengefasst: http://www.entscheidet.at/direkte-demokratie-13-punkte. Dazu zählt unter anderem auch die Forderung nach niedrigen Hürden. Zu hohe Hürden führen dazu, dass das Instrument gefährlich selten eingesetzt wird. Das macht es anfällig für Manipulation und sachfremde Motive. Hermann Arnold: „Inzwischen ist direkte Demokratie Chef-Sache. Wir hoffen, dass Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache sich auf eine gute, verantwortungsvolle Lösung einigen. Richtig eingeführt, kann direkte Demokratie viel Gutes bewirken. Falsch eingeführt, ist direkte Demokratie gefährlich.“

Rückfragen & Kontakt:

Tanja Lackner
presse@entscheidet.at
0664/114 22 99

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Quelle

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