Doris Bures: Volksanwaltschaft setzt Rechte der Bürgerinnen und Bürger durch

Zweite NR-Präsidentin erinnert an verfassungsrechtlichen Auftrag der Volksanwaltschaft

Wien (PK) „Die Volksanwaltschaft genießt großes Vertrauen und breite Anerkennung für ihre Arbeit in unserer Republik. Seit mehr als 40 Jahren ist die Volksanwaltschaft ist eine der wichtigsten Einrichtungen des Parlaments mit einem klaren verfassungsrechtlichen Auftrag: Sie überprüft die Arbeit der öffentlichen Verwaltung und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Kontrolle und Gesetzgebung“, erklärt die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures.

„Die Volksanwaltschaft verhilft den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land zu ihrem Recht. Das sollten wir nie vergessen. Es hat bisher über alle Parteigrenzen hinweg Konsens darüber bestanden, dass diese wichtige Aufgabe unbestreitbar ist. Ich warne davor, diese wichtige Einrichtung mutwillig in Misskredit zu bringen“, hält Bures abschließend fest. (Schluss) red

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