Edgar Mayer: EU-Vorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie ist ein „No go“

Vorsitzender des EU-Bundesratsausschusses berichtet von Mitteilung an EU-Kommission und Rat

Wien (OTS) - Der EU-Ausschuss des Bundesrates sieht den Vorschlag von Europäischer Kommission, Rat und Parlament bezüglich der Ausgestaltung der Dienstleistungsrichtlinie sehr kritisch. Daher hat der Ausschuss gestern, Dienstag, abend eine entsprechende Mitteilung beschlossen, die nun an die europäischen Institutionen übermittelt wird. Der Vorsitzende des EU-Ausschusses des Bundesrates, Edgar Mayer, bezeichnete die Vorgangsweise von Europäischem Parlament und Rat, mit der Dienstleistungsrichtlinie dem Subsidiaritätsprinzip der EU zuwiderzuhandeln, als „No go“.

„Wir halten eine Subsidiaritätsprüfung gerade in diesem Fall für sehr wichtig und sind überzeugt, dass die Vorlage einer solchen Prüfung nicht stand hält“, so Mayer. „Denn mit ihren Vorschlägen würde die EU massiv in die Subsidiarität der Länder eingreifen, den nationalen Gesetzgebungsprozess verzögern und mit einem unverhältnismäßig großen Mehraufwand versehen. Das ist für uns nicht akzeptabel.“

Konkret heißt es in der Mitteilung unter anderem:

„…Der Vorschlag greift massiv in die Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten ein und widerspricht somit dem Subsidiaritätsgrundsatz. Durch die genannten Fristen (drei Monate, Anm.) können unter Umständen wesentliche Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess der jeweiligen Mitgliedstaaten entstehen. Weiters bestehen Bedenken wegen einer fehlenden Fristbindung der Kommission bei der Unterrichtung des Mitgliedstaates über die Vollständigkeit der eingegangenen Notifizierung. Damit sind die Mitgliedstaaten einem engen Zeitkorsett unterworfen, die Kommission ihrerseits jedoch nicht.“

Und weiter: „… Zudem wären die Mitgliedstaaten für den Fall einer Bekämpfung der Entscheidung der Kommission, gezwungen, Klage zu erheben, was die Mitgliedstaaten in eine schlechtere Position bringen würde, da dann die Beweislast auf sie fallen würde und sie somit die Unionskonformität ihrer nationalen Regelung beweisen müssten.

Angesichts der vorgebrachten substantiellen Bedenken hält der Vorschlag einer Prüfung der Subsidiarität nicht stand. Der Bundesrat erachtet den Vorschlag für zu weitgehend und als überschießenden Eingriff in die Subsidiarität und Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten …“

„Dieser Vorschlag ist unüberlegt und unverhältnismäßig, widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und brächte Verzögerung und Mehraufwand. Das lehnen wir ab“, begründete Mayer die Entscheidung des Bundesrates für eine Mitteilung an die europäischen Institutionen.
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