„Ein Stück Leben“: „kreuz und quer“-Doku über Chancen und Gefahren der Transplantationsmedizin

Am 21. Juli um 22.35 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) Die Transplantationsmedizin eröffnet neue Möglichkeiten:
Sie kann Menschenleben retten und die Situation von chronisch Erkrankten nachhaltig verbessern. Doch dem steigenden Bedarf steht ein Mangel an Spenderorganen gegenüber. „kreuz und quer“ zeigt dazu am Dienstag, dem 21. Juli 2020, um 22.35 Uhr in ORF 2 den Dokumentarfilm „Ein Stück Leben“ von Zoran Dobrić, für den er betroffene Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen, Mediziner/innen und Ethiker/innen getroffen hat. Der Film beleuchtet – nah an einzelnen Schicksalen – die Chancen und Gefahren der Transplantationsmedizin sowie die brisantesten ethischen Fragen.

„Niemand ist wegen mir gestorben. Ich bin glücklich, dass ich das Herz bekommen darf und habe deshalb keine Schuldgefühle“, sagt der Kärntner Ulf Scheriau nur wenige Stunden vor seiner Herztransplantation. Der 64-jährige Finanzjurist aus Klagenfurt ist nur einer von 826 Österreicher/innen, die aktuell auf ein Spenderorgan warten müssen. Nach einem schweren Herzinfarkt, den er während einer Großglockner-Tour 2010 erlitten hatte, wurden ihm bei einer Notoperation vier Bypässe eingesetzt. Doch 2015 ist Ulf Scheriaus Herz wieder so schwer beschädigt, dass ihm mit einer Herzpumpe nur noch vorübergehend das Leben gerettet werden konnte. Seit damals wartet er auf ein Spenderorgan.

Wie ist es möglich, die Körperorgane eines Verstorbenen zu entnehmen, diese stundenlang „lebendig“ zu halten, Tausende von Kilometer zu transportieren und dennoch rechtzeitig und erfolgreich davon abhängigen Menschen zu transplantieren? Und all dies so, dass die Betroffenen nach dem schweren chirurgischen Eingriff noch viele Jahre ein gutes Leben führen können? Wie und wann ist es möglich, einem Toten Organe zu entnehmen? Wann ist ein Mensch wirklich tot? „Wenn das Gehirn tot ist, ist auch der Mensch tot“, sagen Mediziner/innen und versuchen dies durch ein umfangreiches Verfahren zu belegen. Jede/r Patient/in in Österreich, der/die eine massive irreversible Gehirnschädigung erlitten hat und an keinen weiteren schweren Krankheiten leidet, wird von Mediziner/innen als potenzieller Organspender betrachtet, sofern er bzw. sie nicht zu Lebzeiten einer Organentnahme widersprochen und sich in das sogenannte Widerspruchsregister eingetragen hat. Bevor die Organentnahme erfolgt, muss der Tod der Patientin bzw. des Patienten durch zwei verschiedene, von den Transplantationsteams unabhängigen Neurologenteams festgestellt werden.

Was sagen Theologinnen und Theologen sowie Ethiker/innen zu dieser Regelung? Neben Medizinerinnen und Medizinern nimmt der renommierte Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff zu den ethischen Spannungsfeldern Stellung.

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