Einbringung der Wahlvorschläge

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Vorschaubild Die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Europawahl am 26. Mai 2019 endete heute um 17.00 Uhr. Bis zum angeführten Zeitpunkt haben nachstehende wahlwerbende Gruppen Wahlvorschläge eingebracht, die einer ersten Überprüfung (§ 30 der Europawahlordnung) zufolge die Voraussetzungen für eine Kandidatur bei der Europawahl 2019 erfüllen (die Kurzbezeichnung steht in der eckigen Klammer):

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Quelle

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