Die Bundesregierung hat im Sommer 2017 den Vermögensregress bei der Pflege in Heimen ohne Einbindung der Länder und Gemeinden abgeschafft. Damit können die Bundesländer seit 1. Jänner 2018 nicht mehr auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückgreifen, um die Pflege zu finanzieren. Gleiches gilt für das Vermögen von Angehörigen und Erben.
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