„Einvernehmliche Auflösung“ im Krankenstand: Firma wollte knapp 3.400 Euro sparen

AK Niederösterreich verhalf Leiharbeiter zu seinem Geld

St. Pölten (OTS) - Mit einer rückdatierten „einvernehmlichen Auflösung“ des Dienstverhältnisses wollte sich eine Leiharbeitsfirma die Lohnzahlungen an einen Mitarbeiter im Krankenstand sparen. Aus dem Plan wurde nichts: Der Spachtler wandte sich an die AK Niederösterreich. „Wir haben ihm zu seinem Recht verholfen“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

„Du bist krank? Dann wirst du gekündigt.“ Das teilte der Vorgesetzte dem 47-jährigen Maler und Spachtler mit, als der ihn von seinem Krankenstand informierte. Die Unterlagen würden ihm per Mail zugeschickt. Was der Betroffene von der Leiharbeitsfirma erhielt, war ein Mail mit der Botschaft „Wie angekündigt, schicke ich dir das Kündigungsschreiben“ – mit der Bitte um Unterschrift durch den Betroffenen. Was das Formular tatsächlich war, war eine „einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses“, was dem 47-Jährigen nicht bewusst war. Ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein, unterschrieb er. Zusätzlich war die „Auflösung“ auf den Tag rückdatiert, bevor er in den Krankenstand ging. Das hatte zur Folge, dass er auch rückwirkend bei der Krankenkasse abgemeldet wurde.

„Damit wollte der Arbeitgeber darum herumkommen, seinem Beschäftigten während des Krankenstands Lohn zahlen zu müssen“, erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. „Bei einer Kündigung wäre diese Entgeltfortzahlung weiter zu leisten gewesen. Bei einer einvernehmlichen Auflösung erspart sich der Arbeitgeber das bis dato. Diese Taktik zu Lasten der Beschäftigten und der Allgemeinheit nutzen leider einige Arbeitgeber.“

Die ArbeitsrechtsexpertInnen der AK Niederösterreich intervenierten bei der Leiharbeitsfirma zugunsten des Betroffenen. Die Firma zahlte darauf den Lohn bis zum Ende des Krankenstands und anteiliges Weihnachtsgeld nach: In Summe knapp 3.400 Euro. „Ohne unsere Hilfe wäre der Betroffene um dieses Geld umgefallen“, sagt AK Niederösterreich-Präsident Wieser. Und hat eine gute Nachricht für die Beschäftigten: „Mit 1. Juli wird die Gesetzeslücke mit der einvernehmlichen Auflösung geschlossen. Arbeitgeber müssen dann auch bei einer einvernehmlichen Auflösung in Zusammenhang mit einem Krankenstand Lohn und Gehalt im Krankheitsfall zahlen. Damit sind Beschäftigte wesentlich besser finanziell und sozial abgesichert.“

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Rückfragehinweis:
AK Niederösterreich Öffentlichkeitsarbeit, Chef vom Dienst
05/71 71 – 21900
Weitere Informationen auch auf noe.arbeiterkammer.at/presse

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