Elektronischer Identitätsnachweis E-ID wird neue Bürgerkarte

Nationalrat befürwortet mehrheitlich Änderung des E-Government-Gesetzes

Wien (PK) - Bürgerkarte und Handysignatur werden zu einem elektronischen Identitätsnachweis, der E-ID, mit deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten weiterentwickelt. Erleichtert wird damit etwa die Verwendung in anderen europäischen Ländern und die Übermittlung von Daten aus behördlichen Registern - wie beispielsweise Führerschein- und Meldedaten oder Staatsbürgerschaftsnachweise - an dritte Stellen. Vorgesehen ist weiters, bei der Beantragung eines Reisepasses automatisch eine E-ID für die betreffende Person zu erstellen, wenn das nicht ausdrücklich abgelehnt wird. Es werden zudem verschiedene Vorkehrungen zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung der E-ID und zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen. Die entsprechende Novelle zum E-Government-Gesetz wurde heute von SPÖ, ÖVP und NEOS im Nationalrat mehrheitlich verabschiedet. Bedenken äußerten Freiheitliche und Grüne vorwiegend zum Bereich der Protokollierung und Datensammlung. Ein von der FPÖ eingebrachter Entschließungsantrag zur ausschließlich hoheitlichen Verwaltung der E-ID-Daten, gegen eine zentrale Protokollierung und für ein Opt-In bei der Erstellung der E-ID wurde vom Plenum ebenso abgelehnt wie der von den Freiheitlichen überdies eingebrachte Rückverweisungsantrag an den Ausschuss.

Einstimmig angenommen wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag von SPÖ, ÖVP und NEOS, wonach auf Initiative der NEOS ein Nachteil bei den Eingabefristen im elektronischen Rechtsverkehr beseitigt und diese den postalischen gleichgestellt werden sollen.

Elektronischer Identitätsnachweis: Mehrwert versus Kritik von FPÖ und Grünen

Oberste Prämisse ist hinsichtlich der E-ID die Benutzerfreundlichkeit und technische Sicherheit, betonte Angela Lueger seitens der SPÖ. So gebe es zur E-ID etwa ein transparentes Protokoll, um selbst nachsehen zu können, was protokolliert wurde. Die E-ID schaffe auch die Möglichkeit, die Identität im Netz sicher nachzuweisen. Geschaffen werde weiters die grenzüberschreitende Anerkennung, das könne nur positiv sein, unterstrich Lueger und hob hervor, dass die Ausstellung der E-ID nur bei öffentlichen Stellen vorgenommen werden könne. Außerdem würden BürgerInnen die freie Wahl betreffend die Erstellung der E-ID haben.

Die E-ID ist eine Anpassung an europarechtliche Vorgaben einerseits, andererseits die Weiterentwicklung der Bürgerkarte, sagte Beatrix Karl (V). Bewährte Funktionen wie etwa die Handysignatur bleiben bestehen, die E-ID werde aber deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten haben. Dazu sei ein neuer Registrierungsprozess und ein neuer technischer Prozess erforderlich, so die ÖVP-Abgeordnete. In den Stellungnahmen wurde etwa hervorgehoben, dass die E-ID ein Vorzeigeprojekt ist und allen nationalen und internationalen Standards entspricht. Auf diesbezügliche Kritik der Opposition wandte Beatrix Karl ein, dass BürgerInnen jedenfalls auf rechtskonformes Verhalten des Rechtsstaates vertrauen können. Dieser stelle lediglich eine Infrastruktur für die Übermittlung staatlicher Daten zur Verfügung.

Kritisch sehen die neue E-ID seitens der Grünen Sigrid Maurer und Harald Stefan von der FPÖ. Stefan findet es zwar begrüßenswert, dass Österreich im E-Government sehr weit voraus ist, das Gesetz wurde ihm aber nicht ausreichend diskutiert und Anmerkungen seien nicht berücksichtigt worden. Er brachte einen Entschließungsantrag und einen Rückverweisungsantrag an den Ausschuss ein, die allerdings beide keine Mehrheit fanden. Mit der Entschließung fordert er die gesetzliche Festschreibung zur Schaffung von technischen Voraussetzungen, um eine zentrale Protokollierung auszuschließen. Zudem soll die Datenverwaltung ausschließlich hoheitlich erfolgen und eine Opt-In Regelung sowie umfangreiche Aufklärung für den Erhalt der E-ID festgesetzt werden.

Für die Vielzahl an Anwendungen, die täglich online benutzt werden, wäre grundsätzlich die Einrichtung einer E-ID sehr hilfreich und zu begrüßen, sagte Sigrid Maurer. Allerdings weise der Entwurf ein paar größere Probleme auf. Im Gesetz sei etwa nicht festgehalten, dass es keine Möglichkeit zur Überwachung der BürgerInnen gibt, außerdem berge ein eingespeichertes Lichtbild Gefahren hinsichtlich Kameraüberwachung. Außerdem ortet Maurer einen Kontrollkonflikt bei der Datenschutzbehörde bezüglich der Aufsicht.

Als sinnvolle Maßnahme wertet hingegen NEOS-Abgeordnter Nikolaus Scherak die Weiterentwicklung zur E-ID, welche auch die Verwaltung bürgernäher mache. Solange die Erstellung mittels Opt-Out freiwillig erfolge, sei die Sache durchaus sinnvoll.

Scherak brachte außerdem einen gemeinsamen Entschließungsantrag von SPÖ, ÖVP und NEOS betreffend Änderungen der Eingabefristen im elektronischen Rechtsverkehr in der Debatte ein, der sich auf eine Initiative der NEOS begründete. Damit soll auf eine Ungleichheit zwischen elektronischen und postalischen Eingaben aufmerksam gemacht und diese beseitigt werden, so Scherak. Bemängelt wird, dass es zwar bei brieflichen Eingaben genügt, das Schreiben am letzten Tag der Frist bei der Post aufzugeben, während aber elektronische Eingaben, etwa per E-Mail oder im elektronischen Rechtsverkehr, vor Ende der Amtsstunden des betreffenden Tages einlangen müssen, andernfalls sie als verspätet zurückgewiesen werden können. Um diese Wege gleich zu behandeln, soll nun ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Der Antrag fand im Plenum einhellige Zustimmung.

Entwicklung der E-ID: EU-Vorgaben mit bewährten Funktionen der österreichischen Bürgerkarte

Hintergrund für den Gesetzentwurf der Koalitionsparteien zur E-ID ist eine neue EU-Verordnung. Es werden damit auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel aus anderen EU-Staaten für österreichische Online-Services geschaffen. Außerdem ist ein neuer Registrierungsprozess und eine adaptierte technische Lösung vorgesehen, ohne jedoch an der bewährten Funktion der österreichischen Bürgerkarte, insbesondere in ihrer Ausprägung als Handy-Signatur, zu rütteln.

Um eine eindeutige Identifizierung zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern, wird die Registrierung einer E-ID ausschließlich bei den Passbehörden bzw. bei gemäß dem Passgesetz ermächtigten Gemeinden und Landespolizeidirektionen erfolgen. Auch ausländischen StaatsbürgerInnen steht, im Falle eines ausreichenden Inlandsbezugs, die Registrierung offen. Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist, wird die Gültigkeit jedoch auf drei Jahre beschränkt.

Im Zuge der Registrierung werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Zustelladresse, das Lichtbild und der Identitätscode sowie gegebenenfalls auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse gespeichert, wobei eine Mobil-Telefonnummer Voraussetzung ist, um die E-ID wie bei der derzeitigen Handy-Signatur zu verwenden. Änderungen bei der Telefonnummer und bei der E-Mail-Adresse sollen online selbst vorgenommen werden können.

Welche Daten jeweils an Dritte weitergeleitet werden, liegt in der Entscheidung des Betroffenen. So wird es im privaten Bereich etwa auch möglich sein, nur das Geburtsdatum - ohne Offenlegung des Namens - nachzuweisen, etwa in Supermärkten, Trafiken oder Bars.

Jede Transaktion wird in einer nur dem E-ID-Inhaber zugänglichen Form protokolliert. Dieser kann jederzeit nachvollziehen, an wen und zu welchem Zeitpunkt welche Merkmale übermittelt wurden. Aus Gründen des Datenschutzes wird zudem die Stammzahl natürlicher Personen künftig nur noch in verschlüsselter Form dauerhaft gespeichert.

Angewendet werden sollen die neuen Bestimmungen, sobald die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der E-ID vorliegen. Bereits zuvor ist auf Basis der Bestimmungen des Gesetzes ein beschränkter Pilotbetrieb möglich. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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