Endlich! Recht auf drittes Geschlecht in Urkunden durch VfGH bestätigt

Wien (OTS) Der Verfassungsgerichtshof hat heute in seinem Erkenntnis festgestellt, dass der bisher zwingend männliche oder weibliche Geschlechtseintrag in Dokumenten für intergeschlechtliche Menschen nicht menschenrechtskonform und daher für diese nicht länger verpflichtend ist. Wörtlich heißt es im Erkenntnis: „Art. 8 EMRK räumt daher Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung gegenüber männlich oder weiblich das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht ein, dass auf das Geschlecht abstellende Regelungen ihre Variante der Geschlechtsentwicklung als eigenständige geschlechtliche Identität anerkennen, und schützt insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung.“ Die Prüfung des Personenstandsgesetzes erfolgte aufgrund der Beschwerde von Intersex-Aktivist* Alex Jürgen* und Anwalt Helmut Graupner.

Konkret bedeutet das, dass intergeschlechtlichen Menschen nun das Recht zuerkannt wird, im Personenstandsregister und in Urkunden, die Bezeichnungen „divers“, „inter“ oder „offen“ für das eigene Geschlecht eintragen zu dürfen und nicht mehr wie bisher fremdbestimmt „männlich“ oder „weiblich“.

„Das ist ein großer Erfolg für alle intergeschlechtlichen Menschen in
Österreich“, kommentiert HOSI-Wien-Obmann Moritz Yvon. „Wir begrüßen das Erkenntnis des VfGH und danken Alex Jürgen*, Helmut Graupner und Intersex-Organisationen wie VIMÖ und der Plattform Intersex Österreich für ihr Engagement um die Abschaffung dieser diskriminierenden Bestimmung. Damit ist endlich die schon lange überfällige, rechtliche Weichenstellung zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt gestellt. Der einzige Wermutstropfen dabei ist, dass wieder einmal die Gerichte tätig werden mussten, weil die Politik sich zu keiner menschenrechtskonformen Lösung durchringen konnte.“

„Es bleibt auch noch einiges zu tun“, ergänzt Lui Fidelsberger, Obfrau der HOSI Wien. „Der Mangel an Wissen rund um das Thema Intersex sowie der Druck zur Zweigeschlechtlichkeit sind nach wie vor in der Gesellschaft omnipräsent. Medizinisch nicht notwendige Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern sind weiterhin nicht verboten. Das muss sich ändern. Daher fordern wir neben der Einstellung jeglicher unfreiwilligen, geschlechtnormierenden und medizinisch nicht nötigen Behandlung auch Ressourcen im Bildungsbereich freizugeben, damit eine umfassende gesellschaftliche Aufklärung ermöglicht wird.“

Rückfragen & Kontakt:

Lui Fidelsberger, Obfrau, Tel. 0664-868 63 81
Moritz Yvon, Obmann, Tel. 0660-320 20 43

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