Erfolg durch GPA-djp: Betriebsratswahl bei Takko aufgehoben

„Rechtswidrige“ Wahl muss wiederholt werden

Wien (OTS) - Die erste Betriebsratswahl bei Takko in Österreich im Dezember 2015 ist nicht rechtmäßig abgelaufen, zu diesem Urteil kommt jetzt auch das Arbeits- und Sozialgericht Wien. Der größtenteils mit Mitgliedern der Führungsebene besetzte Wahlvorstand hatte eine zweite, von der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) unterstützte Liste nicht zugelassen. Die GPA-djp unterstützte die Spitzenkandidatin bei der Anfechtung der Wahl.

Das Arbeits- und Sozialgericht teilt die Argumentation der GPA-djp, dass der Wahlvorschlag der nicht zugelassenen Liste rechtsgültig war. Die Rückweisung des zweiten Wahlvorschlags sei rechtswidrig gewesen und habe wesentliche Bestimmungen des Wahlrechts verletzt, heißt es in der Begründung: „Die Wahl des Angestelltenbetriebsrates der Firma Takko vom 16.12.2015 wird deswegen für ungültig erklärt. Wesentliche Grundsätze des Wahlrechtes wurden dadurch verletzt, dass der Wahlvorstand parteilich agiert hat und zugunsten von Interessen des Dienstgebers sowie auch zum eigenen Vorteil bewusst und jedenfalls auch gesetzwidrig den Wahlausgang beeinflusst hat."

„Das war alles andere als ein Paradebeispiel für eine faire Betriebsratswahl, das dürfte auch dem Unternehmen jetzt endlich klar sein“, kommentiert Karl Dürtscher, stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp. „Wir gehen davon aus, dass die Verantwortlichen bei Takko bei der Wiederholung der Wahl rechtskonform vorgehen und sind weiterhin an konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Management im Sinne der Beschäftigten interessiert.“

Rückfragen & Kontakt:

Gewerkschaft der Privatangestellten,
Druck, Journalismus, Papier
Litsa Kalaitzis
Pressesprecherin

Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: 05 0301-21553
Mobil.: +43 676 817 111 553
Email: litsa.kalaitzis@gpa-djp.at
Internet: www.gpa-djp.at

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